Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1995 - XII ZR 240/93   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Keine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs bei "eingeschlafener" Beziehung zum Unterhaltspflichtigen ("Zahlvater")

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1995, 1215
  • MDR 1995, 930
  • FamRZ 1995, 475



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Wird zitiert von ... (26)  

  • BGH, 15.12.2004 - XII ZR 121/03  

    Der Unterhaltsbedarf der nicht verheirateten Mutter ist zur Höhe durch den

    Entsprechend hat der Senat den Rechtsgedanken des § 1577 Abs. 2 BGB auch schon beim Verwandtenunterhalt, auf den § 1615 l Abs. 3 Satz 1 BGB verweist, herangezogen (Senatsurteil vom 25. Januar 1995 - XII ZR 240/93 - FamRZ 1995, 475, 477 f.).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2011 - 10 UF 161/10  

    Volljährigenunterhalt " Bachelor und Master

    Ein Student ist neben dem Studium nicht zu einer Erwerbstätigkeit verpflichtet (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1995, 475; Wendl/Klinkhammer, a.a.O., § 2, Rn. 350).

    Er soll sich mit ganzer Kraft sowie dem gehörigen Fleiß und der gebotenen Zielstrebigkeit der Ausbildung widmen sowie in angemessener und üblicher Dauer einen Beruf erlernen, der den Auszubildenden nachhaltig befähigt, seinen angemessenen Unterhalt selbst zu verdienen (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1995, 475; Göppinger/Macco, Unterhaltsrecht, 9. Aufl., Rn. 359).

    Insbesondere die Zeit der Semesterferien dient neben der notwendigen Erholung auch der Wiederholung und Vertiefung des Stoffes, soweit sie nicht ohnehin durch studienbedingte Aufgaben (z. B. Hausarbeiten) ausgefüllt ist (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1995, 475).

    Die Anrechnung solcher Einkünfte aus unzumutbarer Tätigkeit bestimmt sich auch beim Volljährigenunterhalt im Einzelfall nach dem entsprechend heranzuziehenden Rechtsgedanken des § 1577 Abs. 2 BGB (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1995, 475).

  • BGH, 19.05.2004 - XII ZR 304/02  

    Familienrecht - Verwirkung von Elternunterhalt

    Dies ergibt die gebotene umfassende Abwägung aller maßgeblichen Umstände (vgl. hierzu Senatsurteil vom 25. Januar 1995 - XII ZR 240/93 - FamRZ 1995, 475, 476).
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  • BGH, 05.11.1997 - XII ZR 20/96  

    Berücksichtigung von Vermögenswerten des volljährigen Kindes im Rahmen des

    c) Das gleiche gilt für die Beurteilung des Oberlandesgerichts, der Unterhaltsanspruch der Klägerin sei nicht wegen der Verweigerung von persönlichen Kontakten herabzusetzen oder auszuschließen (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. Januar 1995 - XII ZR 240, 93 - FamRZ 1995, 475 ff.).
  • BGH, 29.06.2011 - XII ZR 127/09  

    Familienrecht - Verlust von Ausbildungsunterhaltsanspruch?

    Schließlich ist es revisionsrechtlich nicht zu beanstanden und von der Revision im Übrigen auch nicht gerügt, dass das Berufungsgericht eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 1611 BGB abgelehnt hat (vgl. dazu auch Senatsurteil vom 25. Januar 1995 - XII ZR 240/93 - FamRZ 1995, 475, 476).
  • OLG Hamm, 21.12.2005 - 11 UF 218/05  

    Unberechtigte Strafanzeige einer erwachsenen Tochter gegen ihren Vater kann ihren

    Wegen der tiefgreifenden Rechtsfolgen der Verwirkung ist die Annahme einer Anspruchsverwirkung nach anerkannter Auffassung indes auch bei volljährigen Kindern auf besonders schwere Ausnahmefälle zu beschränken, zu deren Feststellung überdies eine auf den jeweiligen Einzelfall bezogene, umfassende Abwägung unter Einbeziehung der Umstände von Trennung und Scheidung der Kindeseltern und der sich hieraus ergebenden Eltern-Kind-Beziehung zu erfolgen hat (Kalthoener/Büttner-Niepmann, aaO. Rz. 1053; vgl. hierzu auch BGH FamRZ 1995, 475; KG FamRZ 2001, 1164; OLG Frankfurt/M NJW-RR 1996, 708).
  • OLG Köln, 16.06.1999 - 27 UF 243/98  

    BGB § 1611 Abs. 1, § 1601, § 1603; ZPO § 323, § 767

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH NJW 1995, 1215, 1216; NJW-RR 1991, 194), der sich der Senat anschließt, ist die Ablehnung jeder persönlichen Kontaktaufnahme zu dem unterhaltsverpflichteten Elternteil allein und selbst in Verbindung mit unhöflichen und unangemessenen Äußerungen diesem gegenüber kein Grund für die Herabsetzung oder den Ausschluß des Unterhalts nach § 1611 Abs. 1 BGB, weil das Gesetz eine vorsätzliche schwere Verfehlung des Unterhaltsberechtigten verlangt (vgl. auch Wendl/Staudigl, 4. Aufl., Rn. 478, 482; Palandt/Diederichsen, BGB, 58. Aufl., § 1611 Rn. 5 m.w.N.).

    Die maßgeblichen Rechtsfragen - insbesondere die Frage des Ausschlusses oder der Reduzierung des Unterhalts volljähriger Kinder im Fall der Ablehnung der persönlichen Kontaktaufnahme (vgl. BGH NJW 1995, 1215) - sind in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geklärt.

