Rechtsprechung
| BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
TÜV MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 3, § 15 Abs. 2 und 3; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
- markenmagazin:recht
TÜV - Bestimmung der Reihenfolge der Klagegründe im Wege einer alternativen Klagehäufung
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
TÜV
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Einheitliches Klagebegehren darf nicht auf mehrere prozessuale Ansprüche gestützt werden / Das Ende der alternativen Klagehäufung
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2
Vereinbarkeit einer alternativen Klagehäufung mit dem Bestimmtheitsgrundsatz; Nachholung der Bestimmung der Reihenfolge der Geltendmachung mehrerer Klagegründe in der Berufungsinstanz oder in der Revisionsinstanz durch einen Kläger - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Alternative Klagehäufung verstößt gegen Bestimmtheitsgebot
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unzulässigkeit der alternativen Klagehäufung ("TÜV")
Kurzfassungen/Presse (4)
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Verfolgung mehrerer Klagegründe im Wege einer alternativen Klagehäufung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Alternative Klagehäufung
- wbs-law.de (Kurzinformation)
Zum Markenschutz von TÜV
- lto.de (Kurzinformation)
Alternative Klagehäufung ist mangels hinreichender Bestimmung des Klagegrundes unzulässig
Besprechungen u.ä. (4)
- deutscheranwaltspiegel.de
, S. 12 (Entscheidungsbesprechung)
TÜV-Test nicht bestanden! - Die alternative Klagehäufung: keine Alternative mehr im gewerblichen Rechtsschutz
- lampmann-behn.de (Entscheidungsbesprechung)
Umkehr des BGH: Verbot der alternativen Klagehäufung führt zu Streitwertexplosion und erhöhtem Kostenrisiko
- cmshs-bloggt.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Alles bleibt anders - nur nicht im UWG
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)
Vom plötzlichen Tod der alternativen Klagehäufung
Sonstiges (5)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Der Streitgegenstand der schutz- und lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsklage vor und nach den "TÜV"-Entscheidungen des BGH" von RiBGH a.D. Prof. Dr. Otto Teplitzky, original erschienen in: GRUR 2011, 1091 - 1096.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Klagehäufung im Gewerblichen Rechtsschutz - alternativ, kumulativ, eventuell?" von Prof. Dr. Malte Stieper, original erschienen in: GRUR 2012, 5 - 16.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Folgeprobleme zu BGH-TÜV I" von RA Dr. Christof Krüger, original erschienen in: WRP 2011, 1504 - 1506.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Kehrtwende im Gewerblichen Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht - Die TÜV-Entscheidungen des BGH" von RA Kristoff Ritlewski, original erschienen in: AnwBl 2012, 50 - 51.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "TÜV-Entscheidungen des BGH - und wie die Anwälte darauf reagieren müssen - Abschied von der alternativen Klagehäufung im "grünen Bereich"" von RiLG Dr. Rolf Nikolas Danckwerts, LL.M., original erschienen in: AnwBl 2012, 411 - 414.
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 06.03.2008 - 37 O 51/07
- OLG Düsseldorf, 09.06.2009 - 20 U 87/08
- BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09
- BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 189, 56
- ZIP 2011, 1236 (Ls.)
- MDR 2011, 812
- GRUR 2011, 521
- AnwBl 2011, 592
Wird zitiert von ... (53)
- BGH, 17.08.2011 - I ZR 108/09
TÜV II
Der Senat hat auch erwogen, ob mehrere Streitgegenstände trotz gleichen Klagebegehrens nicht auch bei einem einzelnen Kennzeichenrecht vorliegen können, wenn aus einem Schutzrecht sowohl Ansprüche wegen Verwechslungsgefahr nach § 14 Abs. 2 Nr. 2, § 15 Abs. 2 MarkenG als auch aufgrund des Bekanntheitsschutzes nach § 14 Abs. 2 Nr. 3, § 15 Abs. 3 MarkenG geltend gemacht werden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2011 I ZR 108/09, GRUR 2011, 521 Rn. 3 = WRP 2011, 878 TÜV I, zum Abdruck in BGHZ vorgesehen).In einem solchen Fall liegt eine alternative Klagehäufung vor, bei der der Kläger sein Klagebegehren aus mehreren Streitgegenständen herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, auf welchen Streitgegenstand es die stattgebende Entscheidung stützt (vgl. BGH, GRUR 2001, 755, 757 - Telefonkarte; GRUR 2011, 521 Rn. 6 ff. TÜV I).
Diese Vorgehensweise entsprach einer im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes verbreiteten Übung, die der Senat in der Vergangenheit nicht beanstandet und erst jüngst in dem in diesem Verfahren ergangenen Hinweisbeschluss vom 24. März 2011 als unzulässig angesehen hat (vgl. BGH, GRUR 2011, 521 Rn. 8 TÜV I).
Diese an sich schon in der Klage gebotene Klarstellung konnte die Klägerin noch im Laufe des Verfahrens, und zwar auch noch in der Revisionsinstanz, nachholen (vgl. BGH, GRUR 2011, 521 Rn. 13 TÜV I mwN).
Die von der Klägerin gewählte Reihenfolge ist verfahrensrechtlich unbedenklich, weil das Berufungsgericht die Verurteilung ebenfalls auf einen Schutz der bekannten Marke Nr. 1005648 "Tüv" gestützt hat (vgl. BGH, GRUR 2011, 521 Rn. 14 TÜV I).
- BGH, 09.11.2011 - I ZR 150/09
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Ein Kläger, der - wie hier - ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet, verstößt zwar gegen das Gebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, den Klagegrund bestimmt genug zu bezeichnen, wenn er dem Gericht im Wege der alternativen Klagehäufung die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt (BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - I ZR 108/09, GRUR 2011, 521 Rn. 6 bis 12 = WRP 2011, 878 - TÜV I, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).Hat der Kläger jedoch mehrere Klagegründe im Wege einer alternativen Klagehäufung verfolgt, kann er die gebotene Bestimmung der Reihenfolge, in der er die prozessualen Ansprüche geltend machen will, auch noch in der Berufungs- oder Revisionsinstanz nachholen (BGH, GRUR 2011, 521 Rn. 13 - TÜV I).
- OLG Hamburg, 21.09.2011 - 5 U 164/08
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Der Senat hat in der Berufungsverhandlung vom 25.5.2011 u.a. darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 24.3.2011 (Az. I ZR 108/09 - "TÜV") die verschiedenen Streitgegenstände - soweit noch nicht erfolgt - in eine Rangfolge zu bringen sind.Der Streitgegenstand (der prozessuale Anspruch) wird durch den Klageantrag, in dem sich die von der Klägerin in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGH, Beschluss vom 24.3.2011 - I ZR 108/09 -, BeckRS 2011, 08631 [Tz.3] - "TÜV").
Daneben können mehrere Streitgegenstände trotz gleichen Klagebegehrens auch bei einem Vorgehen aus nur einem einzelnen Kennzeichenrecht vorliegen, etwa wenn wie hier aus einem Schutzrecht sowohl Ansprüche wegen Verwechslungsschutzes nach § 14 II Nr. 2 MarkenG als auch wegen Bekanntheitsschutzes nach § 14 III Nr. 3 MarkenG geltend gemacht werden, weil zur Begründung der Ansprüche Lebenssachverhalte vorgetragen werden müssen, die sich grundlegend unterscheiden (BGH, Beschluss vom 24.3.2011 - I ZR 108/09 -, BeckRS 2011, 08631 [Tz.3] - "TÜV").
Schließlich können unter Umständen auch mehrere Gesichtspunkte, unter denen eine Werbung alternativ als unlauter angegriffen wird, selbstständige prozessuale Ansprüche (Streitgegenstände) darstellen (BGH, Beschluss vom 24.3.2011 - I ZR 108/09 -, BeckRS 2011, 08631 [Tz.10] - "TÜV").
Die gebotene Individualisierung des Streitgegenstandes erfordert es danach bei mehreren Streitgegenständen auch die Reihenfolge zu benennen, in der diese zur Überprüfung durch das Gericht gestellt werden (BGH, Beschluss vom 24.3.2011 - I ZR 108/09 -, BeckRS 2011, 08631 [Tz.9] - "TÜV").
Diese Bestimmung kann ein Kläger auch noch in der Berufungs- oder der Revisionsinstanz nachholen (BGH, Beschluss vom 24.3.2011 - I ZR 108/09 -, BeckRS 2011, 08631 [Tz.13] - "TÜV").
- BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10
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a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Streitgegenstand (der prozessuale Anspruch) durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2003 I ZR 1/01, BGHZ 154, 342, 347 f. Reinigungsarbeiten; Beschluss vom 24. März 2011 I ZR 108/09, GRUR 2011, 521 Rn. 3 = WRP 2011, 878 TÜV I, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).Geht der Kläger beispielsweise aus einem Schutzrecht vor, wird der Gegenstand der Klage durch den Antrag und das im Einzelnen bezeichnete Schutzrecht festgelegt (BGH, GRUR 2011, 521 Rn. 3 TÜV I, mwN).
- BGH, 19.04.2012 - I ZR 86/10
Pelikan
108/09, BGHZ 189, 56 Rn. 6 ff. - TÜV I).als unzulässig angesehen hat (vgl. BGHZ 189, 56 Rn. 8 - TÜV I; BGH,.
(vgl. BGHZ 189, 56 Rn. 13 - TÜV I; Urteil vom 9. November 2011 - I ZR.
