Rechtsprechung
| BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 137/75 |
Schwimmerschalter
§ 823 Abs. 1 BGB, Produkthaftung, Deliktshaftung des Verkäufers, Weiterfresserschaden
Volltextveröffentlichungen (6)
- DFR
Schwimmerschalter
- openjur.de
- Jurakopf
Schwimmerschalterfall
- Alpmann Schmidt
BGB § 823 Abs. 1
- Prof. Dr. Lorenz
Schwimmerschalterfall ("weiterfressender Mangel", Mangelfolgeschaden)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang eines formularmäßigen Gewährleistungsausschlusses; Freizeichnung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung (Produzentenhaftung); Haftung des Verkäufers wegen des durch ein defektes Kleinteil entstandenen Schadens
Kurzfassungen/Presse (2)
- reference-global.com (Leitsatz und Auszüge)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
"Schwimmerschalter-Fall": Ersatz des Schadens aus "weiterfressenden" Mangel aus unerlaubter Handlung möglich - Kein Ausschluss aufgrund unmittelbarer vertraglicher Beziehungen
Besprechungen u.ä.
- juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Der Schwimmschalterfall
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 67, 359
- NJW 1977, 379
- VersR 1977, 358
- WM 1977, 79
- BB 1977, 162
- DB 1977, 299
- JR 1977, 456
Wird zitiert von ... (41)
- BGH, 05.07.1978 - VIII ZR 172/77
Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Fehlens einer …
b) Hiervon hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 24.11.1976 (BGHZ 67, 359 = NJW 1977, 379) einen Fall abgegrenzt, in dem der Verkäufer dem Käufer Eigentum an einer Anlage verschaffte, die im übrigen einwandfrei war und lediglich ein - funktionell begrenztes - schadhaftes Steuergerät (Sicherheitsschalter) enthielt, dessen Versagen nach der Eigentumsübertragung einen weiteren Schaden an der gesamten Anlage hervorgerufen hatte.Diese - im Grunde auf das gleiche hinauslaufenden - Einwände vermögen nach Ansicht des Senats nicht zu überzeugen und geben keinen Anlaß, von der in BGHZ 67, 359 = NJW 1977, 379, vertretenen Auffassung abzugehen.
Daß, wie Rengier und Schubert hervorheben, im Einzelfall die Abgrenzung zwischen einem die übereignete Sache von vornherein insgesamt umfassenden Mangel und einem begrenzten Fehler, der erst später einen zusätzlichen Schaden an der sonst mangelfreien Sache hervorgerufen hat, auf Schwierigkeiten stoßen kann, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 24.11.1976 (BGHZ 67, 359 = NJW 1977, 379) herausgestellt; die dortige eindeutige Fallgestaltung nötigte jedoch nicht dazu, nähere Abgrenzungskriterien aufzustellen.
Es ist in Fällen, wie der Senat ihn in BGHZ 67, 359 = NJW 1977, 379 zu entscheiden hatte, kein Grund ersichtlich, dem Geschädigten das Zurückgreifen auf deliktische Ansprüche abzuschneiden und den Schädiger damit besser zu stellen als einen Dritten, der in die gekaufte Sache nach deren Übergabe an den Käufer ein mangelhaftes, zu ihrer Zerstörung führendes Einzelteil eingebaut hat.
Die weitere Frage, ob allgemein, auch ohne daß eine besondere Zusicherung vorliegt, Haftungsfreizeichnungsklauseln der hier verwendeten Art im Gebrauchtwagenhandel auch deliktische Schadensersatzansprüche umfassen, kann daher auf sich beruhen (vgl. dazu auch BGHZ 67, 359 [366] = NJW 1977, 379).
- BGH, 02.04.2004 - V ZR 267/03
Immobilien - Altlasten: Bodenrechtlicher Ausgleichsanspruch auch bei Altfällen!
