Rechtsprechung
| BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
BGB § 123; HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1; § 2 Abs. 1 Satz 2 (Fassung: 16. Januar 1986)
- Betriebs-Berater
Zur Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für den Darlehensvertragsabschluss
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
- NWB SteuerXpert START
- streifler.de
Anlegerrecht: BGH: Zum Haustürwiderrufsrecht bei Darlehensverträgen
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Zum Haustürwiderrufsrecht bei Darlehensverträgen
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksame Bestimmung des Widerrufs-Fristbeginns mit Eingang der vom Kreditnehmer unterzeichneten Vertragsurkunde bei der Bank in einer Widerrufsbelehrung; Entfallen der Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für den späteren Abschluss eines Darlehensvertrages bei einer Zeitspanne von drei Wochen zwischen Hausbesuch und Vertragsschluss; Arglistige Täuschung potentieller Fondsgesellschafter durch Gründungsgesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds und Vermittler der Fondsbeteiligung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Wegfall der Indizwirkung für Kausalität zwischen Haustürsituation und Vertragsabschluss allein wegen eines Zeitabstands von drei Wochen
Kurzfassungen/Presse (6)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Vermutung der Ursächlichkeit einer Haustürsituation für Darlehensvertragsabschluss
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Bankenhaftung bei Täuschungen eines Fondsinitiators
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kreditfinanzierter Immobilienfonds und der Haustürwiderruf
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Widerruf einer Anlagefinanzierung nach unzureichender Widerrufsbelehrung
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB § 123; HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 Satz 2 (Fassung: 16. Januar 1986)
Kein Wegfall der Indizwirkung für Kausalität zwischen Haustürsituation und Vertragsabschluss allein wegen eines zeitlichen Abstands von drei Wochen - lto.de (Kurzinformation)
Keine Klarheit über Fristbeginn, wenn Widerrufsbelehrung als Fristbeginn Eingang der unterzeichneten Vertragsurkunde bei der Bank bestimmt
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Wegfall der Indizwirkung für Kausalität zwischen Haustürsituation und Vertragsabschluss allein wegen eines zeitlichen Abstands von drei Wochen
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 23.12.2005 - 5 O 60/05
- OLG Karlsruhe, 30.06.2006 - 17 U 31/06
- BGH, 24.03.2009 - XI ZR 456/07
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2009, 3433
- NJW-RR 2009, 1275
- ZIP 2009, 1054
- MDR 2009, 818
- NZM 2009, 492
- VersR 2010, 400
- WM 2009, 1028
- BB 2009, 1193
Wird zitiert von ... (39)
- BGH, 29.06.2010 - XI ZR 104/08
Bankrecht - Bauherrenmodell: Bank muss Kunden auf arglistige Täuschung hinweisen
Nach dieser Rechtsprechung liegt ein aufklärungspflichtiger Wissensvorsprung der Finanzierungsbank im oben genannten Sinn auch dann vor, wenn die Bank positive Kenntnis davon hat, dass der Kreditnehmer von seinem Geschäftspartner oder durch den Fondsprospekt über das finanzierte Geschäft arglistig getäuscht wurde (siehe etwa Urteile vom 17. Oktober 2006 - XI ZR 205/05, WM 2007, 114, Tz. 16, vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05, WM 2007, 1831, Tz. 14 f., vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028, Tz. 35 und vom 10. November 2009 - XI ZR 252/08, WM 2009, 2366, Tz. 35, jeweils m.w.N.).In Fällen der vorliegenden Art kann ein Schadensersatzanspruch des Anlegers und Darlehensnehmers nicht nur gegeben sein, wenn er durch den ihm gegenüber unmittelbar tätigen Vermittler arglistig getäuscht wird, sondern auch dann, wenn - wie nach den aus Rechtsgründen nicht zu beanstandenden Feststellungen des Berufungsgerichts hier der Fall - ein arglistiges Verhalten der eingeschalteten Vertriebsgesellschaften vorliegt (vgl. Senatsurteile vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028, Tz. 38 und vom 10. November 2009 - XI ZR 252/08, WM 2009, 2366, Tz. 29 f.).
