Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 2 StGB; § 17 S. 2 StGB; § 212 StGB; § 213 StGB; Art. 315 Abs. 1 EGStGB; § 5 WStG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 213 StGB-DDR; § 258 Abs. 1 StGB-DDR; § 27 GrenzG-DDR
    Strafbarkeit des Schusswaffengebrauchs an der innerdeutschen Grenze durch Grenzsoldaten der DDR.

  • lexetius.com

    StGB § 2; WStrG § 2 Abs. 1, Abs. 3, § 5; GrenzG § 27 Abs. 2 S. 1; StGB § 213 Abs. 3 Nr. 5; StGBEG Art. 315 Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 2

  • DFR

    Mauerschützen II

  • opinioiuris.de

    Mauerschützen II

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-freiburg.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Schuld und Entschuldbarkeit von Mauerschützen und ihren Befehlsgebern: zu einem unbewältigten Problem bei der Bewältigung von DDR-Altlasten (Albin Eser; de Gruyter 1996, 337)

  • horch-und-guck.info (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    37 Meter - Der Tod von Chris Gueffroy und der erste Mauerschützenprozess (Doris Liebermann; Horch und Guck 2010, 16-17)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 39, 168
  • BGHSt 39, 193
  • NJW 1993, 1932
  • MDR 1993, 554
  • NStZ 1993, 486
  • NJ 1993, 275



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Wird zitiert von ... (38)  

  • BVerfG, 24.10.1996 - 2 BvR 1851/94  

    Mauerschützen

    a) Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung nun bei der Beurteilung der sogenannten Regierungskriminalität während des SED-Regimes in der DDR fortentwickelt (vgl. BGHSt 39, 1 [15 ff.]; 39, 168 [183 f.]; 40, 218 [232]; 40, 241 [244 ff.]).

    Entscheidend ist vielmehr, ob der Verstoß gegen das Strafrecht derart auf der Hand lag, daß er für einen durchschnittlichen Soldaten mit dem Informationsstand des jeweiligen Befehlsempfängers ohne weiteres Nachdenken und ohne weitere Erkundigungen einsichtig war (vgl. BGHSt 39, 168 [188 f.]).

    Auch ihre sonstigen Darlegungen ergeben mit noch hinreichender Deutlichkeit aufgrund des Gesamtzusammenhangs der Urteilsgründe und der Bezugnahme auf die Ausführungen in den vorangegangenen, die gleiche Fallkonstellation betreffenden Entscheidungen vom 3. November 1992 (BGHSt 39, 1) und vom 25. März 1993 (BGHSt 39, 168), daß dem Schuldprinzip genügt ist.

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 167/94  

    Tötung an der innerdeutschen Grenze (Rechtfertigungsgründe für den

    Zur Beurteilung vorsätzlicher Tötungshandlungen von Grenzsoldaten der DDR in Berlin vor Inkrafttreten des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (im Anschluß an BGH, 3. November 1992, 5 StR 370/92, BGHSt 39, 1 und BGH, 25. März 1993, 5 StR 418/92, BGHSt 39, 168).

    In seiner Forderung, bei der Beurteilung des Grenzsoldaten nicht die der damaligen Staatspraxis entsprechende, sondern eine an den Menschenrechten orientierte Auslegung des Rechtfertigungsgrundes zugrunde zu legen, hat der Senat keinen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG gesehen ( BGHSt 39, 1, 26 ff; 39, 168, 185).

    Der Senat hält an seiner Auffassung fest, und zwar auch unter Berücksichtigung der auf Art. 103 Abs. 2 GG bezogenen kritischen Stellungnahmen im Schrifttum, die seit seiner Entscheidung BGHSt 39, 168 veröffentlicht worden sind (u.a. Jakobs GA 1994, 1; Schmidt-Aßmann in Maunz/Dürig/Herzog, Kommentar zum Grundgesetz, Lieferung 30 1992, Art. 103 Abs. 11, Rdn. 255; vgl. auch Alexy, Mauerschützen: Zum Verhältnis von Recht, Moral und Strafbarkeit, 1993).

    Entscheidend ist, daß "die Tötung eines unbewaffneten Flüchtlings durch Dauerfeuer unter den gegebenen Umständen ein derart schreckliches und jeder vernünftigen Rechtfertigung entzogenes Tun war, daß der Verstoß gegen das elementare Tötungsverbot auch für einen indoktrinierten Menschen ohne weiteres einsichtig, also offensichtlich war" ( BGHSt 39, 1, 34; 39, 168, 190).

