Rechtsprechung
| BGH, 24.03.2011 - VII ZR 111/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
BGB § 649
- MIR - Medien Internet und Recht
Kündigung eines Internet-System-Vertrags - Der Besteller darf einen Werkvertrag, mit dem sich der Unternehmer für eine Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten zur Bereitstellung, Gestaltung und Betreuung einer Internetpräsenz verpflichtet hat, jederzeit gemäß § 649 Satz 1 BGB kündigen.
- Telemedicus
Kündigung eines Internet-System-Vertrags II
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JurPC
Kündigung eines Vertrages über die Erstellung und Betreuung einer Internetpräsenz
- legalit.de (Kurzinformation und Volltext)
Das zweite "Euroweb-Urteil” des BGH: Ende eines lukrativen Geschäftsmodells?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Möglichkeit der Kündigung eines Werkvertrags "jederzeit" durch den Besteller im Falle des Abschlusses eines Vertrags mit einer Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten; Begründung des Anteils der vertraglichen Vergütung auf die erbrachten Leistungen und vertragsbezogene Darlegung der ersparten Kosten durch den Unternehmer
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauvertrag - Begründung des Anspruchs aus § 649 Satz 2 BGB
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Website-Betreuung für mindestens 48 Monate
- 123recht.net (Kurzinformation)
Folgen der freien Kündigung des Werkvertrags gemäß § 649 BGB // Was ist nach einer Werkvertragskündigung noch zu zahlen?
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Zur vorzeitigen Kündigung eines Internet-System-Vertrags (Update)
- lto.de (Kurzinformation)
Kündigung eines Werkvertrags mit einer Mindestvertragslaufzeit von 48 Monaten durch den Besteller ist jederzeit möglich
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 11.09.2009 - 27 C 381/08
- LG Düsseldorf, 25.06.2010 - 22 S 282/09
- BGH, 24.03.2011 - VII ZR 111/10
Zeitschriftenfundstellen
- WM 2011, 1997
- MMR 2011, 455
- MIR 2011, Dok. 043
