Rechtsprechung
   BGH, 25.01.2005 - XI ZR 28/04   

Volltextveröffentlichungen (14)

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  • IWW
  • rws-verlag.de

    Sittenwidrigkeit der Bürgschaft eines finanziell krass überforderten Ehepartners auch bei Aussicht auf leitende Tätigkeit in dem kreditfinanzierten Gewerbebetrieb

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Ehegattenbürgschaft: Vermutung eines Handelns aus emotionaler Verbundenheit

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Ehegattenbürgschaft wegen krasser finanzieller Überforderung der Ehefrau unwirksam

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 138 Bb
    Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft bei Existenzgründerdarlehen

  • NWB SteuerXpert START

    BGB § 138 Bb

  • streifler.de

    Bürgschaftsrecht: BGH: Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sittenwidrigkeit der Verbürgung des kraß überforderten Ehepartners für ein staatlich gefördertes Existenzgründungsdarlehen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Sittenwidrigkeit der Bürgschaft eines finanziell krass überforderten Ehepartners auch bei Aussicht auf leitende Tätigkeit in dem kreditfinanzierten Gewerbebetrieb

Kurzfassungen/Presse (8)

  • wkdis.de (Kurzinformation)

    Übernahme einer Höchstbetragsbürgschaft durch arbeitslose Ehefrau eines erwerbslosen Existenzgründers wegen krasser finanzieller Überforderung sittenwidrig

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Existenzgründungsdarlehen von einem finanziell überforderten Ehegatten

  • Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
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  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 138, 765
    Sittenwidrigkeit der Bürgschaft eines finanziell krass überforderten Ehepartners auch bei Aussicht auf leitende Tätigkeit in dem kreditfinanzierten Gewerbebetrieb

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Leitsatz)

    Bürgschaft eines finanziell überforderten Ehepartners

  • anwaltskanzlei-menzel.de (Kurzinformation)

    Bürgschaft eines Ehepartners bei Existenzgründungsdarlehen

  • anwaltskanzlei-menzel.de (Kurzinformation)

    Übernahme von Bürgschaften durch finanziell überforderte Ehepartner

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft für Existenzgründungsdarlehen

Besprechungen u.ä. (2)

  • RA ONLINE , S. 241 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Sittenwidrigkeit der Ehegattenbürgschaft

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Sittenwidrigkeit der Bürgschaft eines finanziell krass überforderten Ehepartners auch bei Aussicht auf leitende Tätigkeit in dem kreditfinanzierten Gewerbebetrieb

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2005, 971
  • ZIP 2005, 432
  • MDR 2005, 699
  • WM 2005, 421
  • DB 2005, 771



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Wird zitiert von ... (17)  

  • BGH, 24.11.2009 - XI ZR 332/08  

    Bürgschaft - Hypothekenvormerkung mindert Sicherungwert eines Grundstücks

    Das Leistungsvermögen eines Bürgen ist aufgrund einer Prognose zu beurteilen, die aus der Sicht eines vernünftig urteilenden Gläubigers bei Vertragsschluss auf den Zeitpunkt auszurichten ist, zu dem die Bürgschaftsschuld tatsächlich fällig geworden ist (BGHZ 132, 328, 334 f.; Senat, Urteil vom 25. Januar 2005 - XI ZR 28/04, WM 2005, 421, 422; Schmitz/Wassermann/Nobbe in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 91, Rn. 61).
  • OLG Celle, 12.09.2007 - 3 U 85/07  

    Sittenwidrigkeit eine Bürgschaft für nahen Angehörigen: Folgen einer zu weiten

    Es ist vielmehr, worauf die Klägerin durchaus zutreffend hingewiesen hat, auch eine Zukunftsprognose anzustellen (vgl. BGH, WM 2005, 421, 422), wobei wegen der damit verbundenen Schwierigkeiten der Senat in der Vergangenheit bereits auf § 309 Abs. 1 Nr. 2 InsO abgestellt hat (MDR 2006, 1243), wo der Gesetzgeber die Vermutung aufgestellt hat, dass sich die Einkommens und Vermögensverhältnisse des Schuldners während des gesamten Insolvenzverfahrens und der anschließenden Frist bis zur gesetzlichen Restschuldbefreiung nicht ändern.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt es zur Widerlegung der Vermutung eines Handelns aus emotionaler Verbundenheit auch nicht, dass der Bürge in dem Betrieb an verantwortlicher Stelle mitarbeiten soll (WM 2005, 421).

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 330/05  

    Bürgschaft - Sittenwidrigkeit

    a) Nach dieser Rechtsprechung (BGHZ 136, 347, 351; Senat BGHZ 146, 37, 42; Urteil vom 25. Januar 2005 - XI ZR 28/04, WM 2005, 421, 422; Nobbe/Kirchhof BKR 2001, 5, 6 ff.; jeweils m.w.Nachw.) begründet eine krasse finanzielle Überforderung eines dem Hauptschuldner emotional verbundenen Bürgen die widerlegliche Vermutung der Sittenwidrigkeit der Bürgschaft.
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  • OLG Koblenz, 28.02.2008 - 6 U 1553/06  

