Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1966 - V ZR 129/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,71
BGH, 25.02.1966 - V ZR 129/63 (https://dejure.org/1966,71)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1966 - V ZR 129/63 (https://dejure.org/1966,71)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1966 - V ZR 129/63 (https://dejure.org/1966,71)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,71) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Grundschuld des Bürovorstehers

§§ 925, 873 BGB, Verfügung des Grundstücksveräußerers zwischen Eintragung und Auflassung, Anwartschaftsrecht

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Löschung einer Grundschuld - Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück - Verletzung eines Anwartschaftsrechts - Anwartschaftsrecht als sonstiges Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823, § 873, § 925
    Schutz der Rechtsposition des Auflassungsempfängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 45, 186
  • NJW 1966, 1019
  • MDR 1966, 489
  • DNotZ 1966, 673
  • DB 1966, 576
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (10)

  • RG, 01.07.1942 - III 2/42

    1. Hat ein durch die Kriegsverhältnisse Betroffener, nachdem der Gegner Revision

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - V ZR 129/63
    Eine gesicherte Rechtsposition in diesem Sinne hat das Reichsgericht bei dem Vorbehaltskäufer einer beweglichen Sache angenommen, der von dem Eigentümer den Besitz, das Recht zum Gebrauch und zur Nutzung und die Anwartschaft auf das Eigentum (§ 455 BGB) erhalten hat, und mit Rücksicht hierauf die Rechtsstellung des Vorbehaltskäufers als sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB anerkannt (RGZ 170, 1, 6).

    In dem diesem Urteil zugrunde liegenden Fall war aber, anders als bei dem in RGZ 170, 1 gegebenen Sachverhalt, der Vorbehaltskäufer nicht im Besitz der Sache.

  • RG, 07.03.1932 - VI 447/31

    1. Zum Begriff des Berechtigten in § 878 BGB. Findet diese Vorschrift Anwendung,

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - V ZR 129/63
    Auf den Bestand der in der Zwischenzeit erfolgten Eintragung ist dies jedoch ohne Einfluß (vgl. RGZ 135, 378, 385).
  • BGH, 04.07.1962 - V ZR 14/61

    Rechtsstellung des Schlußerben

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - V ZR 129/63
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Begriff des Anwartschaftsrechts, wenn er nicht eine unbegrenzte und damit seine praktische Verwendbarkeit in Frage stellende Ausweitung erfahren soll, auf Sachverhalte zu beschränken, bei denen von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, daß von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der andere, an der Entstehung des Rechts Beteiligte, nicht mehr durch eine einseitige Erklärung zu zerstören vermag (Urteile vom 30. Mai 1958, V ZR 295/56, BGHZ 27, 360, 368 und vom 4. Juli 1962, V ZR 14/61, BGHZ 37, 319, 321; vgl. ferner LM § 15 KO Nr. 1 = NJW 1955, 544 [BGH 05.01.1955 - IV ZR 154/54]).
  • BGH, 25.01.1957 - VI ZR 319/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - V ZR 129/63
    Auf diese Rechtsprechung des Reichsgerichts hat zwar der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in seinem Urteil vom 25. Januar 1957, VI ZR 319/55 (LM § 823 - Ad - BGB Nr. 1 = BB 1957, 346) Bezug genommen.
  • BGH, 05.01.1955 - IV ZR 154/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - V ZR 129/63
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Begriff des Anwartschaftsrechts, wenn er nicht eine unbegrenzte und damit seine praktische Verwendbarkeit in Frage stellende Ausweitung erfahren soll, auf Sachverhalte zu beschränken, bei denen von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, daß von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der andere, an der Entstehung des Rechts Beteiligte, nicht mehr durch eine einseitige Erklärung zu zerstören vermag (Urteile vom 30. Mai 1958, V ZR 295/56, BGHZ 27, 360, 368 und vom 4. Juli 1962, V ZR 14/61, BGHZ 37, 319, 321; vgl. ferner LM § 15 KO Nr. 1 = NJW 1955, 544 [BGH 05.01.1955 - IV ZR 154/54]).
  • BGH, 30.05.1958 - V ZR 295/56

    Fruchterwerb (§ 956 BGB). Konkursbeschlagnahme

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - V ZR 129/63
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Begriff des Anwartschaftsrechts, wenn er nicht eine unbegrenzte und damit seine praktische Verwendbarkeit in Frage stellende Ausweitung erfahren soll, auf Sachverhalte zu beschränken, bei denen von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, daß von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der andere, an der Entstehung des Rechts Beteiligte, nicht mehr durch eine einseitige Erklärung zu zerstören vermag (Urteile vom 30. Mai 1958, V ZR 295/56, BGHZ 27, 360, 368 und vom 4. Juli 1962, V ZR 14/61, BGHZ 37, 319, 321; vgl. ferner LM § 15 KO Nr. 1 = NJW 1955, 544 [BGH 05.01.1955 - IV ZR 154/54]).
  • BGH, 24.05.1954 - IV ZR 184/53

