Rechtsprechung
   BGH, 24.05.1995 - XII ZR 172/94   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßiger Ausschluß des Sonderkündigungsrechts des Mieters wegen Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung; Zulässigkeit einer unselbständigen Anschlußrevision bei teilweiser Zulassung der Revision

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gewerberaum-Mietvertrag: Unwirksamer formularmäßiger Ausschluß des Sonderkündigungsrechts bei Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung

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  • Betriebs-Berater

    Gewerberaum-Mietvertrag: Unwirksamer formularmäßiger Ausschluß des Sonderkündigungsrechts bei Verweigerung der Erlaubnis zur Untervermietung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses eines Sonderkündigungsrechts bei Verweigerung einer Erlaubnis zur Untervermietung von Geschäftsräumen nach Belieben des Vermieters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerbliche Mietverträge: Weniger Vertragsfreiheit bei Untervermietung (IBR 1995, 494)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 130, 50
  • NJW 1995, 2034
  • ZIP 1995, 1091
  • MDR 1995, 1115
  • ZMR 1995, 397
  • WM 1995, 1457
  • BB 1995, 2129
  • BB 1996, 1463
  • DB 1995, 2522
  • JR 1996, 152
  • IBR 1995, 494



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Wird zitiert von ... (39)  

  • BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 67/09  

    Kaufrecht - Wann liegen AGB vor?

    Dies beurteilt sich vielmehr nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls, wobei die Verwendereigenschaft grundsätzlich von demjenigen darzulegen und zu beweisen ist, der sich im Individualprozess auf den Schutz der §§ 305 ff. BGB beruft (BGHZ 118, 229, 238; 130, 50, 58).

    Ob das der Fall ist, lässt sich aus dem Inhalt und der Formulierung einer Vertragsklausel als solcher noch nicht erschließen, so dass Inhalt und Formulierung einer Klausel zur Beurteilung der Verwendereigenschaft für sich allein jedenfalls in der Regel nicht aussagekräftig sind (vgl. BGHZ 130, 50, 57; BGH, Urteil vom 4. März 1997 - X ZR 141/95, WM 1997, 1586, unter I 2 c).

    Es hat vielmehr aus dem Inhalt des Formularvertrages, insbesondere einer von ihm angenommenen Ausgewogenheit der Vertragsbedingungen und einer Angemessenheit des Gewährleistungsausschlusses, auf die Verwendereigenschaft geschlossen und dadurch in einer mit Systematik und Regelungszweck dieser Vorschrift unvereinbaren Weise die Verwendereigenschaft allein von einer im Gesetz nicht vorgesehenen Prüfung einer inhaltlichen Angemessenheit oder Ausgewogenheit der verwendeten Klauseln abhängig gemacht (vgl. BGHZ 130, 50, 57).

  • BGH, 29.01.2003 - XII ZR 92/01  

    Familienrecht - Berücksichtigung eines nachehelichen Einkommensrückgangs

    Es genügt für eine Zulassungsbeschränkung, daß sie einen Teil des prozessualen Anspruchs herausgreift, soweit die Sache nur hinsichtlich dieses Teils grundsätzliche Bedeutung hat und die Entscheidung über diesen Teil gesondert und unabhängig von dem übrigen Teil ergehen kann (BGHZ 130, 50, 59).
  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00  

    Rechtsanwälte - Entfallen der Belehrungspflicht gegenüber Mandanten

    Das wurde insbesondere angenommen, wenn die Revision von vornherein lediglich wegen eines bestimmten Anspruchs zugelassen war (BGHZ 111, 158, 166 f; 130, 50, 58; Urt. v. 21. Mai 1968 - VI ZR 27/68, NJW 1968, 1470, 1471; v. 25. April 1995 - VI ZR 272/94, NJW 1995, 1955, 1956; v. 19. November 1997 - XII ZR 1/96, NJW-RR 1998, 506), und ferner zu der Zeit, als die Revision in Amtshaftungssachen noch unbeschränkt zulässig war, für andere als derartige Ansprüche (BGHZ 36, 162, 165 f).
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