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   BGH, 24.05.2000 - XII ZB 72/97   

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https://dejure.org/2000,4542
BGH, 24.05.2000 - XII ZB 72/97 (https://dejure.org/2000,4542)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2000 - XII ZB 72/97 (https://dejure.org/2000,4542)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - XII ZB 72/97 (https://dejure.org/2000,4542)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sorgerecht - Umgangsrecht - Kindesunterhalt - Verbundurteil - Aufenthaltsbestimmungsrecht - Internationale Zuständigkeit - Ausländer - Staatsangehörigkeit

  • Judicialis

    BGB § 1671 Abs. 3; ; BGB § ... 1671 Abs. 4 Satz 2; ; BGB § 1671 a.F.; ; BGB § 1626; ; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 1666; ; BGB § 119; ; BGB § 123; ; BGB § 1696; ; ZPO § 93 a; ; GKG § 12 Abs. 3; ; KindRG § 2 Abs. 4; ; EGBGB § 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671
    Gemeinsames Sorgerecht unter Ausschluß des Aufenthaltsbestimmungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.10.1992 - XII ZB 150/91

    Änderung der Anordnung zum gemeinsamen Sorgerecht

    Auszug aus BGH, 24.05.2000 - XII ZB 72/97
    Der Senat hat einen Vertragscharakter oder eine vertragsähnliche Struktur des gemeinsamen Elternvorschlags bereits zum alten Recht abgelehnt (Senatsbeschluß vom 14. Oktober 1992 - XII ZB 150/91 - FamRZ 1993, 314, 315).
  • OLG Köln, 04.11.2015 - 10 UF 123/15

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter allein

    Das Vorhaben der Antragstellerin, mit O nach Griechenland auszuwandern, lässt sich, wie das Amtsgericht richtig hervorgehoben hat, in Anbetracht der Ablehnung durch den Antragsgegner nur verwirklichen, wenn ihr nach § 1671 BGB das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Bestandteil der Personensorge (§ 1631 Abs. 1 BGB) übertragen wird (vgl. BGH, Urt. v. 24.05.2000 - XII ZB 72/97, DAVorm 2000, 704 (707)).
  • BGH, 04.04.2001 - XII ZB 147/99

    Aufrechterhaltung eines Sorgerechtsantrages nach Inkrafttreten des

    Diesen Anforderungen wird, wie der Senat nach Erlaß des angefochtenen Beschlusses entschieden hat, genügt, wenn bereits vor dem 1. Juli 1998 ein eindeutiger Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge gestellt worden ist und der antragstellende Elternteil hieran in dem weiteren Verfahren uneingeschränkt festgehalten hat (Senatsbeschluß vom 24. Mai 2000 - XII ZB 72/97 - DAV 2000, 704, 705 = NJW-FER 2000, 278).
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