    Kaufvertrag über eine Betonmischmaschine - Kauf unter Eigentumsvorbehalt -

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - V ZR 129/63
    Gegen Verfügungen des Veräußerers ist der besitzende Vorbehaltskäufer durch die Vorschrift des § 161 BGB und gegen einen gutgläubigen Erwerb eines Dritten, dem nach § 931 BGB der Herausgabeanspruch abgetreten wurde, durch die Vorschrift des § 936 Abs. 3 BGB geschützt, die hier entsprechend anwendbar ist (vgl. im einzelnen BGH NJW 1954, 1325; Hoche a.a.O.; Röwer a.a.O.; Erman, BGB 3. Aufl. § 823 Anm. 7 d).
  • RG, 10.10.1903 - V 142/03

    Vormerkung und Widerspruch.

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - V ZR 129/63
    Diese Bindung besteht aber nur zwischen den Beteiligten und hat deshalb keine Verfügungsbeschränkung des Veräußerers zur Folge, so daß dem Erwerb eines Dritten die Vorschrift des § 892 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht entgegensteht (RGZ 55, 340, 342; 81, 64, 68) und somit die Rechtsstellung des ersten Auflassungsempfängers auch dann verlorengeht, wenn der endgültige Erwerber die erste Auflassung kennt.
  • RG, 25.11.1911 - VI 66/11

    Bierabnahmevertrag; Gute Sitten

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - V ZR 129/63
    Es genüge daher nicht, daß der Dritte nur die Gelegenheit benutze, Vorteile daraus zu ziehen, daß der andere sowieso entschlossen gewesen sei, seinen etwaigen Vertragspflichten zuwiderzuhandeln (RGZ 78, 14, 18).
  • RG, 04.12.1912 - V 352/12

    Widerspruchsklage gegen Zwangsvollstreckung; Sicherungshypothek

    Auszug aus BGH, 25.02.1966 - V ZR 129/63
    Diese Bindung besteht aber nur zwischen den Beteiligten und hat deshalb keine Verfügungsbeschränkung des Veräußerers zur Folge, so daß dem Erwerb eines Dritten die Vorschrift des § 892 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht entgegensteht (RGZ 55, 340, 342; 81, 64, 68) und somit die Rechtsstellung des ersten Auflassungsempfängers auch dann verlorengeht, wenn der endgültige Erwerber die erste Auflassung kennt.
  • BGH, 30.04.1982 - V ZR 104/81

    Aufhebungsvertrag Grundstückskauf - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01>

    Gleiches gilt auch dann, wenn der Veräußerer zugunsten des Auflassungsempfängers einen Eintragungsantrag gestellt hat, den er aber jederzeit wieder zurücknehmen kann (vgl. BGHZ 45, 186, 190).

    Ein - heute allgemein anerkanntes - Anwartschaftsrecht liegt vor, wenn von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechtes schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, daß von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der andere an der Entstehung des Rechtes Beteiligte nicht mehr einseitig zu zerstören vermag (Senatsurteile BGHZ 45, 186, 188, 189; 49, 197, 201).

    Eine einseitige Zerstörung der Rechtsposition des Auflassungsempfängers durch den Veräußerer ist aber auch dann nicht mehr möglich, wenn zugunsten des Auflassungsempfängers eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen ist, die nach den §§ 883 Abs. 2, 888 BGB Schutz vor einer anderweitigen Verfügung des Veräußerers gewährt (vgl. BGHZ 45, 186, 190).

    Das Anwartschaftsrecht ist ein dem Volleigentum wesensähnliches Recht (BGHZ 45, 186, 192), eine selbständig verkehrsfähige Vorstufe des Grundstückseigentums, deren Erstarkung zum Vollrecht vom Veräußerer nicht mehr verhindert werden kann.

  • BGH, 18.12.1967 - V ZB 6/67

    Eigentumsanwartschaft des Auflassungsempfängers

    Bereits die bloße Auflassung bewirkt eine Bindung des Veräußerers in dem Sinn, daß er sie nicht widerrufen kann (§ 925, vgl. § 873 Abs. 2 BGB); sie bewirkt allerdings keine Verfügungsbeschränkung, der Veräußerer kann vielmehr das Grundstück nach wie vor anderweitig veräußern und belasten und auch einen von ihm gestellten Antrag auf Eintragung des Auflassungsempfängers als Eigentümer wieder zurücknehmen (Senatsurteil BGHZ 45, 186, 190) [BGH 25.02.1966 - V ZR 129/63].

    Voraussetzung eines Anwartschaftsrechts ist, daß von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, daß von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der andere an der Entstehung des Rechts Beteiligte nicht mehr durch eine einseitige Erklärung zu zerstören vermag (Senatsurteile BGHZ 27, 360, 368 [BGH 30.05.1958 - V ZR 295/56]; 37, 319, 321 [BGH 04.07.1962 - V ZR 14/61]; 45, 186, 188 [BGH 25.02.1966 - V ZR 129/63]/89).

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 211/92

    Vertrauen des Rechtsanwalts in Fortbestand höchstrichterlicher Rechtsprechung

    Ferner könnte ins Gewicht fallen, daß die grundlegenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 25. Februar 1966 (BGHZ 45, 186) und vom 18. Dezember 1967 (BGHZ 49, 197) zum Anwartschaftsrecht des Auflassungsempfängers noch nicht ergangen waren.

    Daß ein Anwartschaftsrecht nicht nur durch Auflassung und Stellung des Umschreibungsantrags beim Grundbuchamt durch den Erwerber (BGHZ 49, 197, 201) begründet werden konnte, sondern auch durch Auflassung und Eintragung einer Auflassungsvormerkung, entsprach einer weithin vertretenen, wenngleich nicht unumstrittenen und höchstrichterlich noch nicht bestätigten Auffassung (OLG Hamm NJW 1975, 879, 880 [OLG Hamm 17.01.1975 - 15 Wx 190/74]; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1981, 199, 200 mit krit. Anm. Eickmann; Palandt/Bassenge aaO ab 39. Aufl. § 925 Anm. 6 B bb; BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl. (1976) §§ 925, 925 a Rdn. 84; MünchKomm/Kanzleiter, BGB 1. Aufl. (1981) § 925 Rdn. 34; vgl. auch bereits BGHZ 45, 186, 190).

  • BGH, 05.04.1991 - V ZR 39/90

    Grundstückskauf: Ersatzanspruch des zukünftigen Eigentümers?

    b) Die Kläger waren bei Eintritt der Schäden am Haus Inhaber eines Anwartschaftsrechts, weil ihnen das Grundstück bereits aufgelassen war und zu ihren Gunsten eine Auflassungsvormerkung bestand (BGHZ 83, 395, 399; 89, 41, 44 [BGH 11.11.1983 - V ZR 211/82]; 106, 108, 111), mithin von einem mehraktigen Entstehungstat bestand des Vollrechts (Eigentum) schon so viele Erfordernisse erfüllt waren, daß von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der Veräußerer nicht mehr einseitig zerstören konnte (BGHZ 45, 186, 188; 49, 197, 201).
  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 18/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG

    Dies ist dann anzunehmen, wenn von einem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, daß der Vollrechtserwerb durch den Berechtigten nicht mehr von einem anderen (im Zivilrecht zB durch den Vorberechtigten, in der gesetzlichen RV durch den verpflichteten Rentenversicherungsträger) rechtmäßig verhindert werden kann (BGHZ 45, 186, 188 f; BGHZ 49, 197, 200; Schwerdtner, Anwartschaftsrechte, Jura 1980, 609, 613; Hübner aaO) und bei normalem Ablauf der Dinge als sicher zu erwarten ist.
  • BGH, 13.11.1998 - V ZR 386/97

    Einwand der Vertragsuntreue der sich vom Vertrag lossagenden Vertragspartei

    Nach der Rechtsprechung trifft der Schutzzweck dieser Vorschrift auch auf Verträge zu, durch die die Verpflichtung zur Übereignung eines Grundstücks aufgehoben wird, wenn bereits die Auflassung erklärt und zugunsten des Erwerbers eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen worden ist (vgl. BGH, Urt. v. 30. April 1982, V ZR 104/81, NJW 1982, 1639, 1640; vgl. auch BGHZ 45, 186, 190; Hagen/Brambring, Der Grundstückskauf, 6. Aufl., Rdn. 63, 64).
  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 10/88

    Voraussetzungen eines Anwartschaftsrechts des Grundstückskäufers

    Es sieht sich hieran durch die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in BGHZ 45, 186; 49, 197; 83, 395 und vor allem durch das Senatsurteil v. 10. Januar 1975, V ZR 110/73, WM 1975, 255, 256 = DNotZ 1976, 96 gehindert, nach denen ein pfändbares Anwartschaftsrecht erst mit einem Umschreibungsantrag des Erwerbers entsteht.
  • BGH, 11.11.1983 - V ZR 211/82

