Rechtsprechung
   BGH, 25.01.2012 - XII ZR 139/09   

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 323 a. F.; BGB §§ 313, 1573, 1578b, 1581
    Abänderung einer ehevertraglichen Unterhaltsverpflichtung wegen Störung der Geschäftsgrundlage bei nachträglicher Änderung der Rechtslage (Möglichkeit der Befristung); Unterhaltsbedarf des früheren Ehegatten von Unterhaltsanspruch eines nachfolgenden Ehegatten unberührt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Störung der Geschäftsgrundlage bei Vereinbarung einer lebenslangen Unterhaltsverpflichtung im Ehevertrag aufgrund einer Änderung der Rechtslage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Trennungsunterhalt

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ehevertrag mit lebenslanger Unterhaltsverpflichtung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterhaltanspruch der nachfolgenden Ehefrau vs. Unterhaltsbedarf der früheren Ehefrau

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Lebenslanger Unterhalt nicht garantiert - BGH erlaubt Abänderung alter Eheverträge // Ehegattenunterhalt, der vor 2008 nach alter Rechtslage im Ehevertrag zugesagt wurde, kann durch die Gesetzesänderung entfallen oder nachträglich befristet werden

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  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BGH bejaht Abänderbarkeit von Eheverträgen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Unterhaltsrecht: Ehevertrag schützt nicht vor nachträglicher Unterhaltsanpassung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Unterhaltsrecht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nachträgliche Abänderung der Unterhaltsverpflichtung aus dem Ehevertrag ist möglich - Änderung der Gesetzeslage ermöglicht Befristung der "lebenslangen" Unterhaltspflicht

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vereinbarung einer lebenslangen Unterhaltsverpflichtung kann nach Änderung der Rechtsprechung 2006 in befristeten Aufstockungsunterhalt geändert werden

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ehevertrag schützt nicht vor Befristung des Unterhaltsanspruchs

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 25.01.2012, Az.: XII ZR 139/09 (Abänderung eines Ehevertrags über lebenslangen nachehelichen Unterhalt und Berücksichtigung der Ansprüche eines neuen Ehegatten" von RA Dr. Winfried Born, original erschienen in: NJW 2012, 1209 - 1213.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BGH vom 25.01.2012, Az.: XII ZR 139/09 (Lebenslange Unterhaltspflicht)" von VorsRiOLG Dr. Hans-Ulrich Maurer, original erschienen in: FamRZ 2012, 525 - 530.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2012, 1209
  • MDR 2012, 346



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Wird zitiert von ...  

  • OLG Stuttgart, 29.11.2012 - 19 U 141/12  

    Verfahrensrecht - Streitiges Urteil statt echtem VU: Berufung zulässig!

    Das Landgericht hat in der Sache entschieden, weil es die Zulässigkeit der Klage verfahrensfehlerhaft dahinstehen lässt (vgl. BGH, Urt. v. 16. Januar 2008 - XII ZR 216/05, BGHR ZPO (21.10.2005), § 322 Abs. 1; BGH, Urt. v. 25. Januar 2012 - XII ZR 139/09, NJW 2012, 1209).
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