- BGH, 10.11.2009 - XI ZR 252/08
Verbraucherrecht - Widerruf: Rückforderungsdurchgriff beim verbundenen Geschäft
Der erkennende Senat hat daher nach Erlass des Berufungsurteils auch für Fälle der vorliegenden Art ausdrücklich entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch des Anlegers und Darlehensnehmers im Kontext eines verbundenen Geschäfts nicht nur gegeben sein kann, wenn er durch den ihm gegenüber unmittelbar tätigen Vermittler arglistig getäuscht wird, sondern auch dann, wenn ein arglistiges Verhalten der eingeschalteten Vertriebsgesellschaft vorliegt, die über das geschäftsrelevante Wissen verfügte (Senatsurteil vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028, Tz. 38).Enthält ein Prospekt - wie hier - konkrete Angaben zu Provisionen, die für bestimmte Zwecke anfallen, muss der Anleger nicht damit rechnen, dass zu Lasten der Einlagen weitere Provisionen für diese Zwecke gezahlt werden und dadurch die Werthaltigkeit des Fondsanteils geringer ist, als den prospektierten Angaben zu entnehmen ist (BGHZ 158, 110, 118; Senatsurteile vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05, WM 2007, 1831, Tz. 16 und vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028, Tz. 30 f. m.w.N.).
Ein solcher Wissensvorsprung liegt vor, wenn die Bank positive Kenntnis davon hat, dass der Kreditnehmer von seinem Geschäftspartner oder durch den Fondsprospekt über das finanzierte Geschäft arglistig getäuscht wurde (st. Rspr. des Senats, siehe etwa Urteile vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05, WM 2007, 1831, Tz. 14, vom 3. Juni 2008 - XI ZR 319/06, WM 2008, 1346, Tz. 12 und vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028, Tz. 35, jeweils m.w.N.).
- OLG Schleswig, 18.09.2009 - 5 U 52/09
Aufklärungsverschulden einer Bank
Die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers bzw. Fondsinitiators bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falls objektiv evident ist, sodass sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis von der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (BGH WM 2009, 1028-1032 Tz. 36).Der BGH hat die Ablehnung entsprechender Einwendungen aus dem Gesichtspunkt eines Verbundgeschäftes gegen die Bank (entgegen der früheren Rechtsprechung des II. Zivilsenats des BGH, II ZR 411/02 = WM 2005, 843, 845) in mehreren Entscheidungen des XI Zivilsenates abgelehnt (Urteil vom 25.04.2006 WM 2006, 1066 = NJW 2006, 1955 ff;… Urteil vom 21.11.2006, XI ZR 347/05 = WM 2007, 200 = NJW 2007, 1127 f Rdnr. 22; Urteil vom 24.03.2009, XI ZR 456/07 = WM 2009, 1028-1032 Rdnr. 33).
Es fehle insoweit an dem erforderlichen Finanzierungszusammenhang (BGH vom 24.03.2009, a. a. O., WM 2009, 1028-1032, Rdnr. 33).
Nach der neueren Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH (Senatsurteile vom 17.10.2006, XI ZR 205/05 = WM 2007, 114 Tz. 17; vom 05.12.2006 XI ZR 341/05 = WM 2007 440 Tz. 29; vom 20.03.2007 XI ZR 414/04, WM 2007, 876 Tz. 53; vom 10. Juli 2007 XI ZR 243/05 WM 2007, 1831 Tz. 17; vom 24.03.2009 XI ZR 456/07 WM 2009, 1028-1032 Tz. 36; vom 23.06.2009 XI ZR 171/08 veröffentlicht in juris Tz. 17 m.w.N.) können sich die Anleger in Fällen institutionalisierten Zusammenwirkens der kreditgebenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des finanzierten Objekts unter erleichterten Voraussetzungen mit Erfolg auf einen die Aufklärungspflicht auslösenden konkreten Wissensvorsprungs der Bank im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufer oder Fondsinitiatoren bzw. des Fondsprospekts über das Anlageobjekt berufen.