- BGH, 08.03.2012 - I ZR 75/10
OSCAR
Werden aus einem Schutzrecht sowohl Ansprüche wegen Verwechslungsschutz nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 als auch wegen Bekanntheitsschutz nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG geltend gemacht, handelt es sich ebenfalls um einen einheitlichen Streitgegenstand (Fortführung von BGH, Beschluss vom 24. März 2011 I ZR 108/09, BGHZ 189, 56 Rn. 3 TÜV I;… Urteil vom 17. August 2011 I ZR 108/09, GRUR 2011, 1043 Rn. 27 TÜV II).*).Die alternative Klagehäufung, bei der ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) hergeleitet wird und dem Gericht die Auswahl überlassen bleibt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt, verstößt zwar gegen das Gebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, den Klagegrund bestimmt zu bezeichnen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - I ZR 108/09, BGHZ 189, 56 Rn. 10 - TÜV I).
Werden aus einem Schutzrecht sowohl Ansprüche wegen Verwechslungsschutz nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG als auch wegen Bekanntheitsschutz nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG geltend gemacht, handelt es sich ebenfalls um einen einheitlichen Streitgegenstand (noch offengelassen in BGHZ 189, 56 Rn. 3 - TÜV I;… BGH, GRUR 2011, 1043 Rn. 27 - TÜV II).
- BGH, 12.05.2011 - I ZR 53/10
Seilzirkus
Ein Kläger, der ein einheitliches Klagebegehren - wie hier - aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet, verstößt zwar gegen das Gebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, den Klagegrund bestimmt zu bezeichnen, wenn er dem Gericht im Wege der alternativen Klagehäufung die Auswahl überlässt, auf welchen Klagegrund es die Verurteilung stützt (BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - I ZR 108/09, GRUR 2011, 521 Rn. 6-12 = WRP 2011, 878 - TÜV I [zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt]).Die Klägerin hat dies im Übrigen auch in der Revisionsinstanz noch einmal klargestellt (vgl. dazu BGH, GRUR 2011, 521 Rn. 13 TÜV I).
- BGH, 07.04.2011 - I ZR 56/09
ICE
Wird ein Anspruch auf mehrere Schutzrechte gestützt, begründet jedes Schutzrecht einen eigenen Streitgegenstand (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2011 - I ZR 108/09, GRUR 2011, 521 Rn. 3 = WRP 2011, 878 - TÜV [zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt];… Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht, 2. Auflage, § 14 MarkenG Rn. 698). - OLG Hamburg, 03.05.2012 - 3 U 155/10
Werbung unter Bezugnahme auf Testergebnisse
Da es bereits am Vorliegen mehrerer Streitgegenstände fehlt, kommt die TÜV-Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 24. März 2011, I ZR 108/09, GRUR 2011, 1043 ff.) nicht zur Anwendung.Sie vertritt -nunmehr unter Bezugnahme auf die BGH-Entscheidung vom 24. März 2011, I ZR 108/09 (TÜV I)-, weiterhin die Ansicht, dass der gestellte Unterlassungsantrag nicht hinreichend bestimmt sei.
Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH wird der Streitgegenstand (der prozessuale Anspruch) durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGH GRUR 2003, 716 - Reinigungsarbeiten; BGH GRUR 2011, 521 - TÜV I).
Die von der Antragsgegnerin angeführte TÜV-Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 24. März 2011, I ZR 108/09/Anlage BK 2) kommt hier nicht zur Anwendung, weil es bereits am Vorliegen mehrerer Streitgegenstände fehlt.
- BGH, 09.06.2011 - I ZR 41/10
Werbegeschenke
a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Streitgegenstand (der prozessuale Anspruch) durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 2003 - I ZR 1/01, BGHZ 154, 342, 347 f. - Reinigungsarbeiten; Beschluss vom 24. März 2011 I ZR 108/09, GRUR 2011, 521 Rn. 3 = WRP 2011, 878 - TÜV I).Im wiedereröffneten Berufungsverfahren muss die Beklagte -sofern sie beide Löschungsgründe geltend machen will - angeben, in welcher Reihenfolge sie die verschiedenen Streitgegenstände zur Entscheidung stellt, weil eine alternative Klagehäufung nicht (mehr) in Betracht kommt (vgl. BGH, GRUR 2011, 521 Rn. 10 f. - TÜV I).
