Rechtsprechung
| BGH, 24.06.2004 - III ZR 215/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
mehr- IWW
- NWB SteuerXpert START
BGB § 276 Fa a.F., § 427, § 839 A, § 839 Fc; SGB V § 111 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsnatur von Schadensersatzansprüchen gegen Bedienstete einer gesetzlichen Krankenkasse
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2004, 804
- VersR 2006, 117
- DVBl 2004, 1379 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 27.01.2011 - III ZR 239/09
Verfahrensrecht - Unbegründete Anhörungsrüge
a) Der Senat hat, ohne dies nochmals ausdrücklich ansprechen zu müssen, den auf dem Senatsurteil vom 24. Juni 2004 (III ZR 215/03, NVwZ-RR 2004, 804, 807) beruhenden rechtlichen Ausgangspunkt des Berufungsgerichts gebilligt, dass ein Vertragsabschluss seitens der Krankenkassenverbände nur dann abgelehnt werden kann, wenn es an den im Gesetz genannten besonderen personellen und sachlichen Voraussetzungen fehlt (§ 111 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 107 Abs. 2 SGB V).Es entspricht auch der Rechtsprechung des Senats, dass die Krankenkassen im Rehabilitationsbereich nicht die Aufgabe und das Recht haben, Obergrenzen bei der flächendeckenden Versorgung mit solchen Einrichtungen festzulegen (Urteil vom 24. Juni 2004 - III ZR 215/03 aaO).
- BGH, 18.11.2010 - III ZR 239/09
Medizinrecht - Abgrenzung medizinischer Behandlung von Rehabilitation
- BGH, 08.09.2011 - III ZR 142/10
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
Wegen näherer Einzelheiten zu den Hintergründen wird auf das Senatsurteil vom 24. Juni 2004 (III ZR 215/03, NVwZ-RR 2004, 804) Bezug genommen, mit dem die Revision eines anderen Mitglieds der Arbeitsgemeinschaft gegen das Teil- und Grundurteil des Berufungsgerichts vom 10. Juli 2003 zurückgewiesen worden ist.
- BGH, 08.09.2011 - III ZR 143/10
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
Wegen näherer Einzelheiten zu den Hintergründen wird auf das Senatsurteil vom 24. Juni 2004 (III ZR 215/03, NVwZ-RR 2004, 804) Bezug genommen, mit dem die Revision der Streithelferin dieses Verfahrens gegen das Teil- und Grundurteil des Berufungsgerichts vom 10. Juli 2003 zurückgewiesen worden ist. - OLG München, 23.07.2009 - 1 U 1863/08
Haftung einer gesetzlichen Krankenkasse wegen Ablehnung eines Antrags einer …
Weiter ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der sachliche Gehalt der Regelung in § 111 II SGB V ähnlich wie in § 109 11, 3 SGB V für Versorgungsverträge mit Krankenhäusern dahingehend zu verstehen, dass ein Vertragsabschluss auf Seiten der Krankenkassenverbände nur dann abgelehnt werden kann, wenn es an den im Gesetz genannten, besonderen personellen und sachlichen Voraussetzungen für einen Vertragsabschluss fehlt (§ 111 II Nr. 1 i. V. mit § 107 II und Nr. 2 SGB V) fehlt (BGH NVwZ-RR 2004, 804).
