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   BGH, 24.02.1999 - XII ZB 19/99   

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BGH, 24.02.1999 - XII ZB 19/99 (https://dejure.org/1999,12060)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1999 - XII ZB 19/99 (https://dejure.org/1999,12060)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - XII ZB 19/99 (https://dejure.org/1999,12060)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.1996 - XII ZB 84/96

    Darlegung wirtschaftlicher Voraussetzungen - Rechtzeitige Vordruckausfüllung -

    Auszug aus BGH, 24.02.1999 - XII ZB 19/99
    Die Partei kann deshalb nur dann davon ausgehen, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozeßkostenhilfe dargetan zu haben, wenn sie rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsmittelfrist einen solchen Vordruck ordnungsgemäß ausgefüllt beim zuständigen Gericht eingereicht oder zumindest auf in der Vorinstanz ordnungsgemäß gemachte Angaben Bezug genommen hat mit der zusätzlichen Erklärung, es habe sich seither nichts geändert und eine neue Erklärung müsse denselben Inhalt haben (Senatsbeschluß vom 27. November 1996 - XII ZB 84/96 - BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe-Gesuch 5 = FamRZ 1997, 546 m.N.).
  • BGH, 15.05.1990 - XI ZB 1/90

    Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der

    Auszug aus BGH, 24.02.1999 - XII ZB 19/99
    Dies ist nur dann der Fall, wenn sie davon ausgehen durfte, die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozeßkostenhilfe vor Ablauf der Rechtsmittelfrist hinreichend dargetan zu haben (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs, vgl. z.B. BGH, Beschluß vom 15. Mai 1990 - XI ZB 1/90 - BGHR ZPO § 233 PKH-Gesuch 2 = NJW-RR 1990, 1212).
  • LSG Bayern, 08.06.2012 - L 7 AS 503/11
    Es besteht keine Bedürftigkeit, die zur Prozesskostenhilfe berechtigt, wenn überprüfbare Angaben im Rahmen der Ermittlung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht vorgetragen wurden (vgl. BGH-Beschluss vom 24.02.2011, Az.: XII ZB 19/99).
  • LSG Bayern, 24.05.2012 - L 7 AS 503/11

    Ausland, belastbare Unterlagen, wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse

    Es besteht keine Bedürftigkeit, die zur Prozesskostenhilfe berechtigt, wenn überprüfbare Angaben im Rahmen der Ermittlung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht vorgetragen wurden (vgl. BGH-Beschluss vom 24.02.2011, Az.: XII ZB 19/99).
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