Die Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers bzw. Fondsinitiators bzw. des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falls objektiv evident ist, sodass sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufdängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (BGH a.a.O., WM 2009, 1028-1032 Rdnr. 36; BGH vom 23.06.2009, XI ZR 171/08, veröffentlicht in juris Tz. 17).
Die objektive Evidenz einer arglistigen Täuschung ist für eine Beweiserleichterung in Form einer widerleglichen Vermutung unverzichtbar (BGH vom 22.01.2008, Az. XI ZR 6/06; BGH vom 24.03.2009, XI ZR 456/07, WM 2009, 1028-1032, Tz. 36).
- BGH, 24.11.2009 - XI ZR 260/08
Verbraucherrecht - Erlöschen des Widerrufsrechts
Der erkennende Senat hat daher nach Erlass des Berufungsurteils auch für Fälle der vorliegenden Art ausdrücklich entschieden, dass ein Schadensersatzanspruch des Anlegers und Darlehensnehmers im Kontext eines verbundenen Geschäfts nicht nur gegeben sein kann, wenn er durch den ihm gegenüber unmittelbar tätigen Vermittler arglistig getäuscht wird, sondern auch dann, wenn ein arglistiges Verhalten der eingeschalteten Vertriebsgesellschaft vorliegt, die über das geschäftsrelevante Wissen verfügte (Senatsurteile vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028, Tz. 38 und vom 10. November 2009 - XI ZR 252/08, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).Enthält ein Prospekt oder ein Berechnungsbeispiel - wie hier - konkrete Angaben zu Provisionen, die für bestimmte Zwecke anfallen, muss der Anleger nicht damit rechnen, dass zu Lasten der Einlagen weitere Provisionen für diese Zwecke gezahlt werden und dadurch die Werthaltigkeit des Fondsanteils geringer ist, als den prospektierten Angaben zu entnehmen ist (BGHZ 158, 110, 118; Senatsurteile vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05, WM 2007, 1831, Tz. 16 und vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028, Tz. 30 f. m.w.N.).
Ein solcher Wissensvorsprung liegt vor, wenn die Bank positive Kenntnis davon hat, dass der Kreditnehmer von seinem Geschäftspartner oder durch den Fondsprospekt über das finanzierte Geschäft arglistig getäuscht wurde (st. Rspr. des Senats, siehe etwa Urteile vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05, WM 2007, 1831, Tz. 14, vom 3. Juni 2008 - XI ZR 319/06, WM 2008, 1346, Tz. 12 und vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028, Tz. 35, jeweils m.w.N.).
- KG, 02.09.2011 - 4 U 9/10 Diese können etwa in Form einer Vertriebsvereinbarung, eines Rahmenvertrags oder konkreter Vertriebsabsprachen bestanden haben, oder sich daraus ergeben, dass den vom Verkäufer oder Fondsinitiator eingeschalteten Vermittlern von der Bank Büroräume überlassen oder von ihnen - von der Bank unbeanstandet - Formulare des Kreditgebers benutzt wurden oder etwa daraus, dass der Verkäufer oder die Vermittler dem finanzierenden Institut nicht nur von Zeit zu Zeit, sondern wiederholt und planmäßig Finanzierungen von Eigentumswohnungen oder Fondsbeteiligungen desselben Objektes vermittelt haben; nicht ausreichend ist eine dem Verkäufer/Initiator gegebene allgemeine Finanzierungszusage (BGH…, Urteil vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05, NJW 2008, 640-644, Rn. 24; BGH…, Urteil vom 26. September 2006 - XI ZR 283/03, NJW 2007, 361-363, Rn. 30-31; BGH, Urteil vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, NJW-RR 2009, 1275-1279, Rn. 37 nach juris;… Grüneberg in Palandt, BGB, 70. Aufl. 2011, § 280 BGB, Rn. 60a).
