Rechtsprechung
| BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 263 Abs. 1 und 3 StGB; § 4 Abs. 2 Satz 1 GOÄ; § 5 Abs. 4 Satz 1, Satz 2 GOÄ; § 12 GOÄ; § 243 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 265 StPO; § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB; § 70 StGB
Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich erbrachte Leistungen (konkludente Täuschung über die Abrechnungsfähigkeit; Irrtum; Vermögensschaden und hypothetisch ersparte Aufwendungen: Normativierung; Strafzumessung beim Betrug: Bedeutung erbrachter Leistungen; Betrugsvorsatz); Verlesung des Anklagesatzes; Verfahrensrüge (Angriffsrichtung); Hinweispflichten bei veränderter Begründung des Vermögensschadens; Kronzeugenregelung (erforderliche Katalogtat); Berufsverbot. - lexetius.com
StGB § 263 Abs. 1 und 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich erbrachte Leistungen
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich erbrachte Leistungen
- 123recht.net (Kurzinformation)
Die Strafbarkeit des Arztes durch Abrechnung nicht persönlich erbrachter Leistungen // Arztstrafrecht
Besprechungen u.ä. (2)
- strafverteidiger-stv.de
(Entscheidungsbesprechung)
Abrechnungsbetrug bei privatärztlichen Laborleistungen (Akad. Rat a.Z. Dr. Christian Brand/Wiss. Mit. Thomas Wostry; StV 2012, 619)
- fachanwaelte-strafrecht-potsdamer-platz.de (Entscheidungsbesprechung)
Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes bei Verstoß gegen die persönliche Leistungserbringungspflicht
Sonstiges (5)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Abrechnungsbetrug bei privatärztlichen Laborleistungen - zugleich Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 25.01.2012 - 1 StR 45/11 -" von AkR a.Z. Dr. Christian Brand und Wiss. Mit. Thomas Wostry, original erschienen in: StV 2012, 619 - 623.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 25.01.2012, Az.: 1 StR 45/11 (Abrechnungsbetrug bei Privatliquidation)" von Akad. Rat Dr. Jan C. Schuhr, Universität Erlangen, original erschienen in: wistra 2012, 265 - 266.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 25.01.2012, Az.: 1 StR 45/11 (Zum Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich erbrachte Leistungen" von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus Tiedemann, original erschienen in: JZ 2012, 518 - 528.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Privatrechtlicher Abrechnungsbetrug und verfassungswidriger Schadensbegriff" von RA Dr. Matthias Dann, original erschienen in: NJW 2012, 2001 - 2003.
- spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Augsburger Ärztekrieg (DER SPIEGEL 6/2009; 02.02.2009)
Vor Ergehen der Entscheidung:
Verfahrensgang
- LG München I, 27.08.2010 - 7 KLs 572 Js 46495/08
- BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2012, 1377
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 04.09.2012 - 1 StR 534/11
Inverkehrbringen von Fertigarzneimitteln ohne Zulassung (Herstellen eines neuen …
Mit der Übersendung der Rechnung an die gesetzlichen Krankenkassen oder deren Rechenzentren hat der Angeklagte einen sozialrechtlichen Erstattungsanspruch konkludent behauptet (zur parallelen Situation beim Arztabrechnungsbetrug vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1993 - 3 StR 461/92, NStZ 1993, 388) bzw. durch den Verkauf an die privat versicherten Patienten einen entsprechenden, tatsächlich nicht existenten Kaufpreisanspruchs geltend gemacht (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11 mwN).Bei der betrügerischen Erschleichung nicht erstattungsfähiger Leistungen entfällt der Leistungsanspruch insgesamt; für die Bemessung des Schadens ist auf den gesamten zu Unrecht erlangten Betrag abzustellen (BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, und vom 28. September 1994 - 4 StR 280/94, NStZ 1995, 85 ff. jew. mwN).
Gleiches gilt hinsichtlich der privat versicherten Patienten: In dem Umfang, in dem die Rechtsordnung einer Leistung die Abrechenbarkeit versagt, weil etwa die für die Abrechenbarkeit vorgesehenen Qualifikations- und Leistungsmerkmale nicht eingehalten sind, kann ihr kein für den tatbestandlichen Schaden i.S.v. § 263 StGB maßgeblicher wirtschaftlicher Wert zugesprochen werden (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11; auch Beckemper/Wegner, NStZ 2003, 315, 316).
- BGH, 09.08.2012 - 1 StR 323/12
Anspruch auf rechtliches Gehör (Änderung des zugrunde liegenden Sachverhalts; …
(a) Dabei kann offen bleiben, ob hier bei einer Änderung des Sachverhalts ohne Änderung der rechtlichen Bewertung ein Hinweis - in entsprechender Anwendung von § 265 StPO - wegen des Ablaufs der Hauptverhandlung überhaupt geboten war (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11). - BVerwG, 20.09.2012 - 3 B 7.12 Ungeachtet dessen hat er aber angenommen, dass damit die Gefahr des Abrechnungsbetrugs keineswegs gebannt oder zu relativieren ist; denn die ärztliche Abrechnung sei wegen ihrer vielfach nicht erläuterten Bezugnahme auf Vorschriften der Gebührenordnung nicht so überschaubar und transparent, dass sie durch den auf diesem Gebiet nicht besonders kundigen Patienten auch tatsächlich wirksam kontrolliert werden könnte (in diesem Sinne auch BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11 - NJW 2012, 1377 Rn. 69 ff.).
- BGH, 25.04.2012 - 1 StR 566/11
Verfall (Auffangrechtserwerb; keine Rückwirkung; entgegenstehende Ansprüche …
Einer Anwendung der am 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Regelung des § 111i Abs. 2 StPO auf bereits zuvor beendete Taten steht § 2 Abs. 5 i.V.m. Abs. 3 StGB entgegen (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11 Rn. 115; BGH, Beschluss vom 12. August 2010 - 4 StR 293/10; BGH, Urteil vom 7. Februar 2008 - 4 StR 502/07, NStZ 2008, 295 mwN).
