Rechtsprechung
   BGH, 25.01.1996 - VII ZR 26/95   

Umbauarbeiten zur Diskothek

§ 640 BGB, die Abnahme darf grds. auch wegen kleiner und weniger bedeutsamer Mängel verweigert werden, es sei denn, sie sind so unbedeutend, daß das Interesse des Bestellers an Beseitigung vor Abnahme nicht schützenswert ist (§ 242 BGB), in diesem Falle Fälligkeit der Werklohnforderung trotz Abnahmeverweigerung (Hinweis: vgl. nunmehr § 640 Abs. 1 Satz 2 BGB nF)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Alpmann Schmidt

    BGB § 640, § 641, § 242

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unzulässige Berufung auf fehlende Abnahme bei Vorliegen eines unbedeutenden Mangels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufung auf fehlerhafte Abnahme bei geringfügigen Mängeln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unberechtigte Verweigerung der Abnahme bei unbedeutendem Mangel

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fälligkeit der Vergütung bei unbedeutenden Mängeln? (IBR 1996, 226)

  • dashoefer.de (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 640, 641, 642 BGB; § 12 VOB
    Abnahmeverweigerung beim BGB-Bauvertrag bei unbedeutendem Mangel (RA Dr. Joachim von Cornberg)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1996, 1280
  • MDR 1996, 469
  • WM 1996, 875
  • DB 1996, 1180
  • BauR 1996, 390
  • IBR 1996, 226
  • ZfBR 1996, 156



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Wird zitiert von ... (20)  

  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05  

    Werkvertrag - Zum Mangelbegriff nach der Schuldrechtsreform

    Sie wird aber auch dann fällig, wenn der Beklagte die Abnahme zu Unrecht endgültig verweigert (BGH, Urteil vom 25. Januar 1996 - VII ZR 26/95, BauR 1996, 390, 391 = ZfBR 1996, 156).
  • BGH, 10.06.1999 - VII ZR 170/98  

    Wirksame VOB/B-Vereinbarung? Konkludente Abnahme durch Einzug trotz Mängelrüge?

    Ein typischer Sachverhalt, auf den eine konkludente Abnahme gestützt werden kann, ist der Einzug und die Nutzung des Gebäudes (BGH, Urteil vom 12. Juni 1975 - VII ZR 55/93, NJW 1975, 1701; Urteil vom 25. Januar 1996 - VII ZR 26/95 = BauR 1996, 390 = ZfBR 1996, 156).

    Im Unterschied zum VOB-Vertrag ist der Auftraggeber auch bei nicht wesentlichen Mängeln im Regelfall nicht verpflichtet, das Werk abzunehmen es sei denn, seine Verweigerung verstößt gegen Treu und Glauben (BGH, Urteil vom 25. Januar 1996 - VII ZR 26/95 = BauR 1996, 390 = ZfBR 1996, 156).

  • BGH, 15.10.2002 - X ZR 69/01  

    Werkvertrag - Entbehrlichkeit einer Fristsetzung trotz fehlender Abnahme

    Das entspricht der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 25.1.1996 - VII ZR 26/95, NJW 1996, 1280, 1281).
mehr
  • BGH, 14.01.1999 - IX ZR 140/98  

    Vorauszahlungsbürgschaft

    Daß es sich lediglich um nach Art, Umfang und Auswirkungen derart unbedeutende Mängel handelte, daß das Interesse des Klägers an einer Beseitigung vor Abnahme nicht schützenswert war und sich eine Verweigerung der Abnahme deshalb als Verstoß gegen Treu und Glauben dargestellt hätte (vgl. BGH, Urt. v. 25. Januar 1996 - VII ZR 26/95, WM 1996, 875, 876 f), ist hier nicht anzunehmen.
  • BGH, 18.12.2003 - I ZR 84/01  

    Wettbewerbsrecht - Einkaufsgutschein kein Preisnachlass!

    Die Erledigung der Hauptsache kann vom Kläger im Revisionsverfahren jedenfalls dann noch einseitig erklärt werden, wenn das Ereignis, das die Hauptsache erledigt haben soll (hier: Aufhebung des Rabattgesetzes), als solches außer Streit steht (vgl. BGHZ 106, 359, 368; BGH, Urt. v. 25.1.1996 - VII ZR 26/95, NJW 1996, 1280, 1281; Urt. v. 15.3.1996 - V ZR 316/94, NJW 1996, 1814).
  • BGH, 20.01.2000 - VII ZR 224/98  

    Bauvertrag - Zahlung der letzten Rate nach Mängelbeseitigung

    Waren die Mängel derart geringfügig, wie die Beklagte behauptet, ist zu erwägen, ob der Kläger die Zahlung der gesamten letzten Rate nach Treu und Glauben nicht mehr verweigern durfte (vgl. dazu BGH, Urteil vom 25. Januar 1996 - VII ZR 26/95 = BauR 1996, 390 = ZfBR 1996, 156; Urteil vom 10. Juni 1999 - VII ZR 170/98 = BauR 1999, 1186 = ZfBR 1999, 327).
  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 76/03  

    Bauvertrag - Einbau einer Solaranlage: Kauf-oder Werkrecht?

