Rechtsprechung
   BGH, 24.01.1983 - VIII ZR 178/81   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kurze Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 1 BGB für Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach Rücktritt vom Kaufvertrag

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verjährungsfrist für Rückabwicklungsansprüche; Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung vor einem unzuständigen Gericht

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 86, 313
  • NJW 1983, 1050
  • NJW 1983, 1051
  • ZIP 1983, 456
  • MDR 1983, 657
  • WM 1983, 373
  • DB 1983, 2305



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Wird zitiert von ... (28)  

  • BGH, 16.12.1991 - II ZR 58/91  

    Abfindung eines GmbH-Gesellschafters bei Ausscheiden

    Diese Zustellung kann noch als »demnächst« im Sinne des § 270 Abs. 3 ZPO angesehen werden, weil die Verzögerung bei der Mitteilung der Anschrift zu einem großen Teil dadurch eingetreten ist, daß die Kanzlei des Landgerichts zur Ausführung der richterlichen Verfügung allein dreizehn Tage benötigt hat (vgl. den ähnlich gelagerten Fall BGHZ 86, 313, 322 f.).
  • BGH, 14.05.2002 - X ZR 144/00  

    Patentrecht - Lizenzgebühren

    Der kurzen Verjährungsfrist nach dieser Vorschrift unterliegt nicht nur der vertragliche Anspruch auf Zahlung von Lizenzgebühren, sondern auch der Anspruch auf ein Surrogat wie der Anspruch auf Wertersatz aus Bereicherungsrecht, der im Falle der Formunwirksamkeit an die Stelle des vertraglichen Anspruchs tritt (BGHZ 50, 25; 86, 313; 98, 174; MünchKomm./Grothe, BGB 4. Aufl., § 195 Rdn. 19, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 16.03.2000 - VII ZR 324/99  

    Bauvertrag - Beginn der Verjährung bei Bauleistungen

    Sie gelten z.B. für Ärzte (BGH, Urteil vom 24. Januar 1983 - VIII ZR 178/81= BGHZ 86, 313, 320), deren Tätigkeit traditionell als freiberuflich eingeordnet wird.
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