Notwendige Voraussetzung ist vielmehr eine planmäßig übernommene Finanzierung einer Vielzahl von Anlegern, denen vom Vertrieb auch vorab Finanzierungsunterlagen der Bank vorgelegt worden sind (BGH, Urteil vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, NJW-RR 2009, 1275-1279, Rn. 37 nach juris).
Dass es sich bei den von der Beklagten durchgeführten Finanzierungen um eine "planmäßig übernommene Finanzierung" i.S.d. Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, NJW-RR 2009, 1275-1279, Rn. 37 nach juris) gehandelt hat, trägt der Kläger nicht vor.
Denn dies kann auch auf einer vorab gegebenen allgemeinen Finanzierungszusage basieren, die für die Annahme eines institutionalisierten Zusammenwirkens nicht ausreichend ist (BGH…, Urteil vom 23. Oktober 2007 - XI ZR 167/05, NJW 2008, 640-644, Rn. 24; BGH…, Urteil vom 26. September 2006 - XI ZR 283/03, NJW 2007, 361-363, Rn. 30-31; BGH, Urteil vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, NJW-RR 2009, 1275-1279, Rn. 37 nach juris;… Grüneberg in Palandt, BGB, 70. Aufl. 2011, § 280 BGB, Rn. 60a).
- BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10
Abweichungen gegenüber der Musterbelehrung nach BGB-InfoV
Welcher Zeitraum hierfür erforderlich ist und welche Bedeutung möglicherweise auch anderen Umständen, insbesondere dem nicht erfolgten Widerruf der auf den Fondsbeitritt gerichteten Willenserklärung im Rahmen der Kausalitätsprüfung zukommt, ist Sache der tatrichterlichen Würdigung des konkreten Einzelfalls, die in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur beschränkt überprüft werden kann (Senatsurteile vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028 Rn. 17 …und vom 26. Oktober 2010 - XI ZR 367/07, WM 2011, 23 Rn. 18).Ausgehend hiervon hat das Berufungsgericht mit Recht für die Kausalität der Haustürsituation nicht auf einen etwaigen früheren Termin, sondern auf den Hausbesuch am 3. Dezember 1994 abgestellt, weil auch nach der Aussage des Zeugen O. -im Anschluss an noch völlig vage Erörterungen anlässlich des Ersttermins -erstmals bei dieser Gelegenheit konkrete Verhandlungen in Bezug auf eine bestimmte Beteiligung, nämlich den Fonds , stattfanden (vgl. Senatsurteil vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028 Rn. 23).
- BGH, 26.10.2010 - XI ZR 367/07
Erkennbarer Bezug zu dem früheren Vertrag als Voraussetzung für eine in der …
Die Indizwirkung für die Kausalität nimmt allerdings mit zunehmendem zeitlichen Abstand ab und kann nach einer gewissen Zeit ganz entfallen (Senatsurteile vom 16. Januar 1996 - XI ZR 116/95, BGHZ 131, 385, 392…, vom 9. Mai 2006 - XI ZR 119/05, WM 2006, 1243 Rn. 14…, vom 13. Juni 2006 - XI ZR 94/05, WM 2006, 1995 Rn. 15…, vom 18. November 2008 - XI ZR 157/07, BeckRS 2008, 26951 Rn. 22 und vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028 Rn. 17).Welcher Zeitraum hierfür erforderlich ist und welche Bedeutung möglicherweise auch anderen Umständen, insbesondere dem nicht erfolgten Widerruf der auf den Fondsbeitritt gerichteten Willenserklärung im Rahmen der Kausalitätsprüfung zukommt, ist Sache der tatrichterlichen Würdigung des konkreten Einzelfalls, die in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur beschränkt überprüft werden kann (…Senatsurteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 19…, vom 10. Juli 2007 - XI ZR 243/05, WM 2007, 1831 Rn. 11…, vom 18. Dezember 2007 - XI ZR 76/06, WM 2008, 292 Rn. 20…, vom 22. Januar 2008 - XI ZR 6/06, BKR 2008, 254 Rn. 30 und vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028 Rn. 17).