    Die Ausführungen zum Verbotsirrtum und seiner Vermeidbarkeit stehen im Einklang mit den Gesichtspunkten, die der Senat in seiner Entscheidung BGHSt 39, 168, 188, 190 ff dargelegt hat.

    Die Bemessung der Freiheitsstrafe und ihre Aussetzung steht im Einklang mit den Erwägungen des Senats in gleichgelagerten Fällen (vgl. BGHSt 39, 1, 35 f; 39, 168, 193; Senatsurteil vom 19. April 1994 - 5 StR 204/93 -, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94  

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Das Strafverfahren gegen die Schützen war Gegenstand des Urteils des Senats BGHSt 39, 168.

    Im übrigen sei auch der Schußwaffengebrauch nach den Maßstäben der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs ( BGHSt 39, 1 und 39, 168) rechtswidrig gewesen.

    Dies hat der Senat in BGHSt 39, 1, 15 ff und in BGHSt 39, 168, 183 f sowie im Urteil vom heutigen Tage - 5 StR 167/94 - für den vorsätzlichen Schußwaffengebrauch näher begründet.

mehr
  • BGH, 20.03.1995 - 5 StR 111/94  

    Mauerschützen III

    Zur Beurteilung vorsätzlicher Tötungshandlungen von Grenzsoldaten der DDR an der innerdeutschen Grenze (im Anschluß an die Urteile BGHSt 39, 1; 39, 168; 39, 199; 39, 353; BGHSt 40, 48; 40, 113; 40, 218; 40, 241; BGH NStZ 1993, 488; Senatsbeschluss vom 7. Februar 1995 - 5 StR 650/94 -, zum Abdruck in BGHSt bestimmt - siehe auch Senatsurteil vom 20. März 1995 - 5 StR 378/94 -).

    Die Erläuterung des Befehls durch den täglich wiederholten und ersichtlich dem Willen des Befehlsgebers entsprechenden (vgl. BGHSt 39, 168, 186 ff.) "Kampfauftrag" besagte, daß eine Flucht in jedem Falle, notfalls durch tödliche Schüsse, zu verhindern war (UA S. 4).

    a) Der Senat hat in seinen Entscheidungen BGHSt 39, 1 ff. und BGHSt 39, 168 ff. (vgl. auch das Senatsurteil vom 26. Juli 1994 - 5 StR 98/94 = NJW 1994, 2703, zum Abdruck in BGHSt 40, 218 vorgesehen) ausgeführt:.

    c) Die Rechtsprechung des Senates im Hinblick auf die "Radbruch'sche Formel", zum internationalen Menschenrechtsschutz und zu der Möglichkeit einer menschenrechtsfreundlichen Auslegung des DDR Rechts hat auch nach den Senatsentscheidungen vom 26. Juli 1994 ( NJW 1994, 2703 ff., 2708 ff., zum Abdruck in BGHSt 40, 218; 40, 241 vorgesehen) zu kritischen Äußerungen im Schrifttum geführt (Amelung NStZ 1995, 29; Dannecker Jura 1994, 585; Laskowski JA 1994, 151; Luchterhand in: Karsten Schmidt , Vielfalt des Rechts - Einheit der Rechtsordnung? Hamburger Ringvorlesung 1994 S. 165, 179 ff.; Pawlik GA 1994, 472 und Rechtstheorie 25, 1994, 101; Schlink NJ 1994, 433; vgl. ferner die Schrifttumshinweise in BGHSt 39, 168, 181, BGH NJW 1994, 2708, 2711 sowie Dreier ZG 1993, 300; Dreier in: Festschrift für Arthur Kaufmann, 1993, S. 57; Frommel in: Festschrift für Arthur Kaufmann, 1993, S. 81; Herrmann NStZ 1993, 487; Jakobs GA 1994, 1; Arthur Kaufmann NJW 1995, 81; Lampe ZStW 106, 1994, 683, 709; Ott NJ 1993, 337; Pawlik in: Rechtsphilosophische Hefte II, 1993, S. 95; Rittstieg Demokratie und Recht 1993, 18; Roggemann, Systemwechsel und Strafrecht, 1993; Spendel Recht und Politik 1993, 61; Wullweber Kritische Justiz 1993, 49).