Freizeichnungsklauseln sind - als Ausnahme von der sich aus dem dispositiven Recht ergebenden Haftung - grundsätzlich eng auszulegen (BGHZ 67, 359, 366).Eine solche Klausel bezieht sich regelmäßig nur auf die - hier nach Art. 229 § 5 EGBGB weiterhin gegebenen - Ansprüche auf Wandelung, Minderung und Schadensersatz, nicht ohne weiteres aber auch auf weitergehende Ansprüche (vgl. BGHZ 67, 359, 366 f.;… BGH, Urt. v. 5. Juli 1978, VIII ZR 172/77, NJW 1978, 2241, 2243;… Urt. v. 7. Februar 1979, VIII ZR 305/77, NJW 1979, 2148, 2149).
- BGH, 16.12.2008 - VI ZR 170/07
Grenzen außervertraglicher Herstellerpflichten bei Produkten mit …
Der Klägerin stehen gegen die Beklagte schließlich keine eigenen oder von der Zedentin abgetretenen außervertraglichen Ansprüche auf Nachrüstung bzw. Kostenübernahme zu, insbesondere keine Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 1 BGB aus dem Gesichtspunkt der Verletzung des Eigentums an den Pflegebetten, auch wenn dem Hersteller deliktische Pflichten zum Schutz vor Beschädigung oder Zerstörung (hier etwa durch einen Brand) nicht nur in Bezug auf durch Konstruktions- oder Herstellungsmängel gefährdete andere Sachen des Erwerbers, sondern auch zur Erhaltung der von ihm hergestellten Sache selbst aufgegeben sein können (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 86, 256, 258 und vom 24. März 1992 - VI ZR 210/91 - VersR 1992, 758, 759 m.w.N.; BGH, BGHZ 67, 359, 364 f.) .
- BGH, 18.01.1983 - VI ZR 310/79
Schadensersatzansprüche des Käufers einer Sache gegen deren Hersteller wegen …
Es geht deshalb nicht an, mittels einer juristischen Konstruktion, die in dem Erwerb einer mangelhaften Sache eine Eigentumsverletzung sieht, den Schutz solcher Interessen der Deliktsordnung zuzuführen; es ist vielmehr anerkannt, daß ein solcher Schaden nicht deliktische Ersatzansprüche auslösen kann (so schon RG JW 1905, 367, 368; vgl. BGHZ 39, 366; 55, 392, 398; 67, 359, 364; BGH Urteile vom 11. Januar 1978 - VIII ZR 1177 - NJW 1978, 1051; vom 5. Juli 1978 - VIII ZR 172177 -NJW 1978, 2241, 2242).Grundsätzlich folgt jede Haftung den eigenen Regeln (BGHZ 67, 359, 362; st. Rspr.).
a) Der VIII. Zivilsenat hat in BGHZ 67, 359 in einem Fall, in dem der Schwimmerschalter einer Reinigungsanlage wegen eines -Defekts seine Sicherungsaufgabe nicht wahrnehmen konnte, so daß die Anlage wegen Überhitzung in Brand geriet, die Gewährung deliktischer Schadensersatzansprüche im wesentlichen darauf gestützt, daß der mangelhafte Schalter funktionell begrenzt und sein Wert gegenüber dem Gesamtwert der Anlage nur geringfügig war.
c) Im Streitfall kann damit offen bleiben, ob die Gaszuganlage des Pkw im Sinn von BGHZ 67, 359 als funktionell begrenzter Teil des Kraftfahrzeugs angesehen werden kann, oder ob sich, wie das Berufungsgericht annimmt, der Übertragungsdefekt des Gaszuges nicht funktionell abgrenzen läßt.
