Rechtsprechung
   BGH, 25.03.2003 - 1 StR 483/02   

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 32 StGB; § 35 StGB; § 211 StGB; § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 211 StGB
    Mord (Heimtücke; Einschränkung der lebenslangen Freiheitsstrafe bei Mord nur bei außergewöhnlichen Umständen - Subsidiarität; Familientyrannenfälle); entschuldigender Notstand (gegenwärtige Gefahr; Dauergefahr; andere Abwendbarkeit der Gefahr; Verursachung der Gefahr: Ehe; Irrtum über den entschuldigenden Notstand).

  • lexetius.com

    StGB § 35, § 211

  • openjur.de
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Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil im "Haustyrannen"-Mordfall aufgehoben

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Urteil im "Haustyrannen" -Mordfall aufgehoben

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Mordurteil gegen misshandelte Ehefrau aufgehoben // "Entschuldigender Notstand" könnte Strafe weiter mildern

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  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Urteil im "Haustyrannen"-Mordfall aufgehoben

  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    Urteil im "Haustyrannen"-Mordfall aufgehoben

Besprechungen u.ä. (2)

  • Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen (Entscheidungsanalyse, insb. für Studienzwecke)

    Familientyrann-Fall

    § 211 StGB; § 35 StGB
    Außergewöhnliche Umstände beim Heimtückemord; entschuldigender Notstand; Irrtum über entschuldigende Umstände; Rechtsfolgenlösung

  • RA ONLINE , S. 463 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 35 StGB
    § 35 StGB gegenüber Haustyrannen

Sonstiges (3)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Haustyrannentötung und Notwehrrecht" von Prof. Dr. Thomas Hillenkamp, original erschienen in: JZ 2004, 44 - 52.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Totschlag oder Mord und Freispruch aussichtslos? - Zur Tötung von (schlafenden) Familientyrannen" von Prof. Dr. Rudolf Rengier, original erschienen in: NStZ 2004, 233 - 240.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Dogmatik und Rechtsgefühl - Tendenzen zur normativen Einschränkung des Mordtatbestands in der neueren BGH-Rechtsprechung" von RA Prof. Dr. Gunter Widmaier, original erschienen in: NJW 2003, 2788 - 2791.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 48, 255
  • NJW 2003, 2464
  • NStZ 2003, 482
  • NStZ 2004, 142 (Ls.)
  • StV 2003, 665
  • FamRZ 2003, 1012 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 23.11.2004 - 1 StR 331/04  

    Heimtückemord und Rechtsfolgenlösung (BGHSt 30, 105: außergewöhnliche

    Auf die vom Großen Senat für Strafsachen im Wege verfassungskonformer Rechtsanwendung eröffnete Möglichkeit, anstatt der an sich verwirkten lebenslangen Freiheitsstrafe eine Strafe aus dem in analoger Anwendung des § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB bestimmten Strafrahmen zuzumessen, darf nicht voreilig ausgewichen werden (BGH NStZ 2003, 482; 484; NStZ 1984, 20).

    Auf die vom Großen Senat für Strafsachen im Wege verfassungskonformer Rechtsanwendung eröffnete Möglichkeit, anstatt der an sich verwirkten lebenslangen Freiheitsstrafe eine Strafe aus dem in analoger Anwendung des § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB bestimmten Strafrahmen zuzumessen, darf nicht voreilig ausgewichen werden (BGH NStZ 2003, 482; 484; NStZ 1984, 20).

  • BGH, 10.05.2005 - 1 StR 30/05  

    Rechtsfolgenlösung beim Mord (BGHSt 30, 105; Heimtücke und Eifersucht;

    Auf die vom Großen Senat für Strafsachen im Wege verfassungskonformer Rechtsanwendung eröffnete Möglichkeit, anstatt der an sich verwirkten lebenslangen Freiheitsstrafe eine Strafe aus dem in analoger Anwendung des § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB bestimmten Strafrahmen zuzumessen, darf nicht voreilig ausgewichen werden (BGH NStZ 2005, 154; NStZ 2003, 482; 484).

    Auf die vom Großen Senat für Strafsachen im Wege verfassungskonformer Rechtsanwendung eröffnete Möglichkeit, anstatt der an sich verwirkten lebenslangen Freiheitsstrafe eine Strafe aus dem in analoger Anwendung des § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB bestimmten Strafrahmen zuzumessen, darf nicht voreilig ausgewichen werden (BGH NStZ 2005, 154; NStZ 2003, 482; 484; NStZ 1984, 20).

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2005 - 5 Ss 63/05  

    Riskanter Flugsicherheitstest

    Die aufgedeckten Sicherheitsmängel mögen auch eine gegenwärtige Dauergefahr (vgl. BGHSt 48, 255, 258 f = BGHR StGB § 35 Abs. 1 Gefahr, gegenwärtige 3, zu den inhaltsgleichen Merkmalen des § 35 Abs. 1 Satz 1 StGB) für die Sicherheit des Lufttransports gewesen sein.

    Ob diese Gefahr nicht anders als durch Taten abwendbar (vgl. BGHSt 48, 255, 260 f = BGHR StGB § 35 Abs. 1 Gefahr, abwendbare 2) war, die einen Straftatbestand erfüllten, ist unklar, kann aber offen bleiben.

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