Rechtsprechung
   BGH, 24.03.2009 - IX ZR 112/08   

Volltextveröffentlichungen (12)

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  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut
  • NWB SteuerXpert START

    InsO § 166 Abs. 2

  • rws-verlag.de

    InsO § 166 Abs. 2
    Keine Abdingbarkeit des Einziehungsrechts des Insolvenzverwalters bei sicherungshalber abgetretenen Forderungen

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    InsO § 166 Abs. 2
    Keine Abdingbarkeit des Einziehungsrechts des Insolvenzverwalters bei sicherungshalber abgetretenen Forderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befreiende Leistung eines Schuldners trotz Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Zedenten und beabsichtigter Verwertung der Forderung durch den Insolvenzverwalter an den Zessionar bei offener Sicherungsabtretung einer Vereinbarung zwischen Zessionar und Schuldner

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolvenzrecht - Einziehungsrecht bei sicherungshalber abgetretenen Forderungen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de

    Keine Abdingbarkeit des Einziehungsrechts des Insolvenzverwalters bei sicherungshalber abgetretenen Forderungen

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungshalber abgetretene Forderungen in der Insolvenz

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Wertlose Forderungsabtretung bei Insolvenz des Sicherungsgebers

  • lto.de (Kurzinformation)

    Tatsächliche Vermutung dafür, dass mangelhafte Prospektdarstellung für Anlageentscheidung ursächlich ist

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 2009, 768
  • MDR 2009, 766
  • NZI 2009, 312
  • WM 2009, 814



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 23.04.2009 - IX ZR 65/08  

    Insolvenzrecht - Nur Insolvenzverwalter ist zur Verwertung v. Forderungen befugt

    Diese Wertung entspricht derjenigen, die der Senat zu der Frage eingenommen hat, ob das Einziehungsrecht des Insolvenzverwalters bei sicherungshalber abgetretenen Forderungen abdingbar ist (vgl. BGH, Beschl. v. 24. März 2009 - IX ZR 112/08, ZIP 2009, 768 f).
  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 249/09  

    Insolvenzrecht - Verfügungsermächtigung des Insolvenzverwalters

    Rechtshandlungen zwischen ihm und dem Ermächtigten muss der Ermächtigende ebenso gegen sich gelten lassen, als wenn er sie selbst oder durch einen Bevollmächtigten mit dem Schuldner vorgenommen hätte (RGZ 73, 306, 309; RGRK/Weber, BGB, 12. Aufl., § 398 Rn. 165; vgl. zu § 166 Abs. 2 InsO BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - IX ZR 112/08, WM 2009, 814 Rn. 4).
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