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   BGH, 24.06.1992 - StB 8/92   

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  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 38, 312



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 315/11  

    Mündlichkeitsprinzip; Inbegriff der Hauptverhandlung; Verlesung eines

    Zum anderen ist unklar, ob die vom Angeklagten begangenen Taten in der Türkei mit Strafe bedroht sind, wobei der Senat dazu neigt, trotz des für alle Varianten des § 7 StGB einheitlichen Bezugs auf eine "am Tatort mit Strafe" bedrohte Tat im Falle des § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB die Zuständigkeit der deutschen Strafgerichte davon abhängig zu machen, dass die Tat am Tatort nicht nur strafbar, sondern auch verfolgbar ist (offen BGH, Beschluss vom 24. Juni 1992 - StB 8/92, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 1; Beschluss vom 31. März 1993 - StB 4/93, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 2; Beschluss vom 8. März 2000 - 3 StR 437/99, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 4).
  • BGH, 27.06.1997 - StB 8/97  

    Gerichtsstand für Pressedelikte, insbesondere bei nicht feststellbarem

    Weil eine beschwerdefähige Entscheidung in der Sache fehlt, ist die Sache an das Oberlandesgericht zurückzuverweisen (Rieß in Löwe/Rosenberg, 24. Aufl. StPO § 210 Rdn. 21; Treier in KK-StPO 3. Aufl. § 210 Rdn. 8; vgl. auch BGHSt 38, 312).
  • BGH, 31.03.1993 - StB 4/93  
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  • BGH, 31.03.1993 - 1 StE 9/88  
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