Rechtsprechung
   BGH, 24.06.2009 - VIII ZR 332/07   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • IWW
  • NWB SteuerXpert START

    AGBG § 9, § 24; ZPO § 287

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Zur Wirksamkeit einer Formularklausel, die es zulässt, dass Ansprüche auf Vertragsstrafe und pauschalierten Schadensersatz nebeneinander geltend gemacht werden: Zur Schätzung eines Mindestschadens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe des entgangenen Gewinns ("Mindestschaden") eines Versicherungsmaklers bei unerlaubter Konkurrenztätigkeit des für ihn tätigen Versicherungsvertreters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    AGB - Mindestschaden bei entgangenem Gewinn

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Zusammenfassung)

    Aktuelle BGH-Entscheidung - Schadenberechnung bei vom Untervermittler "weggeschlüsselten" Beständen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mindestschaden bei unerlaubter Konkurrenztätigkeit

  • bme-law.de , S. 4 (Kurzinformation)

    Schadenersatz bei Verstoß gegen das Konkurrenzverbot - Schätzung der Höhe des entgangenen Gewinns des Unternehmers

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  • handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)

    Wie hoch ist der Schadenersatz bei Konkurrenztätigkeit?

  • kanzlei-klumpe.de , S. 10 (Kurzinformation)

    Zum Verstoß eines Versicherungsvertreters gegen ein Wettbewerbsverbot und zur Schätzung des Mindestschadens

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Entgangener Gewinn und Schadensberechnung - So nutzen Sie eine Entscheidung des BGH bei "weggeschlüsselten" Beständen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1404
  • MDR 2009, 1119
  • VersR 2009, 1360
  • WM 2009, 1811



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Wird zitiert von ... (15)  

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09  

    Mietrecht - Vermieter darf nicht eigenmächtig Mieterwohnung räumen!

    Der Tatrichter muss in diesem Fall vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen, ob nach § 287 ZPO nicht wenigstens die Schätzung eines Mindestschadens möglich ist, und darf eine solche Schätzung erst dann gänzlich unterlassen, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre (Senatsurteil vom 24. Juni 2009 - VIII ZR 332/07, WM 2009, 1811, Tz. 16; BGH, Urteil vom 23. Oktober 1991 - XII ZR 144/90, WM 1992, 36, unter 3 a m.w.N.).

    (2) Darüber hinaus hat das Berufungsgericht nicht beachtet, dass es im Rahmen einer solchen Schätzung selbst nicht vorgetragene Tatsachen nach freiem Ermessen berücksichtigen und, soweit dies erforderlich ist, vor einer vollständigen Abweisung der Klage auch über den Sachvortrag hinaus in eine Aufklärung durch Sachverständigengutachten eintreten muss (Senatsurteil vom 24. Juni 2009, aaO, Tz. 20 m.w.N.).

    Soweit für die zum Ersatz gestellten gebrauchten Gegenstände kein Markt (mehr) besteht und deshalb kein Marktwert festgestellt werden kann, hätte das Berufungsgericht - und zwar selbst unter Berücksichtigung nicht vorgetragener Tatsachen (vgl. Senatsurteil vom 24. Juni 2009, aaO) - außerdem erwägen müssen, ob der betreffende Schaden nicht durch Ansatz desjenigen Preises zu schätzen ist, der - unter Abzug eines angemessenen Ausgleichs neu für alt - bei der Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzgegenstandes angefallen wäre (vgl. BGHZ 115, 364, 368).

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/10  

    Schadensersatz - tatrichterliche Schätzung - unlautere Abwerbung von Mitarbeitern

    Eine Schätzung darf nur dann unterbleiben, wenn sie mangels konkreter Anhaltspunkte vollkommen "in der Luft hinge" und daher willkürlich wäre (BGH 24. Juni 2009 - VIII ZR 332/07 - Rn. 16, NJW-RR 2009, 1404; 23. Oktober 1991 - XII ZR 144/90 - zu 3 a der Gründe, WM 1992, 36; Zöller/Greger ZPO 29. Aufl. § 287 Rn. 4); eine völlig abstrakte Berechnung des Schadens, auch in Form der Schätzung eines Mindestschadens, lässt § 287 ZPO grundsätzlich nicht zu (st. Rspr., BGH 8. Mai 2012 - VI ZR 37/11 - Rn. 9, NJW 2012, 2267; 16. März 2004 - VI ZR 138/03 - zu II 2 b aa der Gründe mwN, NJW 2004, 1945).
  • OLG München, 21.07.2010 - 7 U 1879/10  

    Schadensersatzanspruch der Aktiengesellschaft gegen den Vorstand wegen

    Gleichwohl ist auf der Grundlage des klägerischen Vorbringens die Schätzung jedenfalls eines Mindestschadens möglich und auch geboten (§ 287 ZPO, vgl. BGH VIII ZR 332/07, II ZR 224/00, X ZR 222/98).
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