Rechtsprechung
| BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 261 Abs. 5 StGB; § 259 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB; § 22a Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b KWKG; § 8 Abs. 1 Satz 1 StrEG; § 261 StPO
Verhältnis zwischen (leichtfertiger) Geldwäsche und (gewerbsmäßiger) Hehlerei (keine Sperrwirkung; europarechtskonforme [richtlinienkonforme] und völkerrechtskonforme Auslegung des deutschen Strafrechts; rechtsgutsbezogene Auslegung; Konkurrenzen); Beweiswürdigung beim Freispruch (Lücken; Darstellung der Einlassung des Angeklagten); Begriff der Leichtfertigkeit (Erörterungsmangel; grobe Fahrlässigkeit nach § 8 Abs. 1 Satz 1 StrEG); Vortaten der Geldwäsche (gewerbsmäßige Begehung; organisierte Kriminalität). - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 261 Abs. 5 § 259
Verhältnis zwischen Geldwäsche und Hehlerei - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (2)
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
- lto.de (Kurzinformation)
Freisprüche wegen Ankaufs gestohlener Flugzeugteile haben keinen Bestand, wenn Geldwäsche hätte geprüft werden müssen
Sonstiges
Verfahrensgang
- BGH, 24.01.2006 - 1 StR 357/05
- BGH, 08.03.2006 - 1 StR 357/05
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 50, 347
- NJW 2006, 1297
- NStZ 2006, 343
- StV 2008, 521
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 24.06.2008 - 5 StR 89/08
Vortaten der Geldwäsche (gewerbsmäßige Untreue des Täters; unzureichende …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind im Blick auf das Bestimmtheitsgebot strenge Anforderungen an die Auslegung des Merkmals der Leichtfertigkeit im Sinne des § 261 Abs. 5 StGB zu stellen ( BGHSt 43, 158, 167; 50, 347, 350 ff.).Von dieser unterscheidet sich die strafrechtliche Leichtfertigkeit jedoch insoweit, als - wie generell beim strafrechtlichen Fahrlässigkeitsvorwurf - die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Täters zu berücksichtigen sind (vgl. BGHSt 50, 347, 352).
Allerdings sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Blick auf das Bestimmtheitsgebot strenge Anforderungen an die Auslegung des Merkmals der Leichtfertigkeit im Sinne des § 261 Abs. 5 StGB zu stellen ( BGHSt 43, 158, 167; 50, 347, 350 ff.).
Von dieser unterscheidet sich die strafrechtliche Leichtfertigkeit jedoch insoweit, als - wie generell beim strafrechtlichen Fahrlässigkeitsvorwurf - die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Täters zu berücksichtigen sind (vgl. BGHSt 50, 347, 352).
- BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07
Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Art und Weise einer Vernehmung …
Dies ist etwa dann der Fall, wenn sie widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt; ferner dann, wenn der Tatrichter an die für die Überzeugungsbildung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen stellt (st. Rspr.; vgl. nur Senat NJW 2002, 2188, 2189; 2006, 1297, 1298; NStZ-RR 2003, 371 LS; 2005, 147 f.). - BGH, 18.02.2009 - 1 StR 4/09
Geldwäsche (Vortat der Bestechung: Herrühren des Bestechungsgeldes; …
b) Dieses Begriffsverständnis steht auch im Einklang mit dem Willen des Gesetzgebers, den staatlichen Zugriff auf illegale Vermögenswerte zu gewährleisten und deren Einschleusen in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf zu verhindern (vgl. BT-Drucks. 12/989 S. 26; BGHSt 50, 347, 354 m.w.N.).Das Bedürfnis nach Bestrafung der Geldwäsche ist auch international im Grundsatz allgemein anerkannt und durch die staatsvertragliche Verpflichtung der Bundesrepublik zur Einführung eines diesbezüglichen Straftatbestandes vom deutschen Gesetzgeber vorausgesetzt worden ( BGHSt 50, 347, 354).