    Einspruch mittelloser Ehefrau gegen das Urteil zur Zahlung aufgrund einer

    Kommt hinzu, dass der Bürge Ehegatte des Hauptschuldners oder diesem durch ein anderes Näheverhältnis emotional verbunden ist, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Kreditgeber die sich daraus ergebende strukturelle Unterlegenheit in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (BGH NJW 2005, 971, 972; Münchener Kommentar / Armbrüster, BGB, 5. Aufl., § 138 Rdnr. 92).
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2012 - 9 U 199/11  

    Mithaftung des Ehegatten bei Ablösung eines (allein) vom anderen Ehegatten für

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa NJW 2005, 971, 972) wird bei einer krassen finanziellen Überforderung des bürgenden oder anderweitig mithaftenden Ehegatten widerleglich vermutet, dass dieser die ruinöse Bürgschaft oder Mithaftung allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen und der Kreditgeber dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat.
  • LG Itzehoe, 21.02.2008 - 7 O 122/04  

    Keine Sittenwidrigkeit der Bürgschaft naher Angehöriger, wenn bei Fälligkeit der

    Hinzukommen muss in einem solchen Fall krasser finanzieller Überforderung, dass der Bürge die ruinöse Bürgschaft oder Mithaftung allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen hat und der Kreditgeber dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (vgl. hierzu BGH v. 25. Januar 2005, XI ZR 28/04; BGH v. 11. Februar 2003, XI ZR 214/01, jeweils m. w. N.).

    ( vgl. etwa BGH v. 25.1.2005 XI ZR 28/04).

  • OLG Celle, 06.03.2006 - 3 U 26/06  

    Kreditvertrag: Sittenwidrigkeit wegen krasser wirtschaftlicher Überforderung

    Zu fragen ist vielmehr auch nach der Schul- und Berufungsausbildung und sonstigen Fähigkeiten, die für die anzustellende Zukunftsprognose (vgl. BGH, MDR 2005, 699, 700) von Bedeutung sein können.
  • OLG Saarbrücken, 07.08.2008 - 8 U 502/07  

    Bürgschaft - Krasse finanzielle Überforderung des Bürgen

    Ein solches Missverhältnis begründet, wenn der Hauptschuldner dem Bürgen aufgrund einer Ehe, eheähnlichen Partnerschafts-, engen Verwandtschafts- oder Freundschaftsbeziehung emotional verbunden ist und sich deshalb bei einer Bürgschafts- oder Mitschuldübernahme sehr häufig nicht von einer rationalen Einschätzung des wirtschaftlichen Risikos leiten lässt, auch bei geschäftsgewandten Personen ohne Hinzutreten weiterer Umstände die widerlegliche tatsächliche Vermutung, dass das Kreditinstitut die emotionale Beziehung zwischen dem Hauptschuldner und dem Bürgen oder Mithaftenden in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (Nobbe/Kirchhof BKR 2001, 5, 7; BGH NJW 2005, 973, 975; NJW 2005, 971, 972; NJW 2001, 815 unter II.; jeweils m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2006 - 16 W 57/06  

    Sittenwidrigkeit der Mithaftungsvereinbarung im Darlehensvertrag bei krasser

    In einem solchen Fall krasser finanzieller Überforderung ist nach der allgemeinen Lebenserfahrung ohne Hinzutreten weiterer Umstände widerleglich zu vermuten, dass der dem Hauptschuldner persönlich nahestehende Bürge oder Mithaftende die für ihn ruinöse Personalsicherheit allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen und der Kreditgeber dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (vgl. BGHZ 136, 347, 351 = NJW 1997, 3372; BGHZ 146, 37, 42 = NJW 2001, 815; BGHZ 151, 34, 37 = NJW 2002, 2228; BGHZ 156, 302, 307 = NJW 2004, 161; BGH, NJW 2000, 1182, 1183; NJW 2002, 746; NJW 2002, 744 f.; NJW 2002, 2230, 2231; NJW 2002, 2705, 2706; NJW-RR 2004, 337, 338; NJW 2005, 971, 972; NJW 2005, 973, 975).
  • OLG Brandenburg, 02.01.2006 - 3 W 57/05  

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen krasser Überforderung des

    In einem solchen Fall krasser finanzieller Überforderung ist aber nach der allgemeinen Lebenserfahrung ohne Hinzutreten weiterer Umstände widerleglich zu vermuten, dass er die ruinöse Bürgschaft oder Mithaftung allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen und der Kreditgeber dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (vgl. BGH NJW 2005, 971 m.w.N.).
  • OLG Celle, 20.04.2007 - 3 W 46/07  

    Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung; Darlehensvertrag: Mutwilligkeit bei

  • OLG Brandenburg, 14.06.2006 - 4 U 148/05  

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft: Anforderungen an die Annahme einer

  • LG Mönchengladbach, 12.05.2005 - 10 O 333/04  

    Zur Sittenwidrigkeit einer von der Lebensgefährtin des Hauptschuldners

  • OLG Celle, 05.05.2010 - 3 U 227/09  

    Mitverpflichtung als Darlehensnehmer: Voraussetzungen der krassen Überforderung

  • OLG Schleswig, 30.08.2010 - 5 W 6/10  

    Begriff desselben Anspruchs i.S. von Art. 21 LugÜ; Sittenwidrigkeit der

  • SG Würzburg, 02.12.2008 - S 6 KR 782/06  
  • LG Krefeld, 20.04.2010 - 1 S 140/09  
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