    Verweigert der Besteller - wie hier - die Abnahme grundlos und endgültig, kann der Unternehmer auch ohne Abnahme sofort auf Zahlung seiner Vergütung klagen (BGH, Urteil vom 25. Januar 1996 - VII ZR 26/95, NJW 1996, 1280 unter III, 2 a).
  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 162/02  

    Kaufrecht - Gesamtwandelung nach Teilaussonderung?

    Hierbei wird es die C-Fehler nur dann von vornherein aus der Betrachtung ausschließen dürfen, wenn es unter Würdigung des Parteivortrags zu dem Ergebnis kommt, daß eine auch Fehler dieser Kategorie erfassende Qualität nicht geschuldet war, Mängel vor dem Hintergrund der danach geschuldeten Leistung so unwesentlich sind, daß ihretwegen eine Abnahme nicht verweigert werden kann (§ 640 Abs. 1 Satz 2 BGB in der hier anwendbaren [Art. 229 § 1 Abs. 2 Satz 1 und 3 EGBGB] Fassung des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30.3.2000 [BGBl. I S. 330]) oder es sich insoweit jedenfalls um einen Mangel handelte, der nach seiner Art, seinem Umfang und vor allem nach seinen Auswirkungen derart unbedeutend war, daß das Interesse des Bestellers an einer Beseitigung vor Abnahme nicht schützenswert war und sich seine Verweigerung deshalb als Verstoß gegen Treu und Glauben darstellte (vgl. dazu BGH, Urt. v. 25.1.1996 - VII ZR 26/95, NJW 1996, 1280 für die bis zum 30.4.2000 geltende Fassung des § 640 BGB).
  • BGH, 18.05.2010 - VII ZR 158/09  

    Bauvertrag - Endgültige, unberechtigte Abnahmeverweigerung: Fälligkeitseintritt!

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Werklohn auch dann fällig, wenn der Besteller die Abnahme zu Unrecht endgültig verweigert (BGH, Urteil vom 25. Januar 1996 - VII ZR 26/95, BauR 1996, 390, 391 = ZfBR 1996, 156).
  • OLG Brandenburg, 29.04.2009 - 4 U 85/07  

    Bauvertrag - Ingebrauchnahme = Abnahme = Beginn der Werklohnverjährung?

    Dies hat der Bundesgerichtshof bereits für die Geltung des § 640 BGB in der noch bis zum 30.04.2000 geltenden Fassung entschieden (BGH, Urteil vom 25.01.1996 - VII ZR 26/95 - zit. nach juris = BGH NJW 1996, 1280 = BauR 1996, 390).
  • OLG Koblenz, 17.10.2002 - 5 U 263/02  

    Bauträger - Bürgenhaftung einer Bank aus einem Bauträgervertrag

  • OLG Hamm, 13.09.2001 - 17 U 164/00  

    Bauträgervertrag: Vollständige Fertigstellung = Abnahmereife?

  • OLG München, 06.02.2002 - 27 U 282/01  

    Architekten und Ingenieure - Beginn der Gewährleistungsfrist

  • OLG Koblenz, 29.05.2008 - 6 U 1042/07  

    Bauträger - Geltendmachung von Mängelgewährleistungsansprüchen durch WEG

  • OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 4 U 55/08  

    Bauvertrag - Treuwidrige Berufung auf Mängel

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2011 - 21 U 6/07  

    Bauvertrag - Pläne weichen von Örtlichkeit ab: AN darf nicht ausführen!

  • OLG Hamm, 18.04.1996 - 17 U 112/95  

    Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik-Verarbeitungsvorschriften des

  • OLG Hamm, 20.12.2001 - 24 U 25/00  

    Bauvertrag - Beschädigung von Bauteilen vor Abnahme: Wer trägt das Risiko?

  • OLG Zweibrücken, 27.01.2011 - 6 U 6/08  

    Bauvertrag - Höhe der Vergütung streitig: Wer muss was beweisen?

  • LG Lübeck, 16.04.2004 - 4 O 151/03  

    Bürgschaft - MaBV-Bürgschaft: Welchen Sicherungszweck hat sie?

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