    Dazu ist zu bemerken: Der Senat hat auf die Möglichkeit einer menschenrechtsfreundlichen Auslegung mit Mitteln des Rechtes der DDR Bezug genommen, weil er das geschriebene Recht der DDR nicht außer Betracht lassen durfte und weil die Möglichkeit der menschenrechtsfreundlichen Auslegung dieses Rechts auch im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 GG zu beachten ist ( BGHSt 39, 168; 40, 30, 42; vgl. auch nachstehend zu dd).

  • BGH, 08.11.1999 - 5 StR 632/98  

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Im Zeitpunkt der Stellung und Bescheidung des Beweisantrags (am 19. Juni 1997) war allen Beteiligten die bis dahin ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dem vorliegenden Problem bekannt: Der Bundesgerichtshof hatte bereits in seinem zweiten Urteil zum Komplex vorsätzlicher Tötungshandlungen von Grenzsoldaten der DDR an der Berliner Mauer ( BGHSt 39, 168) aufgrund der dort zugrunde gelegten Feststellungen die Gespaltenheit der Befehlslage, insbesondere die Verschiedenheit zwischen den "offiziellen Anweisungen" einerseits und den den Grenzsoldaten vermittelten Regeln andererseits erörtert (insbesondere aaO S. 169 ff., 187 f.).

    Im Wortlaut der Beschlüsse des Politbüros und des Nationalen Verteidigungsrates wurde diese Anweisung, notfalls mit bedingtem Tötungsvorsatz auf Flüchtlinge zur Fluchtverhinderung zu schießen, allerdings verklausuliert (vgl. BGHSt 39, 168, 170, 187: "perfide Doppelstrategie").

    Dies hat der Bundesgerichtshof in zahlreichen Entscheidungen deutlich gemacht ( BGHSt 39, 1, 8 ff.; 39, 168, 181 ff.; 40, 241.242 ff.: 41, 101.104 ff.; vgl. auch BGHSt 40, 218, 232; 42, 65, 70 f.).

  • BGH, 19.04.1994 - 5 StR 204/93  

    Verjährung hinsichtlich von Straftaten, die in der DDR bewusst nicht geahndet

    Die Zubilligung eines - vermeidbaren - Verbotsirrtums (§ 17 Satz 2 StGB) mit Rücksicht auf die dem Angeklagten erteilte "Vergatterung" (vgl. entsprechend BGHSt 39, 1, 3, 35; 39, 168, 169, 190) ist rechtsfehlerfrei.

    Sie steht nicht etwa im Widerspruch zu der vom Landgericht im Rahmen der Erörterung etwaiger Rechtfertigung und bei der Strafzumessung angestellten Erwägung, der Angeklagte hätte zur Erreichung seiner Ziele mildere Mittel einsetzen können, da diese jedenfalls im Sinne der menschenrechtswidrigen Ziele der "Vergatterung" - unbedingte Verhinderung von Grenzverletzungen, sogar um den Preis der Vernichtung von Menschenleben ( BGHSt 39, 1, 13 f.; 39, 168, 182 f.; 39, 199, 201) möglicherweise weniger wirksam gewesen wären.

    Die Verhängung einer Bewährungsstrafe gegen den erst 22 Jahre nach der Tat zur Verantwortung gezogenen Angeklagten, den das Landgericht mit Recht als Täter ansieht, der zugleich "in gewisser Weise auch selbst Opfer des politischen Systems der DDR" war, steht - ungeachtet der wegen der Art der "Grenzverletzung" gegebenen Fallbesonderheit - im Einklang mit der Bewertung hinsichtlich der Täterpersönlichkeiten im wesentlichen gleichgelagerter Fälle durch den Senat ( BGHSt 39, 1, 35 f.; 39, 168, 193).

