Rechtsprechung
   BGH, 25.01.2007 - I ZR 133/04   

Volltextveröffentlichungen (12)

mehr

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    §§ 3, 4 Nr. 10 UWG
    Das Anfertigen von Fotos zum Beweis von Rechtsverstößen im Geschäftsraum des Wettbewerbers ist zulässig / Testfoto III

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Fotografieren in Geschäftsräumen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Testfotos in Geschäftsräumen des Mitbewerbers

mehr
  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Erlaubtes Fotografieren in Geschäftsräumen

  • lampmann-behn.de (Kurzinformation)

    Fotografieren im Supermarkt erlaubt

  • taylorwessing.com , S. 12 (Kurzinformation)

    Fotoaufnahmen in Geschäftslokalen zu Testzwecken künftig erlaubt?

Besprechungen u.ä.

  • hk2.eu (Entscheidungsbesprechung)

    Testfotos III

    Fotoaufnahmen in den Geschäftsräumen

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die Unlauterkeit von Testfotos" von Maximilian Hagenkötter, original erschienen in: WRP 2008, 39 - 43.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1335
  • MDR 2007, 1273
  • GRUR 2007, 802



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)  

  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 56/07  

    Betriebsbeobachtung

    So kann das Anfertigen von Fotografien in den Geschäftsräumen eines Mitbewerbers zum Beweis eines Wettbewerbsverstoßes nach der Rechtsprechung des Senats als gezielte Behinderung anzusehen sein, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die konkrete Gefahr einer erheblichen Betriebsstörung zu befürchten ist (vgl. BGH, Urt. v. 25.1.2007 - I ZR 133/04, GRUR 2007, 802 Tz. 25 ff. = WRP 2007, 1082 - Testfotos III).
  • OLG Hamm, 10.06.2008 - 4 U 37/08  

    Keine Behinderung eines Mitbewerbers bei automatischer Sperrung seiner IP-Adresse

    Dabei gilt es indes abzuwägen zwischen dem Interesse des getesteten Unternehmers an der Vermeidung einer Betriebsstörung und dem Interesse des testenden Unternehmers, etwaige Wettbewerbsverstöße hinreichend darlegen und beweisen zu können (BGH GRUR 2007, 802, 805 - Testfotos III).
  • OLG Hamm, 20.07.2010 - 4 U 101/10  

    Ehemalige Mietwagen dürfen nicht als Jahreswagen aus erster Hand bezeichnet

    Es ist anerkannt, dass zum Nachweis eines Wettbewerbsverstoßes auch Testpersonen, Testanrufe und Testkäufe vorgenommen werden dürfen, insbesondere wenn Verstöße nicht anders als durch Testbefragungen dokumentiert werden können (vgl. BGH GRUR 2007, 802 Tz. 26 - Testfotos).
mehr
  • OLG Hamburg, 24.01.2008 - 3 U 130/07  

    Klarstellungsgebot in der Werbung bei Angeboten in getrennten Wirtschaftsräumen

    Eine blickfangmäßig herausgestellte Angabe darf für sich genommen nicht unrichtig oder auch nur für den Verkehr missverständlich sein; in solchen Fällen kann eine irrtumsausschließende Aufklärung nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH GRUR 2007, 802 - Testfotos III, WRP 2007, 1337 - 150 % Zinsbonus).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 86/07  

    Wettbewerbswidrigen Angabe von Flugpreisen ohne Einschluss des Kerosinzuschlags

    Eine irrtumsausschließende Aufklärung kann in solchen Fällen nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch die Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (std. Rspr.: BGH, Urt. v. 15.01.2007, I ZR 133/04 - Testfotos III, Juris Rn. 19 = WRP 2007, 1082; BGH, Urt. v. 28.11.2002, I ZR 110/00 - Preis ohne Monitor, Juris Rn. 14 = GRUR 2003, 249; BGH, Urt. v. 17.02.2000, I ZR 254/97 - Computerwerbung, Juris Rn. 33 = GRUR 2000, 911 jew. m. zahlr. w. Nachw.).
  • OLG Hamburg, 17.01.2008 - 3 U 143/07  

    Klarstellungsgebot in der Werbung bei Angeboten in getrennten Wirtschaftsräumen

    Eine blickfangmäßig herausgestellte Angabe darf für sich genommen nicht unrichtig oder auch nur für den Verkehr missverständlich sein; in solchen Fällen kann eine irrtumsausschließende Aufklärung nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH GRUR 2007, 802 - Testfotos III, WRP 2007, 1337 - 150 % Zinsbonus).
  • OLG Hamburg, 17.01.2008 - 3 U 142/07  

    Unterlassungsanspruch nach dem Recht der Gleichnamigen: Gestaltung eines

    Eine blickfangmäßig herausgestellte Angabe darf für sich genommen nicht unrichtig oder auch nur für den Verkehr missverständlich sein; in solchen Fällen kann eine irrtumsausschließende Aufklärung nur durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis erfolgen, wenn dieser am Blickfang teilhat und dadurch eine Zuordnung zu den herausgestellten Angaben gewahrt bleibt (BGH GRUR 2007, 802 - Testfotos III, WRP 2007, 1337 - 150 % Zinsbonus).
  • OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 29/10  

    Wettbewerbsverstoß: Telefonwerbung eines Energieversorgungsunternehmens bei zuvor

    Zwar kann ein unbestimmter abstrakter Antrag als Minus das Begehren einer Unterlassung der konkreten Verletzungsform einschließen (BGH GRUR 2007, 802 [Tz. 28] - Testfoto III ; WRP 2000, 383, 386 - Ehemalige Herstellerpreisempfehlung ).
  • BPatG, 16.12.2010 - 23 W (pat) 58/06  
    Die Unteransprüche 2 bis 8 fallen wegen der Antragsbindung mit dem Anspruch 1, vgl. BGH GRUR 2007, 802, 803, Tz 18 -"Informationsübermittlungsverfahren II" m. w. N.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht