Rechtsprechung
| BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB; § 176 StGB
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der Senatsrechtsprechung; Abgrenzung zum sexuellen Missbrauch von Kindern). - lexetius.com
StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- NWB SteuerXpert START
StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Objektiver und subjektiver Tatbestand von § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Sexualopfer muss gerade wegen seiner schutzlosen Lage auf Widerstand verzichten und sich dessen bewusst sein
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 25.01.2006, Az.: 2 StR 345/05 (Vergewaltigung unter Ausnutzen schutzloser Lage - Subjektive Zwangswirkung)" von Prof. Dr. Joachim Renzikowski, original erschienen in: NStZ 2006, 395 - 399.
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 50, 359
- NJW 2006, 1146
- NStZ 2006, 395
- NJ 2006, 422
- StV 2006, 294
Wird zitiert von ... (33)
- BGH, 11.06.2008 - 5 StR 193/08
Sexuelle Nötigung unter Ausnutzen einer schutzlosen Lage; Nötigung (konkludente …
Voraussetzung für die Annahme einer schutzlosen Lage im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist, dass das Opfer die Tat aus Angst vor Gefahren für Leib oder Leben über sich ergehen lässt, weil es sich in einer hilflosen Lage befindet und ihm Widerstand gegen den überlegenen Täter aussichtslos erscheint ( BGHSt 51, 280, 284; BGHSt 50, 359, 365).Die Annahme eines solchen schutzlosen Ausgeliefertseins erfordert Feststellungen zu den äußeren Umständen des Tatgeschehens, etwa zum Tatort, zu den Fluchtmöglichkeiten oder zur Anwesenheit Dritter ebenso wie solche zur Aussicht auf Erfolg körperlichen Widerstands (vgl. BGHSt 50, 359, 362).
Voraussetzung für die Annahme einer solchen Lage ist, dass das Opfer die Tat aus Angst vor Gefahren für Leib oder Leben über sich ergehen lässt, weil es sich in einer hilflosen Lage befindet und ihm Widerstand gegen den überlegenen Täter aussichtslos erscheint ( BGHSt 51, 280, 284; BGHSt 50, 359, 365).
Ein solches schutzloses Ausgeliefertsein lässt sich dem Urteil nicht entnehmen, da Feststellungen zu den äußeren Umständen des Tatgeschehens, etwa zum Tatort, zu den Fluchtmöglichkeiten oder zur Anwesenheit Dritter ebenso fehlen wie solche zur Aussicht auf Erfolg körperlichen Widerstands (vgl. BGHSt 50, 359, 362).
- BGH, 23.08.2007 - 4 StR 253/07
Vergewaltigung (Ausnutzung einer schutzlosen Lage; Tatbestandsirrtum: …
Der subjektive Tatbestand einer Vergewaltigung unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage erfordert zumindest einen bedingten Vorsatz des Täters dahin, dass das Tatopfer in die sexuellen Handlungen nicht einwilligt und es gerade im Hinblick auf seine Schutzlosigkeit auf möglichen Widerstand verzichtet ( BGHSt 50, 359, 368).Das Landgericht ist zwar mit tragfähiger Begründung zu der Überzeugung gelangt, die 16jährige Nebenklägerin habe sich bei Beginn und während der Durchführung der sexuellen Handlungen objektiv in einer schutzlosen Lage im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB befunden und sei nur im Hinblick auf ihre Schutzlosigkeit aus Angst vor dem körperlich überlegenen Angeklagten den sexuellen Handlungen widerstandslos nachgekommen, ohne jedoch hiermit einverstanden gewesen zu sein (vgl. BGHSt 50, 359, 364 ff.; Senatsbeschluss vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
Der subjektive Tatbestand einer Vergewaltigung unter Ausnutzung einer schutzlosen Lage erfordert zumindest einen bedingten Vorsatz des Täters dahin, dass das Tatopfer in die sexuellen Handlungen nicht einwilligt und es gerade im Hinblick auf seine Schutzlosigkeit auf möglichen Widerstand verzichtet ( BGHSt 50, 359, 368).
