Rechtsprechung
   BGH, 24.05.2000 - 1 StR 80/00   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 8 Abs. 1
    Niederschlagung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ 2000, 499



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 01.07.2010 - 1 StR 195/10  

    Gegenstandsloses Urteil (Verfahrenshindernis des rechtskräftigen

    Diese Freistellung erfasst jedoch nicht die notwendigen Auslagen des Angeklagten (vgl. BGH NStZ 2000, 499; BGH, Beschl. vom 25. Januar 2005 - 1 StR 502/04, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 02.02.2004 - 2 Ws 29/04  

    Kostenverteilung bei Teilfreispruch

    Es ist allerdings nicht unzweifelhaft, ob eine Kostenquotelung im vorliegenden Fall ermessensgerecht ist, weil die Regelung des § 464 d StPO nur für einfache, leicht überschaubare Fälle gedacht ist (vgl. BGH NStZ 2000, 499).
  • OLG Frankfurt, 21.02.2007 - 2 Ws 10/07  

    Kostenentscheidung nach Teilerfolg einer Berufung in Strafsachen:

    Dementsprechend wandte das Landgericht bei der Kostentscheidung § 473 Abs. 4 StPO an (vgl. auch BGH NStZ 2000, 499).
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  • KG, 31.08.2001 - 1 AR 1031/01  

    Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung - Beschwerde

    Die Gerichtsgebühren in Strafsachen bemessen sich allein nach der rechtskräftig erkannten Strafe, § 40 Abs. 1 GKG , und eine Überbürdung notwendiger Auslagen des Verurteilten auf die Staatskasse ist auch dann nicht zulässig, wenn sie durch unrichtige Sachbehandlung entstanden sind (vgl. BGH NStZ 2000, 499 mit. weit. Nachweisen).
  • KG, 18.06.2002 - 14 Ws 177/01  
    Denn die Vorschrift des § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG ist nicht auf die notwendigen Auslagen eines Angeklagten anwendbar (vgl. BGH NStZ 2000, 499; OLG Koblenz, NStZ 1989, 45; jeweils m. Nachw.).
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