- BGH, 12.12.2000 - VI ZR 242/99
Bauvertrag
Es fehlt deshalb unter diesem Blickpunkt an der erforderlichen Verletzung des Integritätsinteresses (Senatsurteile BGHZ 86, 256, 258 ff.; 138, 230, 234 ff. sowie vom 5. September 1985 - VI ZR 168/83 - VersR 85, 837; vgl. auch BGHZ 39, 366, 367; 67, 359, 364; 96, 221, 228 und 117, 183, 187 ff.).Der erkennende Senat hat insoweit an ein den nicht funktionierenden Schwimmschalter in einer Reinigungsanlage betreffendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGHZ 67, 359, 364) angeknüpft und eine Eigentumsverletzung verneint, wenn der Mangel der übereigneten Sache von vornherein insgesamt anhaftet, diese damit für den Eigentümer von Anfang an schlechthin unbrauchbar ist und sich der Mangel mit dem geltend gemachten Schaden deckt.
- BGH, 22.02.2001 - IX ZR 191/98
Vertragserfüllung durch den Konkursverwalter: Teilbarkeit von Leistungen
Anders als bei einem Kaufvertrag oder einem Werklieferungsvertrag über vertretbare Sachen steht beim Werklieferungsvertrag über eine nicht vertretbare Sache - ähnlich wie bei einem Werkvertrag - die entgeltliche Schöpfung des Werkes gerade für den Besteller im Vordergrund (BGH, Urt. v. 24. November 1976 - VIII ZR 137/75, WM 1977, 79, 80, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 67, 359, 361), mögen auch Übereignung und Besitzverschaffung als weitere Hauptpflichten hinzutreten. - BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91
Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß
In späteren Entscheidungen sind diese Grundsätze sodann auf Konstruktionsfehler ausgedehnt worden (vgl. BGHZ 67, 359, 361 [Schwimmerschalter]). - BGH, 16.06.2009 - VI ZR 107/08
Deliktsrecht - Haftung der Fahrzeughersteller für die Fehlauslösung von Airbags
Die Beweislast für den Entwicklungsfehler trägt sowohl im Rahmen der deliktischen Haftung wegen Verletzung der Instruktionspflicht bei Inverkehrgabe des Produkts als auch im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes der Hersteller (…vgl. zum ProdHaftG dessen § 1 Abs. 2 Nr. 5 und Abs. 4 Satz 2 sowie Staudinger/Oechsler, aaO, § 1 ProdHaftG Rn. 170; vgl. zur deliktischen Haftung: Senatsurteile BGHZ 51, 91, 105 f. ; 116, 60, 72 f. ; vom 11. Juni 1996 - VI ZR 202/95 - VersR 1996, 1116, 1117; vom 18. Mai 1999 - VI ZR 192/98 - VersR 1999, 890, 891 ; BGH, BGHZ 67, 359, 362 ;… Staudinger/J. Hager, BGB, Bearb. 1999, § 823 Rn. F 44;… MünchKomm/Wagner, aaO, § 823 Rn. 662). - BGH, 19.11.1991 - VI ZR 171/91
Beweislastumkehr bei Produzentenhaftung; Darlegungs- und Beweislast für …
Schon in der sogenannten "Schwimmerschalter"- Entscheidung (BGHZ 67, 359, 362 f.) hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß der bloße Umstand, daß vertragliche Ansprüche zwischen dem Hersteller und dem Geschädigten bestünden, eine Beweislastumkehr im Bereich der Deliktshaftung nicht ausschließe.Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat daher auch in Fällen dieser Art stets angenommen, daß vertragliche und deliktische Ansprüche nebeneinander bestehen und beide ihren eigenen gesetzlichen Regelungen folgen (BGHZ 67, 359, 362; 86, 256, 258 m.w.N.).
- BGH, 27.01.2005 - VII ZR 158/03
Bauvertrag - Reichweite der Deliktshaftung ggü. Auftraggeber bei Bauschäden
Miteinander konkurrierende Ansprüche aus Vertrag und aus § 823 Abs. 1 BGB sind nach ihren Voraussetzungen und Rechtsfolgen grundsätzlich selbständig zu beurteilen (BGH, Urteil vom 24. November 1976 - VIII ZR 137/75, BGHZ 67, 359, 363; Urteil vom 7. November 1985 - VII ZR 270/83, BGHZ 96, 221, 229). - BGH, 10.03.1983 - VII ZR 302/82
Ausländischer Vertragspartner: Verhandlungs- und Vertragssprache; …
- BGH, 22.09.2003 - II ZR 172/01
Sicherheiten - Grenzen des gutgläubigen Erwerbs bei Lieferung von Bauteilen
- BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 76/03
Bauvertrag - Einbau einer Solaranlage: Kauf-oder Werkrecht?