  • OLG Koblenz, 28.02.2000 - 13 UF 566/99  

    Umfang des Ausbildungsunterhalts; Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen

    Pauschale (Höchstbetrag) für berufsbedingte Aufwendungen 260,-- DM sowie die Unterhaltsbelastung für seine zweite Ehefrau und drei minderjährige Kinder aus dieser Ehe mit den zwischen den Parteien unstreitigen Unterhaltsbeträgen (629 + 764 + 764 + 1.100) von insgesamt 3.257,-- DM (soweit das Amtsgericht mit 4.885,71 DM einen höheren Betrag in Abzug gebracht hat, handelt verpflichtet ist, in den Semesterferien einer Erwerbstätigkeit nachzugehen (vgl. BGH, NJW 95, 1215; Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 6. Aufl., Rd. 475).

    Jedenfalls kann unter diesen Umständen allein die Ablehnung der persönlichen Kontaktaufnahme zum Beklagten ohne Hinzukommen irgendwelcher unangemessener Äußerungen diesem gegenüber nicht den Vorwurf einer vorsätzlichen schweren Verfehlung erfüllen und demgemäß nicht zu einer Herabsetzung oder dem Ausschluss des Unterhalts nach § 1611 Abs. 1 BGB führen (vgl. BGH, NJW 1995, 1215).

  • OLG Celle, 04.07.2001 - 21 UF 27/01  

    Kindesunterhalt: Teilverwirkung bei Kontaktverweigerung

    In der Rechtsprechung werden zu der Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die fehlende Bereitschaft eines volljährigen Kindes zum persönlichen Kontakt mit dem auf Unterhalt in Anspruch genommenen Elternteil eine schwere Verfehlung im Sinne des § 1611 Abs. 1 BGB darstellen kann, unterschiedliche Auffassungen vertreten (vgl. BGH FamRZ 1995, S. 475, 476 m. w. N.).

    Der Senat vertritt in Übereinstimmung mit der oben zitierten Entscheidung des OLG Frankfurt die Auffassung, dass bereits die hartnäckige Verweigerung des persönlichen Kontakts unter den dort genannten Voraussetzungen als schwere Verfehlung i. S. des § 1611 Abs. 1 BGB zu werten sein kann; letztlich kann dies jedoch dahingestellt bleiben, denn im vorliegenden Fall kommen zu der Kontaktverweigerung als solcher noch weitere Gegebenheiten hinzu, die bei der vorzunehmenden Abwägung aller maßgeblichen Umstände unter Einbeziehung des Verhaltens des unterhaltspflichtigen Elternteils (vgl. BGH FamRZ 1995, S. 475, 476) die Annahme einer vorsätzlichen schweren Verfehlung der Klägerin begründen.

  • BGH, 23.06.2010 - XII ZR 170/08  

    Familienrecht - Übergang des Unterhaltsanspruchs und Kindergeld

    Noch weniger kann ein Fehlverhalten im Sinne dieser Norm darin gesehen werden, dass ein unterhaltsberechtigtes Kind die Beziehung zu einem unterhaltspflichtigen Elternteil über Jahre hinweg "einschlafen" lässt (Senatsurteil vom 25. Januar 1995 - XII ZR 249/93 - FamRZ 1995, 475, 476).
  • OLG Hamm, 10.09.2012 - 14 UF 165/12  
  • OLG Celle, 22.02.2002 - 18 UF 170/01  

    Kindesunterhalt: Ausbildungsunterhalt bei Wechsel von Studienfach und -ort;

  • AG Landau/Pfalz, 09.07.2007 - 1 F 20/07  

    An einer nicht kindeswohlgerechten Entscheidung zur Schul- und Berufsausbildung

  • OLG Nürnberg, 13.08.2009 - 10 UF 360/09  

    Unterhalt aus Anlass der Geburt: Unterhaltsanspruch einer Studentin nach

  • OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06  

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs beim Anspruchsübergang nach § 1836e BGB

  • OLG Celle, 26.05.2010 - 15 UF 272/09  

    Elternunterhalt: Kürzung eines Unterhaltsanspruchs der Mutter bei fehlendem

  • OLG Zweibrücken, 10.08.2000 - 6 UF 24/00  

    Berücksichtigung von über einen vollschichtigen Beruf hinaus ausgeübten

  • OLG Hamburg, 28.07.2004 - 2 UF 73/03  

    Höhe des Unterhalts der nichtehelichen Mutter; Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • OLG Hamm, 21.04.1997 - 4 UF 441/96  

    BGB § 1602, § 1610 Abs. 2

  • OLG Hamm, 21.03.2003 - 10 UF 168/02  
  • OLG Brandenburg, 04.03.2008 - 10 UF 132/07  

    Ausbildungsunterhalt nach Studienabbruch - Einheitliche Ausbildung bei Studium

  • OLG Hamm, 12.03.2012 - 4 UF 232/11  

    Anspruch eines Kindes auf Ausbildungsunterhalt für ein fünf Jahre nach dem Abitur

  • OLG Hamm, 12.12.1996 - 4 UF 291/96  

    Anrechnung von Arbeitseinkünften eines unterhaltsberechtigten studierenden Kindes

  • OLG Koblenz, 02.02.1998 - 13 UF 931/97  

    Student verschweigt Einkünfte: Anspruch auf Ausbildungsunterhalt kann verwirkt

  • OLG Frankfurt, 02.06.1999 - 3 UF 40/99  
  • OLG Karlsruhe, 18.12.2002 - 16 UF 138/02  

    Unterhaltsanspruch des studierenden Kindes: Zumutbarkeit der Anrechnung von

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