- BGH, 04.04.2007 - 4 StR 345/06
Konfrontationsrecht und Aufklärungspflicht (Verlesung von Niederschriften über …
Mit der neuen Tatbestandsvariante sollten Fälle erfasst werden, in denen zwar weder Gewalt ausgeübt noch mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben des Opfers gedroht wird, dieses die Tat aber aus Angst vor Gefahren für Leib oder Leben über sich ergehen lässt, weil es sich in einer hilflosen Lage befindet und ihm Widerstand gegen den überlegenen Täter aussichtslos erscheint (vgl. BGHSt 50, 359, 365 m.w.N.; BGH NStZ 2003, 533, 534).
- BGH, 10.12.2008 - 2 StR 517/08
Strafzumessung bei der Vergewaltigung von Prostituierten (minder schwerer Fall; …
Zwar mag es Fälle geben, in denen aufgrund außergewöhnlicher Umstände der durch die Furcht des Tatopfers vor Gewaltanwendung in schutzloser Lage geschaffenen Zwangswirkung (vgl. BGHSt 50, 359, 368) ein neben dem durch ausdrückliche Drohung mit Gewalt begründeten Zwang bestehender Unrechtsgehalt zukommen kann.Zwar mag es Fälle geben, in denen aufgrund außergewöhnlicher Umstände der durch die Furcht des Tatopfers vor Gewaltanwendung in schutzloser Lage geschaffenen Zwangswirkung (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 368) ein neben dem durch ausdrückliche Drohung mit Gewalt begründeten Zwang bestehender Unrechtsgehalt zukommen kann.
- BGH, 12.01.2011 - 1 StR 580/10
Schulderhöhende Bedeutung der Verwirklichung mehrerer Varianten der sexuellen …
Für die Feststellung, das Tatopfer habe sich in einer schutzlosen Lage befunden, kommt es auf eine Gesamtwürdigung aller tatbestandsspezifischen Umstände an, die ergeben müssen, dass das Tatopfer Einwirkungen des Täters weder mit Aussicht auf Erfolg körperlichen Widerstand entgegensetzen, noch sich ihnen durch Flucht entziehen noch auf die Hilfe dritter Personen hoffen könnte (vgl. BGHSt 50, 359, 362).Für die Feststellung, das Tatopfer habe sich in einer schutzlosen Lage befunden, kommt es auf eine Gesamtwürdigung aller tatbestandsspezifischen Umstände an, die ergeben müssen, dass das Tatopfer Einwirkungen des Täters weder mit Aussicht auf Erfolg körperlichen Widerstand entgegensetzen, noch sich ihnen durch Flucht entziehen noch auf die Hilfe dritter Personen hoffen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 362).
- BGH, 27.04.2006 - 4 StR 99/06
Sexueller Missbrauch von Kindern; sexuelle Nötigung (Ausnutzung einer schutzlosen …
Vielmehr verlangt der qualifizierte Tatbestand nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung eine innere Verknüpfung zwischen der Zwangslage des Opfers und den sexuellen Handlungen dergestalt, dass das Opfer die tatsächlichen Umstände seiner spezifischen Zwangslage (Schutzlosigkeit) erkennt und gerade im Hinblick hierauf, nämlich aus Furcht vor möglichen Gewalteinwirkungen des Täters von Widerstand absieht, weil es diesen aufgrund des Ausgeliefertseins für sinnlos erachtet (BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, NJW 2006, 1146, 1148, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, unter Aufgabe von BGH NStZ 2004, 440).Vielmehr verlangt der qualifizierte Tatbestand nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung eine innere Verknüpfung zwischen der Zwangslage des Opfers und den sexuellen Handlungen dergestalt, dass das Opfer die tatsächlichen Umstände seiner spezifischen Zwangslage (Schutzlosigkeit) erkennt und gerade im Hinblick hierauf, nämlich aus Furcht vor möglichen Gewalteinwirkungen des Täters von Widerstand absieht, weil es diesen aufgrund des Ausgeliefertseins für sinnlos erachtet (BGH, Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, NJW 2006, 1146, 1148, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt, unter Aufgabe von BGH NStZ 2004, 440; BGH, Beschluss vom 26. August 2005 - 3 StR 260/05).