Da das Tatbestandsmerkmal schon im Hinblick auf die Funktion der Norm als Auffangtatbestand (vgl. BGHSt 50, 347, 353 m.w.N.) eine weite Auslegung zulässt, ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, unter dem Herrühren eines Gegenstandes aus der Vortat zu verstehen, dass bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise zwischen dem Gegenstand und der Vortat ein Kausalzusammenhang bestehen, der Gegenstand seine Ursache also in der rechtswidrigen Tat haben, sich aus dieser ableiten lassen muss.
- BGH, 04.02.2010 - 1 StR 95/09
Geldwäsche (Sich-Verschaffen und kollusives Zusammenwirken; Einvernehmen mit dem …
Sie soll den staatlichen Zugriff auf inkriminierte Vermögenswerte gewährleisten und deren Einschleusen in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf verhindern (vgl. BT-Drucks. 12/989 S. 26; BGHSt 53, 205, 209; 50, 347, 354 m.w.N.). - BGH, 24.06.2008 - StR 89/08 Allerdings sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Blick auf das Bestimmtheitsgebot strenge Anforderungen an die Auslegung des Merkmals der Leichtfertigkeit im Sinne des § 261 Abs. 5 StGB zu stellen (BGHSt 43, 158, 167; 50, 347, 350 ff.).
Von dieser unterscheidet sich die strafrechtliche Leichtfertigkeit jedoch insoweit, als - wie generell beim strafrechtlichen Fahrlässigkeitsvorwurf - die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Täters zu berücksichtigen sind (vgl. BGHSt 50, 347, 352).
- OLG Hamm, 27.01.2009 - 3 Ss 567/08
verschlossenes Behältnis; Schutzvorrichtung gegen Wegnahme; Urkundenbeweis mit …
Dass der Angeklagte zumindest die Spezialgarnrolle aus dem Keller des Geschädigten entwendet hat und nicht etwa zum Tatzeitpunkt mit seiner damaligen Freundin bei seiner Mutter war, ist ein - was ausreichend ist (vgl. BGH NJW 2006, 1297, 1298) - möglicher Schluss aufgrund der im Urteil mitgeteilten Beweismittel. - BGH, 29.11.2011 - 1 StR 287/11
"Dracula-Fall"; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Anforderungen an …
Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Zuerkennung von Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft ist mit der Aufhebung des Urteils gegenstandslos (BGH, Urteil vom 24. Januar 2006 - 1 StR 357/05 mwN). - OLG Schleswig, 06.07.2007 - 14 U 145/06
§ 261 Abs. 2 StGB als Schutzgesetz
Über den danach anzuwendenden grundsätzlich objektiven und abstrakten Maßstab hinaus sind bei der Leichtfertigkeit vor allem auch die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Täters zu berücksichtigen (vgl. BGHSt 50, 347ff; BGHSt 43, 158ff). - OLG München, 17.08.2011 - 20 U 1566/11
Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs und Prospektprüfers: …
Dieses Problem dahingestellt, läge Leichtfertigkeit eines Vertreters der Beklagten iSv § 31 BGB, die sich auch auf die Verkennung der gewerbsmäßigen Begehung der Vortaten beziehen muss, nur dann vor, wenn sich die deliktische Herkunft des Geldes im Sinne des § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB nach Sachlage geradezu aufdrängt, und der Täter gleichwohl das Honorar annimmt, weil er dies aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit außer Acht lässt (vgl. BGHSt 43, 158, 168; BGH NJW 2006, 1297; OLGR Schleswig 2007, 800-802). - OLG Hamburg, 21.06.2006 - II - 123/05
Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans: Definition des Begriffs der …
Schon aus diesem Grunde kann das Urteil - selbst hinsichtlich seiner objektiven Feststellungen - keinen Bestand haben (…siehe nur BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 4, 8; BGH, wistra 2006, 181, 182, 183). - FG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - 12 V 2793/11
Kein Vorsteuerabzug aus Gutschriften über Geschäfte mit als Missing-Trader …
