Rechtsprechung
   BGH, 25.02.2003 - 5 StR 363/02   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 331 StGB; § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB
    Vorteilsannahme (Drittmittel; nebenamtliche Tätigkeiten; hochschulrechtliches Verfahren; Transparenzgebot; Vorteil in Form der Übertragung von Nebentätigkeiten; Anzeichen einer Beeinflussung); Amtsträger.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
mehr

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Vorteilsannahme und Bestechlichkeit von Krankenhausärzten" von RA Dr. Wolfgang Bruns, original erschienen in: ArztR 2004, 220 - 222.

Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 171
  • StV 2003, 500 (Ls.)



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)  

  • BGH, 21.06.2007 - 4 StR 99/07  

    Strafrecht - Mitarbeit eines Landesamtsangestellten bei GmbH

    Ein solcher Vorteil kann bereits im Abschluss eines Vertrages liegen, auf den der Amtsträger keinen Rechtsanspruch hat (vgl. BGHSt 31, 264, 279 f.; BGH wistra 2003, 303, 304).

    Ein solcher Vorteil kann bereits im Abschluss eines Vertrages liegen, auf den der Amtsträger keinen Rechtsanspruch hat (vgl. BGHSt 31, 264, 279 f.; BGH wistra 2003, 303, 304; MünchKomm StGB-Korte § 331 Rdn. 72 ff.).

    Um dem Hervorrufen eines bösen Anscheins möglicher "Käuflichkeit" eines Amtsträgers zu begegnen (vgl. BGH NStZ 2005, 334; BGHR StGB § 331 Anwendungsbereich 2), sollte ferner die Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung auf die von den Vorschriften in der bisherigen Fassung nicht erfassten Fälle (vgl. BGH NJW 2003, 763, 765 m.N., insoweit in BGHSt 48, 44 nicht abgedruckt) erstreckt werden, in denen durch die Vorteile nur das generelle Wohlwollen des Amtsträgers erkauft bzw. "allgemeine Klimapflege" betrieben wird (vgl. BGHSt 49, 275, 281).

    bb) Dem Straftatbestand der Vorteilsgewährung ist ein gewisses Maß an Heimlichkeit und Verdeckung der Vorteilsvereinbarung und des Vorteils gegenüber der Anstellungskörperschaft eigen (vgl. BGHSt 48, 44, 51; BGH wistra 2003, 303, 305; Münch-Komm StGB-Korte § 331 Rdn. 106).

  • BGH, 21.06.2007 - 4 StR 69/07  

    Strafrecht - Hilfe bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen

    Ein solcher Vorteil kann bereits im Abschluss eines Vertrages liegen, auf den der Amtsträger keinen Rechtsanspruch hat (vgl. BGHSt 31, 264, 279 f.; BGH wistra 2003, 303, 304).

    Ein solcher Vorteil kann bereits im Abschluss eines Vertrages liegen, auf den der Amtsträger keinen Rechtsanspruch hat (vgl. BGHSt 31, 264, 279 f.; BGH wistra 2003, 303, 304; Münch-Komm StGB-Korte § 331 Rdn. 72 ff.).

    Um dem Hervorrufen eines bösen Anscheins möglicher Käuflichkeit eines Amtsträgers zu begegnen (vgl. BGH NStZ 2005, 334; BGHR StGB § 331 Anwendungsbereich 2), sollte ferner die Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme bzw. Vorteilsgewährung auf die von den Vorschriften in der bisherigen Fassung nicht erfassten Fälle (vgl. BGH NJW 2003, 763, 765 m.N., insoweit in BGHSt 48, 44 nicht abgedruckt) erstreckt werden, in denen durch die Vorteile nur das generelle Wohlwollen des Amtsträgers erkauft bzw. "allgemeine Klimapflege" betrieben wird (vgl. BGHSt 49, 275, 281).

    bb) Den Straftatbeständen der Vorteilsannahme und der Vorteilsgewährung ist ein gewisses Maß an Heimlichkeit und Verdeckung der Vorteilsvereinbarung und des Vorteils gegenüber der Anstellungskörperschaft eigen (vgl. BGHSt 48, 44, 51; BGH wistra 2003, 303, 305; Münch-Komm StGB-Korte § 331 Rdn. 106).

  • BGH, 14.10.2008 - 1 StR 260/08  

    Vorteilsgewährung (Begriff der Unrechtsvereinbarung: Zielsetzung der

    Dagegen genügt es insoweit nicht, dass der Angeklagte Einfluss auf die dienstliche Aufgabe der Repräsentation nehmen wollte, da der Vorteil hierfür keinen Gegenleistungscharakter hat, sondern nur Mittel zur Erfüllung dieser Aufgabe sein sollte (vgl. Korte in MüKo-StGB § 331 Rdn. 94; ferner BGH NStZ-RR 2003, 171, 172).
mehr
  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 301/03  

    Zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger

    aa) Das Landgericht hat seine Rechtsauffassung an die - nicht entscheidungstragenden - Erwägungen in Urteilen des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs ( BGHSt 47, 295, 303 ff.; BGH NJW 2003, 763, 766, insoweit in BGHSt 48, 44 nicht abgedruckt) zur Einwerbung von Drittmitteln für Lehre und Forschung im Hochschulbereich angelehnt (vgl. auch - 5. Strafsenat - BGH NStZ-RR 2003, 171).
  • BGH, 02.02.2005 - 5 StR 168/04  

    Vorteilsannahme (Begriff des Vorteils; Unrechtsvereinbarung; Vorsatz; Irrelevanz

    Es ist ausreichend, dass der Vorteil von Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer allgemein im Sinne eines Gegenseitigkeitsverhältnisses mit der Dienstausübung des Amtsträgers verknüpft wird (vgl. BGH NJW 2004, 3569, 3571), wodurch auch schon einem bewussten Handeln von Amtsträgern begegnet werden soll, mit dem ein böser Anschein möglicher "Käuflichkeit" erweckt wird (vgl. BGHR StGB § 331 Anwendungsbereich 2).

    Nach der Neufassung ist es ausreichend, daß der Vorteil von Vorteilsgeber und Vorteilsnehmer allgemein im Sinne eines Gegenseitigkeitsverhältnisses mit der Dienstausübung des Amtsträgers verknüpft wird (vgl. BGH NJW 2004, 3569, 3571 - zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt; Lackner/Kühl, StGB 25. Aufl. § 331 Rdn. 10a), wodurch auch schon einem bewußten Handeln von Amtsträgern begegnet werden soll, mit dem ein böser Anschein möglicher "Käuflichkeit" erweckt wird (vgl. BGHR StGB § 331 Anwendungsbereich 2).

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht