Rechtsprechung
   BGH, 24.01.1980 - III ZR 169/78   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1980, 1572
  • WM 1980, 312
  • WM 1980, 372



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Wird zitiert von ... (50)  

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R  

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, die mit dem Geschäft verbundenen Rechtsfolgen aber nicht eintreten lassen wollen (vgl BGH NJW 1980, 1572).
  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94  

    Anfechtung einer Auflassungsvormerkung

    Deshalb liegt insoweit kein Scheingeschäft vor (vgl. BGHZ 36, 84, 87 f; BGH, Urt. v. 24. Januar 1980 - III ZR 169/78, NJW 1980, 1572, 1573; MünchKomm-BGB/Kramer, 3. Aufl. § 117 Rdn. 1).
  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 9/86  

    Formularmäßige Überwälzung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter einer bei

    Was den davon zu unterscheidenden und nicht unter § 539 BGB fallenden Erfüllungsanspruch des Mieters nach § 536 BGB (vgl. Senatsurteil vom 28. November 1979 - VIII ZR 302/78 = WM 1980, 312 = NJW 1980, 777 unter II 4.) auf eine Anfangsrenovierung durch den Vermieter angeht, so kann dieser je nach den Umständen durch den Zeitablauf und zwischenzeitliche Renovierungsarbeiten des Mieters gemäß § 242 BGB als verwirkt angesehen werden (vgl. Beuermann GE 1987, 209, 211 Fall 4).
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