Rechtsprechung
| BGH, 25.01.2012 - 4 StR 507/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StPO
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Hindernis bereiten; ähnlich gefährlicher Eingriff: Pervertierung beim absichtlich herbeigeführten Verkehrsunfall; konkrete Gefahr für fremde Sachen von bedeutendem Wert bei Drohung eines bedeutenden Schadens). - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die absichtliche Herbeiführung eines Auffahrunfalls durch plötzliches verkehrswidriges Abbremsen des Fahrzeugs i.S.d. § 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB; Grundsätze zur Herleitung einer konkreten Gefährdung von Leib und Leben eines anderen Menschen bei provozierten Unfällen mit geringer Geschwindigkeit
Kurzfassungen/Presse
- JURION Strafrecht Blog (Kurzinformation)
Scheppermannfall/Absichtlicher Auffahrunfall - wie intensiv hat es gescheppert?
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ-RR 2012, 185
- NZV 2012, 393
Wird zitiert von ...
- BGH, 25.04.2012 - 4 StR 667/11
Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefahr: …
a) Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, dass die absichtliche Herbeiführung eines Auffahrunfalls nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das Bereiten eines Hindernisses im Sinne des § 315b Abs. 1 Nr. 2 bzw. des § 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellt (Senatsurteile vom 18. März 1976 - 4 StR 701/75, VRS 53, 355, …und vom 12. Dezember 1991 - 4 StR 488/91, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 1; Senatsbeschluss vom 25. Januar 2012 - 4 StR 507/11, Tz. 9).Vielmehr sind regelmäßig genaue Feststellungen insbesondere zu den Geschwindigkeiten der Pkws im Zeitpunkt der Kollision und der Intensität des Aufpralls zwischen den beteiligten Fahrzeugen erforderlich (Senatsbeschlüsse vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09, NStZ 2010, 216; vom 25. Januar 2012 - 4 StR 507/11, Tz. 11).