- BGH, 23.06.2009 - XI ZR 9/08
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Ursächlichkeit der …
Erst wenn diese Vermutung aufgrund von - vom Tatgericht festzustellenden - Umständen des Einzelfalls entfallen ist, muss der Verbraucher wieder darlegen und beweisen, dass er gleichwohl durch die Haustürsituation zum Abschluss des Darlehensvertrages bestimmt worden ist (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028, Tz. 17 ff. m.w.N.).Sollte der Vermittler E. falsche Angaben zu einer Mietgarantie und deren Werthaltigkeit (vgl. auch Senatsurteil vom 24. März 2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028, Tz. 27 m.w.N.) gemacht haben, kann eine Haftung der Beklagten unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines institutionalisierten Zusammenwirkens der Beklagten mit der Vermittlungsgesellschaft aufgrund der bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts nicht ausgeschlossen werden.
- OLG Karlsruhe, 26.03.2010 - 14 U 205/06
Haftung der finanzierenden Bank bei arglistiger Täuschung der Initiatoren eines …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat die Bank aber für Ansprüche des Anlegers gegen Gründungsgesellschafter, Fondsinitiatoren oder sonstige Prospektverantwortliche wegen arglistiger Täuschung durch falsche Prospektangaben ohne das Hinzutreten weiterer, ihr zurechenbarer Umstände, nicht schon unter dem Gesichtspunkt des verbundenen Geschäfts einzustehen, weil es an dem insoweit nach § 9 VerbrKrG erforderlichen Finanzierungszusammenhang zu diesen Personen fehlt (BGH WM 2009, 1028, 1032 -XI ZR 456/07).Ein solcher Wissensvorsprung liegt vor, wenn die Bank positive Kenntnis davon hat, daß der Kreditnhemer von seinem Geschäftspartner oder durch den Fondsprospekt über das finanzierte Geschäft arglistig getäuscht wurde (BGH WM 2006, 1194, 1199, 1200 - XI ZR 6/04; WM 09, 1028,1032 - XI ZR 456/07).
Dies ist der Fall, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von ihnen beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler, sei es auch nur über einen von ihm benannten besonderen Finanzierungsvermittler, angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw des Verkaufs- oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falles evident ist, so daß sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (BGH WM 2006, 1194, 1200 - XI ZR 6/04; WM 09, 1028,1032 - XI ZR 456/07).
- OLG München, 13.07.2010 - 5 U 2034/08
Finanzierte Beteiligung an einem Medienfonds: Schadensersatz wegen Verletzung …
Auch allein unter dem Gesichtspunkt des hier gemäß § 358 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BGB vorliegenden verbundenen Geschäfts hat die Kreditgeberin für eine unzutreffende Darstellung der Anlage durch Dritte im Sinne des § 123 Abs. 2 BGB ohne das Hinzutreten weiterer, der Kreditgeberin zurechenbarer Umstände nicht einzustehen (vgl. BGH, Urteil vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028 Rn. 33).20 b) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist aber eine kreditgebende Bank dem Darlehensnehmer gegenüber zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft - unter anderem - dann verpflichtet, wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (BGH, Urteil vom 18.01.2005 - XI ZR 201/03, WM 2005, 375; Urteil vom 18.03.2008 - XI ZR 241/06, BKR 2008, 249; Urteil vom 24.03.2009 - XI ZR 456/07, WM 2009, 1028; Beschluss vom 15.06.2010 - XI ZR 318/09).