- BGH, 12.11.2008 - 2 StR 474/08
Vergewaltigung (schutzlose Lage; bedingter Vorsatz).
Der subjektive Tatbestand setzt zumindest bedingten Vorsatz dahingehend voraus, dass das Tatopfer in die sexuellen Handlungen nicht einwilligt und dass es gerade im Hinblick auf seine Schutzlosigkeit auf möglichen Widerstand verzichtet ( BGHSt 50, 359).Der subjektive Tatbestand setzt zumindest bedingten Vorsatz dahingehend voraus, dass das Tatopfer in die sexuellen Handlungen nicht einwilligt und dass es gerade im Hinblick auf seine Schutzlosigkeit auf möglichen Widerstand verzichtet ( BGHSt 50, 359).
- BGH, 01.12.2009 - 3 StR 479/09
Sexuelle Nötigung in einem besonders schweren Fall ; Vergewaltigung; schutzlose …
Hierfür kommt es auf eine Gesamtwürdigung aller tatbestandsspezifischer Umstände an, die in den äußeren Gegebenheiten, in der Person des Opfers oder des Täters vorliegen ( BGHSt 50, 359, 362 f.).Insbesondere ist nicht festgestellt, dass die Zeugin von einem - ihr grundsätzlich möglichen - Widerstand aus Angst vor gewaltsamen Handlungen des Angeklagten abgesehen hat (s. BGHSt 50, 359, 366).
- BGH, 20.10.2011 - 4 StR 396/11
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Vergewaltigung); sexueller Missbrauch von …
Nach der - auch vom 1. Strafsenat (BGH NStZ 2011, 455 f.) nicht in Frage gestellten - neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die Verwirklichung des Tatbestandes des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB unter anderem, dass sich das Opfer in einer Lage befindet, in der es möglichen nötigenden Gewalteinwirkungen des Täters schutzlos ausgeliefert ist; diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer dahin entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters, also Körperverletzungsoder gar Tötungshandlungen, einen - ihm grundsätzlich möglichen - Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet (vgl. etwa BGH NStZ 2003, 533, 534; BGHSt 50, 359, 366; 51, 280, 284; anders noch BGHSt 45, 253, 255 ff.).a) Nach der - auch vom 1. Strafsenat im Beschluss vom 12. Januar 2011 (1 StR 580/11, NStZ 2011, 455 f.) nicht in Frage gestellten - neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfordert die Verwirklichung des Tatbestandes des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB unter anderem, dass sich das Opfer in einer Lage befindet, in der es möglichen nötigenden Gewalteinwirkungen des Täters schutzlos ausgeliefert ist; diese Schutzlosigkeit muss eine Zwangswirkung auf das Opfer dahin entfalten, dass es aus Angst vor einer Gewalteinwirkung des Täters, also Körperverletzungsoder gar Tötungshandlungen, einen - ihm 10 11 12 grundsätzlich möglichen - Widerstand unterlässt und entgegen seinem eigenen Willen sexuelle Handlungen vornimmt oder duldet (vgl. etwa BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 446/02, NStZ 2003, 533, 534; vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 366; Beschlüsse vom 4. April 2007 - 4 StR 345/06, BGHSt 51, 280, 284; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 193/08, NStZ 2009, 263; vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ-RR 2011, 311, 312, jeweils mwN; anders noch BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 255 ff.).