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94  

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    Nach dem Recht der DDR wäre die Vorstellung, mit einer ungesetzlichen Handlung "recht getan" zu haben, unbeachtlich (vgl. BGHSt 39, 168, 190 f.; Renzikowski ZStW 106 -1994-, 93, 136 f.), und zwar auch bei der Strafrahmenbestimmung.
  • BGH, 08.06.1993 - 5 StR 88/93  

    DDR: StGB § 258 Abs. 1; StGB § 223; WStG § 5 Abs. 1

    Da die Angeklagten K., Li. und M. nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme den Flüchtling nicht töten wollten, hatte der Tatrichter auch keinen Anlaß anzunehmen, daß diese Angeklagten sich vorstellten, ihr Waffengebrauch werde andere veranlassen, mit Tötungsvorsatz zu schießen (vgl. Senatsurteil vom 25. März 1993 - 5 StR 418/92 - Abschnitt C II 1).

    Er braucht sich auch nicht mit der Frage auseinanderzusetzen, wie die Frage der Rechtswidrigkeit einer Körperverletzung zu beurteilen ist, wenn ein Grenzsoldat der DDR im Jahre 1971 zur Verhinderung einer Flucht über die Berliner Mauer nach Anruf und Warnschuß ohne Tötungsvorsatz auf die Beine des Flüchtlings geschossen hat (vgl. dazu die Senatsurteile vom 3. November 1992 - 5 StR 370// 92 - = BGHSt 39, 1, Abschnitt C II 3 b, und vom 25. März 1993 - 5 StR 418/92 -, Abschnitt C II 2 (insoweit zum Abdruck in BGHSt bestimmt)).

    In seinem Urteil vom 25. März 1993 (- 5 StR 418/92 (insoweit zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt), Abschnitt B IV 5 a, cc -) hat der Senat hieran angeknüpft und zusätzlich hervorgehoben, daß dem befohlenen tödlichen Schußwaffengebrauch keine Abwägung nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zugrunde gelegen habe.

    Diese Voraussetzungen waren hier bei einem Schießen auf Beine, dem kein Tötungsvorsatz zugrunde lag, nicht gegeben (vgl. auch Abschnitt C II 2 des Senatsurteils vom 25. März 1993 - 5 StR 418/92 -).

  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93  

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

    Dieses Regelungswerk war noch weniger als das Grenzgesetz der DDR vom 25. März 1982 (GBl I S. 197; vgl. dazu BGHSt 39, 1, 9 ff.; 39, 168; zum Gesamtzusammenhang BGHSt 39, 199 und BGH NStZ 1993, 488) geeignet, vorsätzliches tödliches Schießen auf Flüchtlinge an den innerdeutschen Grenzen zu rechtfertigen.
  • BGH, 17.12.1996 - 5 StR 137/96  

    Rechtswidrigkeit und Schuld bei bedingt vorsätzlichen Todesschüssen auf einen

    Schon beim Schußwaffeneinsatz mit bedingtem Tötungsvorsatz gegen unbewaffnete zivile Flüchtlinge hat der Senat deutlich gemacht, daß die Annahme der Offensichtlichkeit der Rechtswidrigkeit des so weit gehenden Schießbefehls für den indoktrinierten einfachen DDR - Grenzsoldaten problematisch ist (vgl. BGHSt 39, 1, 32 ff.; 39, 168, 185 ff.; BGH NStZ 1993, 488; siehe insbesondere BVerfG, Beschluß vom 24. Oktober 1996 - 2 BvR 1852/94 - zu BGHSt 40, 241, 250 f; vgl. auch Horstkotte in: Ebke/Vagts - Hrsg. -, Demokratie, Marktwirtschaft und Recht, 1995, S. 213, 228 f.).

    Fehlt es am Tötungsvorsatz des Angeklagten S. bei Abgabe seiner Schüsse, sind ihm - nicht anders als den rechtskräftig freigesprochenen Mitangeklagten, die ebenfalls ohne Tötungsvorsatz ungefähr gleich oft wie S., nämlich viel seltener als R., geschossen haben - die tödlichen Schüsse R. nicht im Sinne der Mittäterschaft (bei deren Vorliegen naheliegend übrigens nicht versuchter, sondern vollendeter Totschlag anzunehmen gewesen wäre; vgl. nur Dreher/Tröndle, StGB 47. Aufl. § 16 Rdn. 28) zuzurechnen (vgl. BGHSt 39, 1, 30 f.; BGH NJW 1994, 2708, insoweit in BGHSt 40, 241 nicht abgedruckt; BGH NJW 1995, 2728, 2829, insoweit in BGHSt 41, 101 nicht abgedruckt; BGH NJW 1996, 2042, 2043, zum Abdruck in BGHSt 42, 65 vorgesehen); er ist auch nicht wegen Teilnahme an mit bedingtem Tötungsvorsatz erfolgtem Schießen R.'s strafbar (vgl. auch BGHSt 39, 168, 194; 41, 149).

