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   BGH, 24.11.2009 - 4 ARs 18/09   

Volltextveröffentlichungen (5)

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    Anwendbarkeit der Vorschrift über die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt i.S.d. § 67 Abs. 2 S. 3 Strafgesetzbuch ( StGB ) i.R.d. Vorschrift über die Erstreckung des Urteils auf Mitverurteilte gemäß § 357 S. 1 Strafprozessordnung ( StPO )

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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 16.12.2009 - 2 StR 305/09  

    Erstreckung des Erfolgs der Revision auf Mitangeklagte bei fehlerhafter Anwendung

    Der 4. Strafsenat hat mit Beschluss vom 24. November 2009 - 4 ARs 18/09 - mitgeteilt, der beabsichtigten Entscheidung stehe Rechtsprechung des Senats nicht entgegen, der Senat habe aber Bedenken gegen eine Erstreckung, da die Entscheidung über den Vorwegvollzug gemäß § 67 Abs. 3 Satz 1 StGB vom Vollstreckungsgericht geändert werden könne und im Übrigen die Feststellung der erforderlichen Therapiedauer stets auf individuellen Erwägungen beruhe.
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