- BGH, 07.03.2012 - 2 StR 640/11
Tragfähiger Freispruch vom Vorwurf eines Sexualdelikts (sexueller Missbrauch …
Damit fehlte es an dem für den objektiven Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB erforderlichen funktionalen und finalen Zusammenhang zwischen objektivem Nötigungselement, Opferverhalten und Täterhandlung (zu dieser Voraussetzung vgl. BGHSt 50, 359, 368; BGH…, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 404/11 Rn. 15 mwN).Der subjektive Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB setzt zumindest bedingten Vorsatz dahingehend voraus, dass das Tatopfer in die sexuelle Handlung nicht einwilligt und es gerade im Hinblick auf seine Schutzlosigkeit auf möglichen Widerstand verzichtet (vgl. BGHSt 50, 359, 368).
- BGH, 24.10.2012 - 4 StR 374/12
Sexuelle Nötigung (Ausnutzen einer schutzlosen Lage)
- BGH, 20.03.2012 - 4 StR 561/11
Sexuelle Nötigung durch Ausnutzen einer schutzlosen Lage (Vergewaltigung; …
- BGH, 08.11.2011 - 4 StR 445/11
Vergewaltigung (schutzlose Lage; Vorsatz).
- BGH, 26.04.2006 - 2 StR 445/05
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Erkennen durch das Opfer; Vorsatz); …
- BGH, 04.12.2008 - 3 StR 494/08
Vergewaltigung (Ausnutzung einer schutzlosen Lage); Beihilfe; Unterlassen …
- BGH, 07.07.2009 - 3 StR 223/09
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage).
- BGH, 21.12.2005 - 2 StR 245/05
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Erkennen durch das Opfer).
- BGH, 22.03.2006 - 1 StR 75/06
Sexuelle Nötigung (hilflose Lage; sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger …
- OLG Stuttgart, 11.10.2006 - 5 W 60/06
Gebührenstreitwertermittlung für eine Vollstreckungsabwehrklage: Berücksichtigung …
- BGH, 08.03.2006 - 2 StR 600/05
Verfolgungsverjährung (Ruhen); Vergewaltigung (schutzlose Lage; Wahrnehmung durch …
- BGH, 04.04.2006 - 3 StR 68/06
Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person; sexuelle Nötigung.
- BGH, 16.04.2008 - 5 StR 6/08
Beweiswürdigung hinsichtlich des Vergewaltigungsvorsatzes (Irrtum; ambivalentes …
- BGH, 10.05.2011 - 3 StR 78/11
Sexuelle Nötigung (Gewalt; via absoluta; vis compulsiva; finaler Zusammenhang; …
- BGH, 07.03.2007 - 2 StR 42/07
Sexuelle Nötigung; Doppelverwertungsverbot (konkretes Ausmaß der angewendeten …
- OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 1 Ws 203/07
- BGH, 21.12.2011 - 4 StR 404/11
Sexuelle Nötigung (Ausnutzung einer schutzlosen Lage; Furcht vor der Verlegung in …
- BGH, 17.11.2011 - 3 StR 359/11
Sexuelle Nötigung unter Ausnutzen einer schutzlosen Lage …
- OLG Stuttgart, 17.10.2006 - 5 W 60/06
Gebührenstreitwertermittlung für eine Vollstreckungsabwehrklage: Berücksichtigung …
- OLG Düsseldorf, 31.03.2008 - 1 Ws 203/07
- BGH, 22.12.2010 - 2 StR 569/10
Übersehene Strafverfolgungsverjährung (Verfahrenshindernis); sexueller Missbrauch …
- OLG München, 20.10.2008 - 5St RR 180/08
Sexuelle Nötigung: Erheblichkeitsschwelle bei einem Kuss bzw. einem versuchten …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2011 - L 13 VG 33/10
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- OLG Hamm, 22.05.2007 - 1 Ss 168/07
Vergewaltigung; schutzlose Lage; Ausnutzen; Fahrerlaubnis; Entziehung; allgemeine …
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