Rechtsprechung
   BGH, 23.11.2011 - IV ZR 49/11   

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinweispflicht des Gerichts bzgl. der Verwertung eines Gutachtens zur Testierfähigkeit des Erblassers in einem Erbscheinsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erbrecht - Feststellung eines Miterbenrechts

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gerichtliche Verwertung von Gutachten zur Testierunfähigkeit ohne vorherigen Hinweis ist unzulässig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gutachtenverwertung nach § 411a ZPO ohne vorherigen Hinweis ist unzulässig! (IBR 2012, 1278)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • IBR 2012, 1278



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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 12.09.2012 - IV ZR 177/11  

    Ablehnung der Beweisaufnahme des Berufungsgerichts bei substantiiertem Vortrag

    Dieses Antragsrecht der Parteien besteht unabhängig von § 411 Abs. 3 ZPO und davon, ob das Gericht ein schriftliches Gutachten für überzeugend hält und selbst keinen weiteren Erläuterungsbedarf sieht (Senatsbeschluss vom 23. November 2011 IV ZR 49/11, ZEV 2012, 100 Rn. 10 m.w.N.; Senatsurteil vom 23. Januar 2008 IV ZR 10/07, VersR 2008, 479 Rn. 15).
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