Rechtsprechung
| BGH, 23.11.2001 - V ZR 426/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
mehr- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der Anlage i.S. von § 57 Abs. 1 Nr. 1 TKG; Duldungspflicht des Grundstückseigentümers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Duldungspflicht des Grundstückseigentümers bei Verlegung neuer Leitungen für telekommunikative Zwecke
- anwaltskanzlei-menzel.de (Kurzinformation)
Zur Duldungspflicht des Grundstückseigentümers bei Verlegung neuer Leitungen für telekommunikative Zwecke
- lifeandlaw.de (Pressemitteilung)
Duldungspflicht des Grundstückseigentümers bei Verlegung neuer Leitungen für telekommunikative Zwecke
Zeitschriftenfundstellen
- MMR 2002, 305
Wird zitiert von ...
- BGH, 28.04.2010 - VIII ZR 223/09
Immobilien - Verlegung von Stromversorgungsleitungen auf Privatgrundstück
Hält sich die Duldungspflicht des privaten Grundstückseigentümers - wie hier - noch im Rahmen der durch gesetzliche Eigentumsschranken konkretisierten Sozialbindung des Art. 14 Abs. 2 GG, ergibt sich entgegen der Auffassung der Revision weder aus der Eigentumsgewährleistung des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG noch sonst eine Verpflichtung des Elektrizitätsversorgungsunternehmens, vorrangig öffentliche Verkehrswege für die Verlegung von Leitungen für die örtliche Versorgung in Anspruch zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2001 - V ZR 426/00, MMR 2002, 305, unter II 1 c;… Schütz in: Beck'scher TKG- Kommentar, 3. Aufl., § 76 Rdnr. 6).