    Verpflichtung zur Abtretung eines Auflassungsanspruchs

    Ein Anwartschaftsrecht liegt aber nur vor, wenn von dem mehraktigen Entstehungstatbestand des Grundstückseigentums schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, daß von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der andere an der Entstehung des Vollrechts Beteiligte nicht mehr einseitig zu zerstören vermag (vgl. BGHZ 45, 186, 188, 189; 49, 197, 201; 83, 395, 399).
  • BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 11/99 R

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung über die Bewertung der Zeiten der

    Wie ein Vergleich zum Zivilrecht zeigt, ist diesen Rechten - nehmen sie als Rechtspositionen am Rechtsverkehr teil - gemeinsam, daß auf dem Weg zur Entstehung des Vollrechts von dem mehraktigen Entstehungstatbestand bereits so viele begründende Merkmale erfüllt sind, daß von einer gesicherten Erwerbsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die - der andere an der Entstehung Beteiligte - nicht mehr einseitig zu zerstören vermag (vgl Staudinger/ Dilcher, aaO; BGHZ 45, 186, 188 f; 83, 395, 399; 101, 193, 199).
  • BGH, 24.03.1994 - X ZR 108/91

    "Rotationsbürstenwerkzeug"; Zulässigkeit und Rechtsfolgen der Pfändung eines

    Voraussetzung eines derartigen, dem Vollrecht wesensähnlichen und selbständig verkehrsfähigen Rechts ist nämlich, daß von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, daß von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der andere an der Entstehung des Rechts Beteiligte nicht mehr durch einseitige Erklärung zu zerstören vermag (BGHZ 45, 186, 188 f.; 49, 197, 201; 83, 395, 399).
  • OLG München, 19.06.2015 - 34 Wx 24/15

    Bewilligungsberechtigung zum Zeitpunkt der Eintragung - Unrichtigkeit des

  • BGH, 18.07.1997 - V ZR 121/96

    Auflassungsanspruch des Landes bei Eintragung einer Auflassungsvormerkung zu

  • BGH, 31.05.1988 - IX ZR 103/87

    Beitritt eines Gläubigers zum Zwangsversteigerungsverfahren

  • BGH, 17.06.1997 - XI ZR 119/96

    Rechtsfolgen nachträglich eingetretener Verfügungsbeschränkungen

  • FG München, 06.04.2016 - 4 K 1868/15

    Keine Steuerbefreiung als Familienheim bei einem Eigentumsanwartschaftsrecht

  • OLG Hamm, 23.02.2023 - 22 W 24/22

    Rechte des Erwerbers eines Grundstücks gegenüber der Verhinderung des Vollzugs

  • OLG München, 16.01.2007 - 32 Wx 163/06

    Keine Unrichtigkeit des Grundbuchs bei endgültiger Zurückweisung des

  • BVerwG, 13.03.1997 - 3 C 14.96

    Offene Vermögensfragen - Vermögenszuordnung, Umfang der restituierbaren

  • AG Euskirchen, 18.12.2009 - KO-3162

    Anforderungen an die Führung des Nachweises des aktuellen Gesellschafterbestandes

  • OLG München, 13.01.2010 - 34 Wx 119/09

    Zurückweisung eines Grundbuchberichtigungsantrags: Gleichzeitige Einlegung der

  • OLG Jena, 27.10.1998 - 3 U 1140/97

    Anspruch auf Bewilligung der Auflassung ehemaliger Bodenreformgrundstücke;

  • BVerwG, 24.02.1995 - 7 B 24.95

    Vermögensgesetz - Grundstück - Rückgabe - Erbengemeinschaft - Grundbuch -

  • VG Lüneburg, 16.03.2005 - 3 A 194/03

    Anwartschaft; Anwartschaftsberechtigter; Anwartschaftsrecht; Auflassung;

  • OLG Dresden, 13.05.1998 - 12 U 576/98

    Abwicklung eines noch nicht erfüllten Grundstückskaufvertrages

  • KG, 25.06.2009 - 27 W 92/08

    Rechtskrafterstreckung und Umschreibung eines Herausgabetitels beim gutgläubigen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.1998 - 14 A 1042/97

    Wohnung; Fehlbelegungsabgabe; Nutzung durch Eigentümer; Wohnungseigentum; Teilung

  • BayObLG, 25.02.1983 - BReg. 2 Z 8/83

    Möglichkeit der Ablehnung des Vollzugs der Auflassung durch das Grundbuchamt,

  • BayObLG, 10.11.1982 - BReg. 2 Z 91/82

    Verteilung des Betrages der Forderung auf die einzelnen Grundstücke und

  • BGH, 16.03.1970 - II ZR 14/69

    Voraussetzung der Sicherung einer Grundschuldabtretung - Möglichkeit der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht