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   BGH, 24.02.1967 - V ZR 88/65   

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https://dejure.org/1967,2689
BGH, 24.02.1967 - V ZR 88/65 (https://dejure.org/1967,2689)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1967 - V ZR 88/65 (https://dejure.org/1967,2689)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1967 - V ZR 88/65 (https://dejure.org/1967,2689)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Lastenfreie Übertragung eines Grundstücksanteils - Nichtigkeit eines Kaufvertrages wegen Sittenwidrigkeit - Bewilligung einer Grundbuchberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 873
  • MDR 1967, 660
  • DB 1967, 728
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.02.1963 - VII ZR 167/61

    Erfolgshonorar des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 24.02.1967 - V ZR 88/65
    Er hat als Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) Aufgaben, die ihn aus der Ebene allgemeiner wirtschaftlicher Betätigung weit herausheben (BGHZ 39, 142, 146) [BGH 28.02.1963 - VII ZR 167/61].
  • RG, 24.09.1913 - III 178/13

    1. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Vertrag, wodurch sich ein Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 24.02.1967 - V ZR 88/65
    Bei einem Rechtsanwalt muß aber insoweit ein schärferer Maßstab angelegt werden (RGZ 83, 109, 114; vgl. auch RGZ 144, 242, 245).
  • BGH, 05.03.1951 - IV ZR 107/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.02.1967 - V ZR 88/65
    Es hält jedoch die Voraussetzungen der Rechtsprechung für gegeben, nach der ein Rechtsgeschäft, bei dem Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Mißverhältnis stehen, die subjektiven Voraussetzungen des § 138 Abs. 2 BGB aber nicht erfüllt sind, dann nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, wenn zu dem Mißverhältnis eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Teils derart hinzutritt, daß das Rechtsgeschäft nach Inhalt, Beweggrund und Zweck gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (BGH NJW 1951, 397 Nr. 1; LM § 138 - Ba - BGB Nr. 2; RGZ 150, 1, 3).
  • RG, 13.03.1936 - V 184/35

    Zur Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB. auf Rechtsgeschäfte, bei denen Leistung und

    Auszug aus BGH, 24.02.1967 - V ZR 88/65
    Es hält jedoch die Voraussetzungen der Rechtsprechung für gegeben, nach der ein Rechtsgeschäft, bei dem Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Mißverhältnis stehen, die subjektiven Voraussetzungen des § 138 Abs. 2 BGB aber nicht erfüllt sind, dann nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, wenn zu dem Mißverhältnis eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Teils derart hinzutritt, daß das Rechtsgeschäft nach Inhalt, Beweggrund und Zweck gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (BGH NJW 1951, 397 Nr. 1; LM § 138 - Ba - BGB Nr. 2; RGZ 150, 1, 3).
  • RG, 16.04.1934 - VI 456/33

    Kann die Erhebung des Differenzeinwandes gegen einen Anspruch aus

    Auszug aus BGH, 24.02.1967 - V ZR 88/65
    Bei einem Rechtsanwalt muß aber insoweit ein schärferer Maßstab angelegt werden (RGZ 83, 109, 114; vgl. auch RGZ 144, 242, 245).
  • BGH, 13.10.1983 - III ZR 163/82

    Treuhänderische Verwahrung eines Geldbetrages durch einen Rechtsanwalt -

    Bei einem Rechtsanwalt müssen strenge Maßstäbe an seine Standespflichten angelegt werden (BGHZ 22, 162, 165; BGH Urt. vom 24. Februar 1967 - V ZR 88/65 - NJW 1967, 873 = LM BGB § 138 [Cf] Nr. 4; BGB-RGRK 12. Aufl. § 138 Rdn. 200; vgl. ferner MünchKomm/Mayer-Maly § 138 Rdn. 40; Palandt/Heinrichs BGB 42. Aufl. § 138 Anm. 5 r).
  • BGH, 03.07.1967 - III ZR 1/67

    Als konstitutives Schuldanerkenntnis zu wertende Erklärung durch Schaffung einer

    Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Rechtsgeschäft, bei den Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Mißverhältnis stehen, die subjektiven Voraussetzungen des § 138 Abs. 2 BGB aber nicht erfüllt sind, dann nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn zu den Mißverhältnis eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Teils derart hinzutritt, daß das Rechtsgeschäft nach Inhalt, Beweggrund und Zweck gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (BGH NJW 1951, 397 Nr. 1; LM § 138 (Ba) EGB Nr. 2; BGH Urteil vom 24. Februar 1967 - V ZR 88/65 -, zur Veröffentlichung bestimmt; RGZ 150, 1, 3.).
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