Rechtsprechung
   BGH, 24.10.1990 - 3 StR 196/90   

Umgeschriebener Führerschein

§ 348 StGB

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umschreibung eines ausländischen Führerscheins; Beihilfe zur Vorteilsgewährung oder Bestechung

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 37, 206
  • BGHSt 37, 207
  • NJW 1991, 576
  • MDR 1991, 266
  • NStZ 1991, 129
  • NZV 1991, 237 (Ls.)
  • StV 1991, 419



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Wird zitiert von ... (10)  

  • BGH, 06.08.2004 - 2 StR 241/04  

    Falschbeurkundung im Amt (rechtserhebliche Tatsache; Feststellung der Identität

    Dies würde, wie das Landgericht im Grundsatz nicht verkannt hat, voraussetzen, daß sich die inhaltlich unrichtige Beurkundung auf eine Tatsache bezieht, die in der Urkunde mit Beweiswirkung für und gegen jedermann festgestellt wird (ständ. Rspr.; vgl. BGHSt 22, 201, 203; 37, 207, 209; 44, 186, 187; 47, 39, 41 f.).
  • BGH, 27.08.1998 - 4 StR 198/98  

    Keine Falschbeurkundung im Amt bei wahrheitswidriger Angabe des Beurkundungsortes

    Zwar kann auch ein sachlich zuständiger Amtsträger Täter einer Amtsanmaßung sein, wenn er seine örtliche Zuständigkeit überschreitet ( BGHSt 37, 207, 211; a.A. Düring, Amtsanmaßung und Mißbrauch von Titeln 1990, S. 80).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.1999 - 5 Ss 420/98  

    Besorgnis der Befangenheit im gerichtlichen Bußgeldverfahren; Beweiswirkung des

    Ein Führerschein ist eine Urkunde, die zu öffentlichem Glauben beweist, daß der darin genannte Berechtigte mit der Person identisch ist, der die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis erteilt hat und daß sie dieser die Erlaubnis erteilt hat (BGHSt 34, 299, 301 = NJW 1987, 2243 , BGHSt 37, 207, 209 = NJW 1991, 576 ; OLG Hamm, NStZ 1988, 26 ).

    Dieser beweist insbesondere nicht zu öffentlichem Glauben, daß sein Inhaber die Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis (hier: gemäß § 15 e Abs. 1 StVO , jetzt § 48 Abs. 4 FeV , zur Fahrgastbeförderung) erfüllt hat und der Führerschein ihm zu Recht ausgestellt worden ist (vgl. BGHSt 37, 207 = NJW 1991, 576 ; OLG Hamm, NStZ 1988, 26 ).

mehr
  • BVerwG, 07.02.2008 - 1 D 4.07  

    Zollbeamter des gehobenen Dienstes (Abfertigungsleiter am Grenzübergang nach

    § 348 StGB, der ein echtes Amtsdelikt darstellt, verfolgt den umfassenden Schutz des allgemeinen Vertrauens in die Wahrheitspflicht der mit der Aufnahme öffentlicher Urkunden betrauten Amtspersonen (BGH, Urteil vom 24. Oktober 1990 - 3 StR 196/90 - BGHSt 37, 207 ).
  • OVG Thüringen, 24.02.2005 - 2 EO 1087/03  

    Beweislast bei Rücknahme einer möglicherweise unrichtigen Fahrerlaubnis;

    So ist sowohl nach den strafrechtlichen Bestimmungen als auch nach den straßenverkehrsgesetzlichen Bestimmungen die Entziehung der Fahrerlaubnis von der Einziehung des Führerscheins zu unterscheiden (z. B. § 69 Abs. 3 StGB, § 3 Abs. 2 StVG; vgl. insgesamt auch BGH, Urteil vom 24.10.1990 - 3 StR 196/90 -, NJW 1991, 576).
  • BayObLG, 31.10.1995 - 2St RR 80/95  

    StGB §§ 271, 348

    Unter diese Vorschrift fallen vielmehr nur solche, denen "volle Beweiskraft für und gegen jedermann" zukommt (RGSt 66, 407, 409; BGHSt 6, 380, 381: 22, 201, 203; 34, 299, 300 f.; 37, 207, 209; Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 271 Rn. 6 ff.; Lackner StGB 21. Aufl. § 271 Rn. 2; LK/Tröndle StGB 10. Aufl. § 348 Rn. 5, § 271 Rn. 4, 18, 28, Schönke/Schröder/Cramer StGB 24. Aufl. § 271 Rn. 8).

    Dies kann jedoch nicht rechtfertigen, auf dieses Merkmal zu verzichten; denn der Bundesgerichtshof stellt bis in die jüngste Zeit hierauf ab (vgl. BGHSt 37, 207, 209; 34, 299).

  • LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07  

    Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter

    Diese doppelte Milderung war zulässig, da sie nicht lediglich auf demselben Umstand - hier das Fehlen besonderer persönlicher Merkmale im Sinne des § 28 Abs. 1 StGB - beruht (vgl. BGH, Beschl. v. 8. Januar 1975, 2 StR 567/74, BGHSt 26, 53, 54 f.; vgl. auch BGH, Urt. v. 24. Oktober 1990, 3 StR 196/90, BGHSt 37, 207, 213).
  • VGH Bayern, 05.11.2009 - 11 C 08.3165  

    Anerkannter Flüchtling aus dem Irak

    Im Urteil vom 24. Oktober 1990 (BGHSt 37, 207/209) hat der Bundesgerichtshof den Umfang der Beweiskraft von Eintragungen in Führerscheine demgemäß - aus der Sicht des Verwaltungsgerichtshofs zutreffend - dahingehend umschrieben, der Führerschein beweise zu öffentlichem Glauben "die Erteilung der Fahrerlaubnis an die dort bezeichnete Person".
  • OLG Karlsruhe, 21.10.1998 - 1 Ss 133/98  

    falsche Datumsangabe - § 348 StGB, Reichweite des öffentlichen Glaubens

    Eine Beweiswirkung "für und gegen jedermann" kann nur dann angenommen werden, wenn kein Zweifel besteht, daß dies unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung dem Sinn und Zweck des Gesetzes entspricht (BGHSt 22, 201 = NJW 1968, 2153, zur gleichgelagerten Problematik bei § 271 StGB; BGHSt 26, 9 = NJW 1975, 176; BGHSt 37, 207 = NJW 1991, 576 = NStZ 1991, 129; BGH NJW 1998, 3790 = NStZ 1998, 620, z. Veröff.
  • BayObLG, 29.01.1996 - 3 ObOWi 136/95  

    Erschlichene Arbeitserlaubnis

    Ist eine Arbeitserlaubnis aufgrund einer Täuschungshandlung zu Unrecht erteilt, so ist dieser Verwaltungsakt zwar rechtswidrig, aber grundsätzlich nicht nichtig, sondern nur gemäß § 48 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 VwVfG rücknehmbar (ebenso BGHSt 37, 207, 210 zur durch Bestechung erlangten Fahrerlaubnis; vgl. auch Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 33. Aufl. § 21 StVG Rn. 2).
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