Rechtsprechung
| BGH, 25.01.2007 - I ZR 133/04 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Testfotos III
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- aufrecht.de
Testfotos III
- Kanzlei Prof. Schweizer
UWG §§ 3, 4 Nr. 10
Beweis von Rechtsverstößen durch Fotoaufnahmen [Wettbewerbsrecht] - Rechtsanwälte Peter
Testfotos III
- it-recht-kanzlei
Fotografieren innerhalb fremder Geschäftsräume zulässig?
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Testfotos III"; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Beweisführung über Wettbewerbsverstöße durch Lichtbildaufnahmen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wettbewerbsrecht - Wettbewerbsverbot undTestfotos
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)
§§ 3, 4 Nr. 10 UWG
Das Anfertigen von Fotos zum Beweis von Rechtsverstößen im Geschäftsraum des Wettbewerbers ist zulässig / Testfoto III - Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Fotografieren in Geschäftsräumen
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Testfotos in Geschäftsräumen des Mitbewerbers
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Erlaubtes Fotografieren in Geschäftsräumen
- lampmann-behn.de (Kurzinformation)
Fotografieren im Supermarkt erlaubt
- taylorwessing.com
, S. 12 (Kurzinformation)
Fotoaufnahmen in Geschäftslokalen zu Testzwecken künftig erlaubt?
Besprechungen u.ä.
- hk2.eu (Entscheidungsbesprechung)
Testfotos III
Fotoaufnahmen in den Geschäftsräumen
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Die Unlauterkeit von Testfotos" von Maximilian Hagenkötter, original erschienen in: WRP 2008, 39 - 43.
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 16.12.2003 - 14 O 81/03
- OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - 20 U 16/04
- BGH, 25.01.2007 - I ZR 133/04
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2007, 1335
- MDR 2007, 1273
- GRUR 2007, 802
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 16.07.2009 - I ZR 56/07
Betriebsbeobachtung
So kann das Anfertigen von Fotografien in den Geschäftsräumen eines Mitbewerbers zum Beweis eines Wettbewerbsverstoßes nach der Rechtsprechung des Senats als gezielte Behinderung anzusehen sein, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die konkrete Gefahr einer erheblichen Betriebsstörung zu befürchten ist (vgl. BGH, Urt. v. 25.1.2007 - I ZR 133/04, GRUR 2007, 802 Tz. 25 ff. = WRP 2007, 1082 - Testfotos III). - OLG Hamm, 10.06.2008 - 4 U 37/08
Keine Behinderung eines Mitbewerbers bei automatischer Sperrung seiner IP-Adresse …
Dabei gilt es indes abzuwägen zwischen dem Interesse des getesteten Unternehmers an der Vermeidung einer Betriebsstörung und dem Interesse des testenden Unternehmers, etwaige Wettbewerbsverstöße hinreichend darlegen und beweisen zu können (BGH GRUR 2007, 802, 805 - Testfotos III). - OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10
Ehemalige Mietwagen dürfen nicht als Jahreswagen aus erster Hand bezeichnet …
Es ist anerkannt, dass zum Nachweis eines Wettbewerbsverstoßes auch Testpersonen, Testanrufe und Testkäufe vorgenommen werden dürfen, insbesondere wenn Verstöße nicht anders als durch Testbefragungen dokumentiert werden können (vgl. BGH GRUR 2007, 802 Tz. 26 - Testfotos).
- OLG Hamburg, 24.01.2008 - 3 U 130/07
Klarstellungsgebot in der Werbung bei Angeboten in getrennten Wirtschaftsräumen …
Eine blickfangmäßig herausgestellte Angabe darf für sich genommen nicht unrichtig oder auch nur für den Verkehr missverständlich sein; in solchen Fällen kann eine irrtumsausschließende Aufklärung nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH GRUR 2007, 802 - Testfotos III, WRP 2007, 1337 - 150 % Zinsbonus). - OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 86/07
Wettbewerbswidrigen Angabe von Flugpreisen ohne Einschluss des Kerosinzuschlags
Eine irrtumsausschließende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch die Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (std. Rspr.: BGH, Urt. v. 15.01.2007, I ZR 133/04 - Testfotos III, Juris Rn. 19 = WRP 2007, 1082;… BGH, Urt. v. 28.11.2002, I ZR 110/00 - Preis ohne Monitor, Juris Rn. 14 = GRUR 2003, 249;… BGH, Urt. v. 17.02.2000, I ZR 254/97 - Computerwerbung, Juris Rn. 33 = GRUR 2000, 911 jew. m. zahlr. w. Nachw.). - OLG Hamburg, 17.01.2008 - 3 U 143/07
Klarstellungsgebot in der Werbung bei Angeboten in getrennten Wirtschaftsräumen …
Eine blickfangmäßig herausgestellte Angabe darf für sich genommen nicht unrichtig oder auch nur für den Verkehr missverständlich sein; in solchen Fällen kann eine irrtumsausschließende Aufklärung nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH GRUR 2007, 802 - Testfotos III, WRP 2007, 1337 - 150 % Zinsbonus). - OLG Hamburg, 17.01.2008 - 3 U 142/07
Unterlassungsanspruch nach dem Recht der Gleichnamigen: Gestaltung eines …
Eine blickfangmäßig herausgestellte Angabe darf für sich genommen nicht unrichtig oder auch nur für den Verkehr missverständlich sein; in solchen Fällen kann eine irrtumsausschließende Aufklärung nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH GRUR 2007, 802 - Testfotos III, WRP 2007, 1337 - 150 % Zinsbonus). - OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 29/10
Wettbewerbsverstoß: Telefonwerbung eines Energieversorgungsunternehmens bei zuvor …
Zwar kann ein unbestimmter abstrakter Antrag als Minus das Begehren einer Unterlassung der konkreten Verletzungsform einschließen (BGH GRUR 2007, 802 [Tz. 28] - Testfoto III ; WRP 2000, 383, 386 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung ). - BPatG, 16.12.2010 - 23 W (pat) 58/06 Die Unteransprüche 2 bis 8 fallen wegen der Antragsbindung mit dem Anspruch 1, vgl. BGH GRUR 2007, 802, 803, Tz 18 -"Informationsübermittlungsverfahren II" m. w. N.