    Schießen mit bloßem Verletzungsvorsatz begründet in Fällen der vorliegenden Art, auch wenn es unbewaffneten Flüchtlingen galt, keinen strafrechtlichen Schuldvorwurf ( BGHSt 39, 168, 194 f.; 41, 10, 15; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 44, 45; BGH WStG § 5 Abs. 1 Schuld 1; BGH NStZ 1993, 488).

  • BGH, 24.04.1996 - 5 StR 322/95  

    StGB § 212; WStG § 5

  • BGH, 15.02.1995 - 2 StR 513/94  

    StGB § 34, § 35; WStG § 5

  • BGH, 07.08.2001 - 5 StR 259/01  

    Vergatterung von DDR-Grenzsoldaten

  • BGH, 01.12.2000 - 2 StR 329/00  

    Körperverletzung mit Todesfolge (Schüsse an der innerdeutschen Grenze);

  • BGH, 07.02.1995 - 5 StR 650/94  

    Rücktritt vom versuchten Totschlag an der innerdeutschen Grenze durch

  • BGH, 22.04.1998 - 5 StR 5/98  

    Freispruch vom Vorwurf der Erpressung wegen Vermittlung der Ausreise aus der DDR

  • BGH, 11.12.2001 - 1 StR 408/01  

    Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Handlungen; Hemmschwelle);

  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93  

    Verjährung für DDR-Alttaten, die vor dem Beitritt noch nicht verjährt waren;

  • BGH, 29.04.1994 - 3 StR 528/93  

    Politische Verdächtigung eines DDR-Bürgers durch einen DDR-Bürger (Anzeige einer

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 642/94  

    Rechtsbeugung in politischen Strafsachen der DDR

  • BGH, 05.07.1995 - 3 StR 605/94  

    Mögliche Rechtsbeugung durch Arbeitsrichter in der DDR bei Überprüfung der

  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 30/01  

    Tötungen an der DDR-Grenze; Totschlag; Beihilfe; Grenztruppen; Befehle 101, 80,

  • BGH, 01.12.2000 - 2 StR 337/00  

    Zu tödlichen Schüssen an der innerdeutschen Grenze

  • BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01  

    Verfolgungsverjährung; Ruhen der Verjährung (Verneinung eines quasigesetzlichen

  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 67/96  

    Strafbarkeit eines DDR-Amtsträgers, der die Verschleppung eines Westspions in die

  • BGH, 19.04.1993 - 5 StR 602/92  

    Vereidigung eines Vorgesetzten eines angeschuldigten DDR-Grenzsoldaten bei

  • BGH, 18.05.1995 - 5 StR 139/95  

    Mittäterschaft und bedingter Tötungsvorsatz bei Schüssen an der innerdeutschen

  • BGH, 20.03.1996 - 5 StR 623/95  

    StGB § 212

  • BGH, 24.04.1996 - 5 StR 318/95  

    StGB § 212

  • BGH, 18.12.1996 - 5 StR 705/95  

    StGB § 212, § 15

  • BVerfG, 14.10.1994 - 2 BvR 1851/94  

    Zeitweilige Aussetzung des Vollzugs der Freiheitsstrafen bei Mitgliedern des

  • BGH, 19.12.1996 - 5 StR 116/96  

    StGB § 212; WStG § 5

  • BGH, 19.12.1996 - 5 StR 24/96  

    StGB § 212; WStG § 5

  • BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 1875/94  

    Zeitweilige Aussetzung des Vollzugs der Freiheitsstrafen bei Mitgliedern des

  • KG, 01.02.2002 - 5 Ws 7/01  
  • LG Potsdam, 16.11.2007 - BRH 13262/07  

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Rehabilitierungswürdigkeit von Waffendelikten im

  • BVerfG, 14.10.1994 - 2 BvR 1853/94  

    Zeitweilige Aussetzung des Vollzugs der Freiheitsstrafen bei Mitgliedern des

  • KG, 03.05.2006 - 25 W 31/05  

    D (A), Abschiebungshaft, Dolmetscher, Beschwerde, Haftbefehl

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