- BGH, 16.09.1987 - VIII ZR 334/86
Rechtsfolgen der Verletzung der Rügeobliegenheit
- BGH, 17.03.1981 - VI ZR 191/79
Schadensersatzpflicht eines Warenherstellers wegen Wirkungslosigkeit des Produkts …
- BGH, 14.05.1985 - VI ZR 168/83
Schadensersatzanspruch des Käufers wegen Beschädigung der Kaufsache aufgrund …
- BGH, 15.02.1990 - VII ZR 175/89
Bauwerksleistung: Nachträglicher Einbau einer Einbauküche
- BGH, 12.03.1986 - VIII ZR 332/84
Bauwerk: Heizöltank
- BGH, 12.12.1991 - I ZR 212/89
Verjährung von Schadensersatzansprüchen als unerlaubte Handlung neben solchen mit …
- BGH, 24.06.1994 - V ZR 19/93
Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei Nichtigkeit des Kaufvertrages …
- BGH, 18.01.1983 - VI ZR 270/80
Deliktische Ansprüche des Erwerbers einer Kfz-Hebebühne wegen Nichteignung für …
- BGH, 10.03.1983 - VII ZR 301/82
Fertighausvertrag; Abzahlungsgesetz: Kündigung von Formularvertrag
- BGH, 16.02.1993 - VI ZR 252/92
Verjährung bei Zusammentreffen kaufvertraglicher und deliktischer Haftung
- BGH, 24.03.1977 - VII ZR 319/75
Schadensersatz ohne Mängelansprüche
- OLG Köln, 19.01.1996 - 3 U 204/93
Besteht eine Hinweispflicht auf die fehlende Qualifikation als Ingenieur?
- KG, 11.03.2004 - 19 U 71/03
Bankenhaftung bei Falschberatung eines Anlagekunden: Verjährungsbeginn und …
- BGH, 24.04.1990 - VI ZR 358/89
Kurzschluß in einem Baustromverteiler: Haftet Produzent für Bauverzögerung?
- BGH, 29.06.1981 - VII ZR 299/80
Einsparung von Heizenergie: Beweislast
- BGH, 11.01.1978 - VIII ZR 1/77
- OLG Frankfurt, 23.11.2005 - 17 U 218/04
Baustoffe - Haftung des Herstellers für produktbezogene Baumängel?
- Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2009 - C-378/08
Richtlinie 2004/35/EG - Gebiet von nationalem Interesse "Priolo" - Zeitliche …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2009 - C-379/08
ERG u.a. - Richtlinie 2004/35/EG - Gebiet von nationalem Interesse Priolo“ …
- BGH, 19.01.1977 - VIII ZR 319/75
- OLG Düsseldorf, 31.05.1996 - 22 U 13/96
Darlehenslast bei Geltendmachung eines Produktfehlers
- OLG Stuttgart, 14.01.1999 - 7 U 190/98
Voraussetzungen und Grenzen der Produkt-/Produzentenhaftung; Einbau fehlerhaft …
- OLG Jena, 11.07.2012 - 7 U 95/12
Bauvertrag - Sanitärinstallationen mangelhaft: Wann tritt Verjährung ein?
- OLG Jena, 26.05.1998 - 8 U 1667/97
- OLG Oldenburg, 19.01.2005 - 8 U 301/04
- LG Nürnberg-Fürth, 22.03.1990 - 7 O 8531/88
BGB §§ 426, § 823 Abs. 1; HGB § 377
- LG Bielefeld, 12.08.2009 - 3 O 222/08
- LG Karlsruhe, 22.07.1987 - O 20/87
BGB § 823 Abs. 1