- OLG Köln, 13.01.2012 - 6 U 122/11
Wettbewerbswidrigkeit der Verbreitung einer unlauteren Nachahmung eines …
- BGH, 15.03.2012 - I ZR 137/10
CONVERSE II
- KG, 21.10.2011 - 5 U 56/10
- OLG Köln, 03.01.2012 - 6 U 122/11
- BGH, 15.03.2012 - I ZR 52/10
CONVERSE I
- OLG Köln, 10.08.2012 - 6 U 17/12
- BGH, 19.04.2012 - III ZR 224/10
Gesellschaftsrecht - Haftung eines Wirtschaftsprüfers wegen Beratungsfehlern
- BGH, 18.01.2012 - I ZR 17/11
Honda-Grauimport
- KG, 09.12.2011 - 5 U 147/10
Zur Wettbewerbswidrigkeit der von einer Fluggesellschaft auf ihrer Internetseite …
- OLG Köln, 06.06.2012 - 6 U 60/11
Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz
- OLG Hamm, 08.11.2011 - 4 U 58/11
Irreführende "Festpreis"-Stromtarif Werbung untersagt
- BGH, 01.08.2011 - V ZR 259/10
Zivilprozess: Schadensersatz WEG gegen Bauträger/Verwalter: Zuständiges Gericht?
- OLG Stuttgart, 19.04.2012 - 2 U 91/11
Haftung für Domain-Parking
- LG Köln, 09.08.2011 - 81 O 42/11
- OLG Köln, 16.12.2011 - 6 U 146/11
Unity Media darf nicht mit "doppelt schnellem" Internetzugang werben
- OLG Köln, 21.10.2011 - 6 U 173/10
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr zweier …
- OLG München, 09.02.2012 - 6 U 2488/11
Namensschutz im Internet: Einstellen eines natürlichen Namens als Metatag in den …
- OLG Köln, 28.11.2003 - 6 U 86/03
Verwechslungsgefahr zweier Marken; Vertrieb von Pralinen in Kugelform
- OLG Köln, 15.07.2011 - 6 U 59/11
Schriftgröße von Fußnotenhinweisen in Zeitungsanzeigen
- OLG Köln, 16.12.2011 - 6 U 150/11
Unity Media darf nicht mit "doppelt schnellem" Internetzugang werben
- OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 199/11
Die Deutsche Telekom AG darf nicht Verbrauchern den Erhalt eines Auftrags …
- OLG München, 08.09.2011 - 29 U 1432/11
Kennzeichen- und Wettbewerbsrecht: Unterlassungsansprüche bei Kollision von …
- LG Berlin, 10.05.2011 - 16 O 259/10
Keine Werbung für positive gesundheitsbezogene Wirkungen von Bier
- OLG Köln, 22.06.2011 - 6 U 46/11
Cremetiegel bei QVC
- OLG Köln, 15.07.2011 - 6 U 34/11
Irreführung der Werbung für den E-Postbrief
- OLG München, 12.01.2012 - 6 U 813/11
Wettbewerbswidrige Rechtanwaltswerbung: Werberundschreiben an Kommanditisten …
- OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 U 34/11
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Produkts mit Testergebnissen eines …
- OLG Rostock, 25.05.2011 - 2 U 2/11
Wettbewerbsverstoß: Nährwertbezogene Lebensmittelwerbung für ein Hirseprodukt …
- OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 6 U 34/10
Markenmäßige Benutzung einer fremden Marke im Rahmen eines Domainnamens
- OLG Düsseldorf, 20.07.2012 - 16 U 159/11
- LAG Berlin-Brandenburg, 24.06.2011 - 6 Sa 444/11
Vergütung von Rettungseinsätzen einer Praktikantin
- OLG Hamburg, 18.01.2012 - 5 U 147/09
Markenschutz: Titel eines Computerspiels als Werktitel; Einrede der …
- OLG Hamm, 01.03.2012 - 4 U 135/11
Zulässigkeit der Nennung einer Marke für Dienstleistungen
- OLG Frankfurt, 04.06.2012 - 6 W 60/12
Streitwertbemessung bei eventueller Klagehäufung durch Geltendmachung der …
- LG Köln, 20.07.2011 - 84 O 91/11
Preisangaben - Gratiszugaben müssen bei Berechnung des Grundpreises außer …
- OLG Köln, 15.02.2012 - 6 U 169/11
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Nahrungsergänzungsmittels, weil …
- LG Stuttgart, 19.01.2012 - 35 O 95/11
Ambush Marketing
- KG, 22.09.2011 - 23 U 178/09
- LG Bonn, 10.01.2012 - 11 O 49/11
Streitgegenstand, Unterlassungsklage / Einwilligung zur telefonischen Werbung
- LG Bonn, 10.01.2012 - 11 O 40/11
Bestimmtheit Klageantrag; Einwilligung in die Nutzung von Daten; Beweislast
- LG München I, 19.07.2011 - 33 O 17644/10
Wettbewerbs- und Arzneimittelrecht: Umgehung der Apothekenpflicht durch …
- LG Düsseldorf, 22.02.2012 - 12 O 9/11
Ein Augenarzt, der Patienten zur Nutzung seines eigenen Optikergeschäfts zwingt, …
- LG Köln, 15.06.2011 - 84 O 59/11
