Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1999 - I ZR 171/97   

Volltextveröffentlichungen (6)

mehr

Kurzfassungen/Presse

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidriges Handeln eines Reiseveranstalters bei Gesetzesverstoß

Besprechungen u.ä.

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Weite Auslegung des Reiseveranstalterbegriffs - Wettbewerbswidrige Nichtaushändigung eines Sicherungsscheins

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 1639
  • MDR 2000, 1207
  • GRUR 2000, 731
  • WM 2000, 975



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)  

  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99  

    Fernflugpreise

    Die Klägerin verlangt insoweit - unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag (vgl. BGHZ 115, 210, 212 - Abmahnkostenverjährung; BGH, Urt. v. 24.11.1999 - I ZR 171/97, WRP 2000, 633, 636 - Sicherungsschein [insoweit in GRUR 2000, 731 nicht abgedruckt], m.w.N.) - Aufwendungsersatz für ihre Abmahnung vom 6. Mai 1997, die sich nur gegen die Werbung der Beklagten in der Zeitungsanzeige vom 4. März 1997 (Anlage K 1) gerichtet hat.
  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 306/99  

    Verbraucherrecht - Begriff "Anschrift" i.S. des § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB

    Das Berufungsgericht ist bei seiner Beurteilung, wie auch die Revision nicht in Zweifel zieht, zutreffend davon ausgegangen, daß die Verwendung von Vertragsformularen, die den Vertragspartner über ein ihm durch Gesetz eingeräumtes Widerrufsrecht entgegen den gesetzlichen Vorschriften nicht, nicht vollständig oder nicht richtig belehren und die daher geeignet sind, ihn, da er die Rechtslage nicht überblickt, von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten, mit Blick auf das Ausnutzen dieser Rechtsunkenntnis gegen § 1 UWG verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 7.5.1986 - I ZR 95/84, GRUR 1986, 816, 818 = WRP 1986, 660 - Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf; BGHZ 121, 52, 57 f. - Widerrufsbelehrung I; BGH, Urt. v. 8.7.1993 - I ZR 202/91, GRUR 1994, 59, 60 = WRP 1993, 747 - Empfangsbestätigung; Urt. v. 29.9.1994 - I ZR 172/92, GRUR 1995, 68, 70 = WRP 1995, 89 - Schlüssel-Funddienst; vgl. auch - zum Sicherungsschein nach § 651k BGB - BGH, Urt. v. 24.11.1999 - I ZR 171/97, GRUR 2000, 731, 733 = WRP 2000, 633 - Sicherungsschein).
  • BGH, 25.07.2006 - X ZR 182/05  

    Reiserecht - Keine Hinweispflicht auf Reiseabbruchversicherung

    In letzterem Fall wäre er als Reiseveranstalter im Sinne des § 651a Abs. 1 Satz 1 BGB aufgetreten, weil er mehrere touristische Dienstleistungen zu einem Gesamtpreis verkaufte (BGH, Urt. v. 24.11.1999 - I ZR 171/97, NJW 2000, 1639; vgl. Palandt/Sprau, BGB, 65. Aufl., Vor § 651a Rdn. 1, 3 a).
mehr
  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06  

    Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt

    Zum anderen ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 87, 180 - Ausschank unter Eichstrich II; GRUR 02, 1093 - Kontostandsauskunft; GRUR 2000, 731 - Sicherungsschein) auch ein Verhalten des Unternehmers im Rahmen der bloßen Vertragsabwicklung dann ausnahmsweise von einer Wettbewerbsabsicht getragen, wenn es darauf abzielt, planmäßig den Kunden zu übervorteilen.
  • OLG Frankfurt, 09.05.2007 - 6 W 61/07  

    Unwirksame AGB sind abmahnfähig

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. GRUR 87, 180 - Ausschank unter Eichstrich II; GRUR 02, 1093 - Kontostandsauskunft; GRUR 2000, 731 - Sicherungsschein) ist auch ein Verhalten des Unternehmers im Rahmen der bloßen Vertragsabwicklung dann ausnahmsweise von einer Wettbewerbsabsicht getragen, wenn es darauf abzielt, planmäßig den Kunden zu übervorteilen.
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 158/98  

    Franzbranntwein-Gel

    Der Kläger hat unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 683, 677, 670 BGB) ferner einen Anspruch auf Erstattung seiner der Höhe nach unstreitigen Abmahnkosten (st. Rspr.; vgl. BGHZ 115, 210, 212 - Abmahnkostenverjährung; BGH, Urt. v. 24.11.1999 - I ZR 171/97, WRP 2000, 633, 636 - Sicherungsschein; Urt. v. 15.12.1999 - I ZR 159/97, GRUR 2000, 337, 338 = WRP 2000, 386 - Preisknaller).
  • BGH, 30.09.2010 - Xa ZR 130/08  

    Reisebüro als Reiseveranstalter oder Reisevermittler?

    Reiseveranstalter und damit der Vertragspartner des Reisevertrags ist derjenige, der aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen Reisekunden als Vertragspartei eine Gesamtheit der Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen verspricht (vgl. BGH, Urt. 24.11.1999 - I ZR 171/97, NJW 2000, 1639, 1640; Urt. v. 25.7.2006 - X ZR 182/05, RRa 2006, 266 ff. Rn. 11; Urt. v. 19.7.2007 - X ZR 61/06, RRa 2007, 221 ff. Rn. 14).
  • OLG Hamburg, 20.11.2002 - 5 W 80/02  

    Wettbewerbsrecht: Verletzung der einer Telekommunikationsdiensteanbieterin im

    Darüber hinaus handelt den guten Sitten im Wettbewerb zuwider, wer sich dadurch Vorteile im Wettbewerb verschafft, dass er gegen Normen verstösst, die gerade zum Schutz der regelmässig schwächeren Vertragspartei erlassen worden sind (BGH GRUR 2000, 731, 733 - "Sicherungsschein").
  • OLG Stuttgart, 04.02.2008 - 2 U 71/07  

    Verbraucherinformation im Online-Handel: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung

    Dies steht jedoch der Annahme eines Wettbewerbsverstoßes nicht entgegen (vgl. BGH GRUR 2000, 731, 733 zu § 651k BGB).
  • OLG Frankfurt, 21.03.2002 - 6 U 50/01  

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Angaben eines Reiseveranstalters über

    Der Verstoß gegen eine zwingende Norm, die - verbindlich für sämtliche Reiseveranstalter - den Schutz der Verbraucher in allen einschlägigen Fällen regelt, kann nämlich den Anwendungsbereich des UWG auch dann eröffnen, wenn diese Vorschrift (nur) mittelbar zu gleichen Wettbewerbsbedingungen unter den Reiseveranstaltern beiträgt (vgl. BGH, WRP 2000, 633, 635- Sicherungsschein).
  • LG Stuttgart, 25.01.2007 - 12 O 488/06  

    Reisevertrag: Vorliegen von Reiseleistungen bei Beschaffung von Flugtickets und

  • OLG Frankfurt, 09.05.2008 - 6 W 61/07  

    Unwirksame AGB als Wettbewerbshandlung

  • LG München I, 20.10.2009 - 33 O 13294/08  

    Bildungsreisen: Kirchlicher Bildungsträger als Reiseveranstalter; Pflicht zur

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht