Rechtsprechung
   BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Überschußbeteiligung bei Lebensversicherung: Anspruch des Versicherungsnehmers auf Beteiligung an den stillen Reserven?

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung

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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zur Frage der Überschußbeteiligung des Versicherungsnehmers einer Kapitallebensversicherung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Anspruch des Versicherungsnehmers auf Beteiligung an stillen Reserven trotz Überschußbeteiligung ("Gothaer")

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 128, 54
  • NJW 1995, 589
  • NJW-RR 1995, 539 (Ls.)
  • ZIP 1995, 33
  • MDR 1995, 910
  • VersR 1995, 77
  • WM 1995, 27
  • BB 1995, 423
  • DB 1995, 265



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Wird zitiert von ... (76)  

  • BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 80/95  

    Kapitalbildende Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung: Schutzdefizit für

    gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. November 1994 - IV ZR 124/93 -,.

    Der Bundesgerichtshof wies die Revision mit dem durch die Verfassungsbeschwerde ebenfalls angegriffenen Urteil zurück (BGHZ 128, 54).

    Dabei betont insbesondere der Bundesgerichtshof ausdrücklich, dass der Geschäftsplan ebenso wie die geschäftsplanmäßige Erklärung auf öffentlichem Recht beruhe und das bürgerlichrechtliche Vertragsverhältnis zwischen dem Versicherungsunternehmen und den einzelnen Versicherten vorliegend nicht berühre und deshalb auch nicht Gegenstand des zivilgerichtlichen Verfahrens sei (vgl. BGHZ 128, 54 ).

    Im Übrigen sei das Fehlen von Regelungen über die Feststellung des Überschusses nicht als eine Benachteiligung anzusehen, die den Vertragszweck gefährde; denn an einem willkürlichen Handeln werde der Versicherer schon durch die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorgaben gehindert (vgl. BGHZ 128, 54 ).

    Wie der Bundesgerichtshof in der angegriffenen Entscheidung feststellt (vgl. BGHZ 128, 54 ), ist der hier maßgebende Begriff des Überschusses rechtlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht definiert.

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06  

    Immobilien - Einseitige Tariferhöhung durch Gasversorger: Billigkeitskontrolle!

    (1) Die unmittelbare Anwendung des § 315 BGB setzt voraus, dass die Parteien vereinbart haben, eine von ihnen solle nach Abschluss des Vertrags die Leistung bestimmen (BGHZ 128, 54, 57).
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00  

    AGB

    Zur Begründung bezieht sich das Berufungsgericht auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. November 1994 (BGHZ 128, 54), das durch die Deregulierung nicht überholt sei.
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