Rechtsprechung
| BGH, 24.10.1989 - 1 StR 504/89 |
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- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Unbefugte Führung einer Dienstbezeichnung nach Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis; Eingezahlte und in Wertpapieren angelegte Bankguthaben als Vorteile der Tat
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 36, 277
- NJW 1990, 918
- MDR 1990, 261
- NStZ 1990, 123
- StV 1990, 406
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99
Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur …
Die Unmittelbarkeit des Vorteils, der keine Steuererstattung voraussetzt, ist gewahrt, wenn zum Zeitpunkt der Begünstigungshandlung die erlangten Steuerersparnisse als geldwerte Vorteile im Vermögen des Vortäters noch vorhanden sind, ohne daß es auf die Sachidentität ankommt (…BGH aaO; BGHSt 36, 277, 281 f. zum Betrug;… BGHR StGB 257 Abs. 1 - Tatvorteil, unmittelbarer 3 zur Untreue;… vgl. auch Kohlmann aaO § 369 Rdn. 68 f.). - BGH, 06.11.2002 - 5 StR 281/01
Freisprüche dreier Mitglieder des Politbüros aufgehoben
Sonst würde den Angeklagten, die gegen die Freisprüche Rechtsmittel nicht einlegen und somit die Richtigkeit der getroffenen Feststellungen nicht angreifen konnten, eine Instanz genommen (…BGH StV 1999, 415 m. Anm. Pauly, BGHR StPO 354 Abs. 1 Schuldspruch 1, BGHR StGB § 339 Staatsanwalt 1, Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 45. Aufl. § 354 Rdn. 23 m. w. N.; vgl. aber die andere Verfahrensweise in BGHSt 36, 277, 282 f. und BGH…, Urt. vom 15. August 2002 - 3 StR 11/02). - BGH, 29.04.2008 - 4 StR 148/08
Begünstigung (Erfassung nur unmittelbarer Vorteile aus der Tat; …
Die Begünstigung ist nach ständiger Rechtsprechung nur strafbar, soweit dem Vortäter dadurch die unmittelbaren Vorteile der Tat gesichert werden sollen, die er zur Zeit der Begünstigungshandlung noch innehaben muss (BGHSt 24, 166 f; 36, 277, 281; BGH NStZ 1987, 22).aa) Die Begünstigung ist nach ständiger Rechtsprechung nur strafbar, soweit dem Vortäter dadurch die unmittelbaren Vorteile der Tat gesichert werden sollen, die er zur Zeit der Begünstigungshandlung noch innehaben muss (BGHSt 24, 166 f; 36, 277, 281; BGH NStZ 1987, 22;… Cramer in MüKo-StGB § 257, Rdn. 11, 13;… Stree in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. § 257, Rdn. 23).
- BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97
AO § 369, § 162, § 90; StGB § 78, § 257, § …
Die Begünstigungshandlung zielt darauf ab, den gesetzwidrigen Zustand aufrechtzuerhalten, der sonst durch ein Eingreifen des Verletzten oder von Organen des Staates gegen den Vortäter beseitigt oder dessen Folgen gemildert werden könnten, indem dem Vortäter die erlangten Vorteile wieder entzogen und einer Schadenswiedergutmachung zugeführt würden (BGHSt 24, 166, 167; 36, 277, 280 f.;… BGHR StGB § 257 Abs. 1 Tatvorteil, unmittelbarer 3).Die Unmittelbarkeit des Vorteils aus der rechtswidrigen Vortat ist bei Delikten dieser Art vielmehr gewahrt, wenn zum Zeitpunkt der Begünstigungshandlung bei konkreter wirtschaftlicher Betrachtungsweise die erlangten Steuerersparnisse als geldwerte Vorteile im Vermögen des Vortäters noch vorhanden sind, ohne daß es auf die Sachidentität ankommt (BGHSt 36, 277, 281 f. zum Betrug;… BGHR StGB § 257 Abs. 1 Tatvorteil, unmittelbarer 3 zur Untreue;… vgl. auch Kohlmann aaO § 369 Rdn. 68 f.).
- OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 2 Ws 66/04
Geldwäsche durch Strafverteidiger: Hinterlegung einer aus einer Katalogtat …
Diese Vorteile sind unmittelbar (vgl. zu diesem Erfordernis: BGHSt 36, 277, 281; BGH NStZ 1987, 22;… Tröndle/Fischer, 52. Auflage, § 257 StGB, Rdnr. 6;… Stree in Schönke/Schröder, StGB, 26. Auflage, § 257, Rdnr. 23) durch die rechtswidrigen Vortaten erlangt worden.Nach der in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend vertretenden Auffassung geht die Unmittelbarkeit des aus der Vortat stammenden Vorteils nicht dadurch verloren, daß der Vortäter das - hier betrügerisch - aus der Vortat erlangte Geld auf sein Bankkonto einzahlt und es später wieder abhebt; denn hierbei handelt es sich um rein finanztechnische Vorgänge, die bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise nichts an der Unmittelbarkeit des geldwerten Vermögensvorteils ändern (BGHSt 36, 277;… Stree in Schönke/Schröder, StGB, 26. Auflage, § 257, Rdnr. 23;… Tröndle/Fischer, 52. Auflage, § 257 StGB, Rdnr. 6; offengelassen, in der Tendenz aber bejahend: BGH NStZ 1987, 22).
- BVerfG, 22.09.2005 - 2 BvR 1345/05
Technische Ermittlung von Mobilfunkdaten // Polizei darf "IMSI-Catcher" einsetzen
Ob sich das Oberlandesgericht eine allein dem Tatrichter obliegende Entscheidung angemaßt hat oder nur die - von den Fachgerichten in Ausnahmefällen teilweise für zulässig gehaltene (vgl. BGHSt 36, 277 ;… BGH, NJW 2002, S. 3415 ; dagegen BGHSt 48, 77 ;… OLG Koblenz, NStZ-RR 1998, S. 364 ) - Behebung eines Subsumtionsfehlers vorliegt, kann das Bundesverfassungsgericht ohne vollständige Kenntnis der Feststellungen in der Ausgangsentscheidung nicht hinreichend beurteilen. - BGH, 06.07.1993 - 1 StR 280/93
Unbefugte Titelführung - Betrug zu Lasten der Krankenkasse bei erschlichener …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 20.01.2003 - 1 Ss 248/02 Die Vorschrift dient demgemäß dem Schutz der Allgemeinheit (vgl. BGHSt 31, 61, 62; 36, 277, 279;… von Bubnoff aaO Rdnr. 2; jeweils m.w.Nachw.) vor dem Auftreten von Personen, die sich durch unbefugten Gebrauch falscher Bezeichnungen den Schein besonderer Funktionen, erworbener Fähigkeiten und Vertrauenswürdigkeit geben (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2000, 1052 m.w. Nachw.).
Dieses tatbestandsergänzende bzw. -ausfüllende Merkmal (…vgl. von Bubnoff aaO Rdnr. 23) enthält die Voraussetzung, dass der Täter mangels Zugehörigkeit zu den speziell geschützten Berufen bzw. mangels Berechtigung nach den jeweils einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften kein Recht zum Führen der geschützten Bezeichnung hat (vgl. BGHSt 36, 277, 278 f;… OLG Düsseldorf aaO 1052 f;… Thüringer OLG aaO;… von Bubnoff aaO Rdnr. 24;… Rudolphi aaO Rdnr. 14;… Cramer/Sternberg-Lieben aaO Rdnr. 19;… Kahle aaO S. 114-140, jeweils m.w.Nachw.).
- BGH, 16.11.1993 - 3 StR 458/93 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 11.07.1996 - 1 StR 578/94
MRGMRG Art. VIII Nr. 53
Entsprechend § 354 Abs. 1 StPO hat er daher in der Sache selbst entschieden und ausgesprochen, daß der Angeklagte auch des verbotenen Geschäfts im innerdeutschen Handel in 77 Fällen schuldig ist (vgl. BGHSt 36, 277, 283). - OLG München, 03.03.2010 - 5St RR (II) 39/10
Missbrauch von Titeln: Verwendung des Begriffs "His Majesty Maharaja" als …
- AG Duisburg, 02.02.2009 - 46 L 197/04
- KG, 08.05.2001 - 1 Ss 180/99
Zulässigkeit der Sachentscheidung durch das Revisionsgericht trotz …
- OLG Stuttgart, 16.08.2012 - 4a Ss 318/12
Falsche eidesstattliche Versicherung in Gewaltschutzsachen
- OLG Naumburg, 24.10.1997 - 2 Ss 141/97
StGB § 240
- KG, 08.12.2008 - 1 Ss 455/08
Strafbarkeit der Verwendung einer Amtsbezeichnung einer offensichtlich nicht …
- OLG München, 03.03.2010 - 5 St RR (II) 39/10