- BGH, 05.06.2012 - XI ZR 175/11
Immobilien - Kein Hinweis auf Innenprovision: Arglistige Täuschung?
- BGH, 05.06.2012 - XI ZR 149/11
Immobilienanlagen - Aufklärung über Höhe der Innenprovision? Nur ausnahmsweise!
- BGH, 30.06.2009 - XI ZR 291/08
Wirksamkeit einer Vollmacht zur Erklärung des Beitritts zu einer …
- BGH, 05.06.2012 - XI ZR 178/11
Kapitalanlage - Täuschung über Innenprovision
- BGH, 05.06.2012 - XI ZR 173/11
Kapitalanlage - Täuschung über Innenprovision
- BGH, 05.06.2012 - XI ZR 174/11
Kapitalanlage - Täuschung über Innenprovision
- OLG Karlsruhe, 18.05.2010 - 17 U 60/09
Anlageberatung: Haftung der finanzierenden Bank für eine fehlerhafte …
- OLG München, 02.08.2010 - 19 U 4014/08
Bankrecht - Zur Darlegung der Sittenwidrigkeit eines Immobilienkaufvertrags
- BGH, 05.06.2012 - XI ZR 177/11
Kapitalanlage - Täuschung über Vertriebsprovisionen
- BGH, 05.06.2012 - XI ZR 179/11
Zwangsvollstreckung - Zwangsvollstreckung aus notariellen Urkunden
- BGH, 05.06.2012 - XI ZR 176/11
Kapitalanlage - Täuschung über Vertriebsprovisionen
- OLG Frankfurt, 02.07.2009 - 16 U 250/08
Beitritt zu einer Kommanditgesellschaft in Form eines geschlossenen …
- StGH Hessen, 14.07.2010 - P.St. 2276
Beschluss über eine Grundrechtsklage zu einem Ausgangsverfahren, in dem …
- OLG Brandenburg, 28.10.2009 - 4 U 47/08
Aufklärungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer Kapitalanlage
- OLG München, 12.01.2010 - 5 U 5237/08
Verbraucherdarlehensaufnahme zur Finanzierung eines treuhandvermittelten …
- OLG Hamm, 24.02.2010 - 8 U 118/08
- OLG Köln, 30.11.2011 - 13 U 158/09
- OLG Schleswig, 30.09.2009 - 5 U 52/09
Immobilienanlagen - Arglistige Täuschung der finanzierenden Bank
- OLG Hamm, 23.11.2010 - 27 U 59/10
Widerruf des Beitritts zu einer Gesellschaft
- OLG Koblenz, 10.01.2011 - 5 U 1353/10
Mietrecht - Widerruf bei Haustürgeschäft: Vermietung des Werbetafelstandplatzes
- OLG Hamm, 26.01.2011 - 31 U 163/09
Rückzahlung überzahlter Zinsen wegen fehlender Gesamtbetragsangabe bei einem …
- OLG Hamm, 13.04.2011 - 31 U 182/10
Abweisung der Klage auf Schadensersatz gegen die einen Fondsbeitritt …
- OLG Karlsruhe, 27.10.2011 - 9 U 27/11
Insolvenz: Streitgegenstand einer Feststellungsklage bei streitigen Forderungen; …
- OLG Hamm, 01.03.2010 - 31 U 114/09
Haftung der finanzierenden Bank für vorsätzliche Falschinformationen durch einen …
- OLG Brandenburg, 09.03.2011 - 7 U 150/10
Widerruf eines Haustürgeschäfts
- OLG München, 12.09.2011 - 19 U 1464/11
Finanzierter Wohnungseigentumskauf zu Kapitalanlagezwecken: …
- OLG Frankfurt, 25.11.2011 - 24 U 147/11
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung nach § 355 BGB und Fristbeginn
- LG Bochum, 04.02.2010 - 1 O 19/09
- LG Dortmund, 04.03.2011 - 3 O 457/09
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