Rechtsprechung
| BGH, 24.05.2000 - 1 StR 80/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 463 Abs. 3 S. 1 StPO
Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung bei teilweise erfolgreicher Revision - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 8 Abs. 1
Niederschlagung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2000, 499
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 01.07.2010 - 1 StR 195/10
Gegenstandsloses Urteil (Verfahrenshindernis des rechtskräftigen …
Diese Freistellung erfasst jedoch nicht die notwendigen Auslagen des Angeklagten (vgl. BGH NStZ 2000, 499; BGH, Beschl. vom 25. Januar 2005 - 1 StR 502/04, jeweils m.w.N.). - OLG Köln, 02.02.2004 - 2 Ws 29/04
Kostenverteilung bei Teilfreispruch
Es ist allerdings nicht unzweifelhaft, ob eine Kostenquotelung im vorliegenden Fall ermessensgerecht ist, weil die Regelung des § 464 d StPO nur für einfache, leicht überschaubare Fälle gedacht ist (vgl. BGH NStZ 2000, 499). - OLG Frankfurt, 21.02.2007 - 2 Ws 10/07
Kostenentscheidung nach Teilerfolg einer Berufung in Strafsachen: …
Dementsprechend wandte das Landgericht bei der Kostentscheidung § 473 Abs. 4 StPO an (vgl. auch BGH NStZ 2000, 499).
- KG, 31.08.2001 - 1 AR 1031/01
Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung - Beschwerde
Die Gerichtsgebühren in Strafsachen bemessen sich allein nach der rechtskräftig erkannten Strafe, § 40 Abs. 1 GKG , und eine Überbürdung notwendiger Auslagen des Verurteilten auf die Staatskasse ist auch dann nicht zulässig, wenn sie durch unrichtige Sachbehandlung entstanden sind (vgl. BGH NStZ 2000, 499 mit. weit. Nachweisen). - KG, 18.06.2002 - 14 Ws 177/01 Denn die Vorschrift des § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG ist nicht auf die notwendigen Auslagen eines Angeklagten anwendbar (vgl. BGH NStZ 2000, 499; OLG Koblenz, NStZ 1989, 45; jeweils m. Nachw.).
