Rechtsprechung
   BGH, 24.03.1998 - 1 StR 558/97   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 27 StGB; § 259 StGB; § 28 StGB; § 147 StGB
    Tatbestandsmerkmal des Sichverschaffens bei der Geldfälschung; Beihilfe; Hehlerei; besonderes persönliches Merkmal (Vorhandlung).

  • Alpmann Schmidt

    StGB § 146

  • opinioiuris.de

    Sichverschaffen von Falschgeld

mehr

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 44, 62
  • NJW 1998, 2064
  • NStZ 1998, 459
  • StV 1998, 379



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)  

  • BGH, 26.04.2005 - 4 StR 447/04  

    Geldfälschung (Sichverschaffen; Mittäterschaft); Beihilfe zum versuchten

    Ein Sichverschaffen im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB setzt aber über eine faktische Verfügungsgewalt hinaus voraus, dass der Täter das Falschgeld mit dem Willen zur eigenständigen Verfügung annimmt (vgl. BGHSt 44, 62, 64; BGH NStZ 2000, 530; StV 2003, 331).

    Mittäter des Sichverschaffens von Falschgeld (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB) kann nur derjenige sein, der das Falschgeld in eigenen (Mit-)Gewahrsam oder auf andere Weise mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung in seine (Mit-)Verfügungsgewalt bringt (vgl. BGHSt 44, 62 f.).

    Ein Sichverschaffen im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB setzt aber über eine derartige faktische Verfügungsgewalt hinaus voraus, daß der Täter das Falschgeld mit dem Willen zur eigenständigen Verfügung annimmt (vgl. BGHSt 44, 62, 64; BGH NStZ 2000, 530; StV 2003, 331).

    Mittäter des Sichverschaffens von Falschgeld (§ 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB) kann nur derjenige sein, der das Falschgeld in eigenen (Mit-)Gewahrsam oder auf andere Weise mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung in seine (Mit-)Verfügungsgewalt bringt (vgl. BGHSt 44, 62 f.; BGH, Beschluß vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02).

  • BGH, 26.01.2000 - 1 StR 629/99  

    Geldfälschung; Beihilfe zur Geldfälschung; Mittäterschaftlich begangene

    ( BGHSt 44, 62).

    Das Sichverschaffen falschen Geldes im Sinne des § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB setzt voraus, daß der Täter das Falschgeld mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung annimmt ( BGHSt 44, 62).

    Eine solche vorübergehende faktische Verfügungsgewalt ist kein Sichverschaffen ( BGHSt 44, 62, 64).

  • BGH, 04.02.2003 - GSSt 1/02  

    Hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für

    Auch bei gleichem Wortlaut kann derselbe Begriff in verschiedenen Tatbeständen nach deren Zweck unterschiedlich ausgelegt werden ( BGHSt 44, 62, 66).
mehr
  • BGH, 11.02.2003 - 3 StR 391/02  

    Täterschaft und Teilnahme beim Sichverschaffen von Falschgeld (Mitgewahrsam;

    Mittäter des Sichverschaffens von Falschgeld kann nur derjenige sein, der das Falschgeld in eigenen (Mit-)Gewahrsam oder auf andere Weise mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung in seine (Mit-)Verfügungsgewalt bringt (BGHSt 3, 154, 156; 44, 62).

    Mittäter des Sichverschaffens von Falschgeld kann nur derjenige sein, der das Falschgeld in eigenen (Mit)Gewahrsam oder auf andere Weise mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung in seine (Mit-)Verfügungsgewalt bringt (BGHSt 3, 154, 156; 44, 62).

  • BGH, 19.09.2007 - 3 StR 359/07  

    Geldfälschung (eigenständige Verfügung; eigenständiges Inverkehrbringen als

    Mittäter dieser Tatbestandsalternative kann daher nur sein, wer mit diesem Willen das Falschgeld zumindest in eigenen Mitgewahrsam bringt oder sich auf andere Weise Mitverfügungsgewalt daran verschafft (vgl. BGHSt 44, 62, 64 ff.; BGH NStZ 2000, 530; 2005, 686; BGH StV 2003, 331).
  • BGH, 28.01.2003 - 3 StR 472/02  

    Falschgeld (Eignung zur Täuschung Argloser); Darlegung; Urteilsgründe;

    In diesem Falle käme Mittäterschaft jedoch nicht in Betracht ( BGHSt 44, 62).
  • BGH, 04.10.2007 - 2 StR 349/07  

    Geldfälschung (täterschaftliches Sichverschaffen von falschem Geld:

    "Mittäter des Sichverschaffens von Falschgeld im Sinne von § 146 Abs. 1 Nr. 2 StGB kann nur derjenige sein, der das Falschgeld in eigenen (Mit-)Gewahrsam oder auf andere Weise mit dem Willen zu eigenständiger Verfügung in seine eigene (Mit-)Verfügungsgewalt bringt (vgl. BGHSt 3, 154, 156; 44, 62; BGH, Beschluss vom 11. Februar 2003 - 3 StR 391/02).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 7 U 140/00  

    Architekten & Ingenieure - Pflichten des Architekten bei Genehmigungsplanung

    Ein Mangel kann auch dann vorliegen, wenn gemessen an der vertraglichen Leistungsverpflichtung übermäßiger Aufwand getrieben wird oder wenn die geschuldete Optimierung der Nutzbarkeit, z. B. im Verhältnis Nutzflächen-Verkehrsflächen nicht erreicht wird (BGH NJW 1998, 2064).
  • BGH, 13.01.1999 - 3 StR 461/98  

    Sichverschaffen bei Geldfälschung; Strafzumessung; milderes Gesetz

    Auch die Angeklagten P. und A. haben nach den getroffenen Feststellungen (UA S. 24, 25), das Falschgeld zu eigenständiger Verfügung übernommen (vgl. BGHR StGB § 146 I 2 Sichverschaffen 5 - zur Veröffentlichung in BGHSt 44, 62 bestimmt), um eigenständig Abnehmer zu finden und auf diese Weise die Falsifikate in den Verkehr zu bringen.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht