Rechtsprechung
| BGH, 25.03.2003 - 1 StR 483/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 32 StGB; § 35 StGB; § 211 StGB; § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 211 StGB
Mord (Heimtücke; Einschränkung der lebenslangen Freiheitsstrafe bei Mord nur bei außergewöhnlichen Umständen - Subsidiarität; Familientyrannenfälle); entschuldigender Notstand (gegenwärtige Gefahr; Dauergefahr; andere Abwendbarkeit der Gefahr; Verursachung der Gefahr: Ehe; Irrtum über den entschuldigenden Notstand). - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB §§ 35 211
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (5)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Urteil im "Haustyrannen"-Mordfall aufgehoben
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Urteil im "Haustyrannen" -Mordfall aufgehoben
- 123recht.net (Pressemeldung)
Mordurteil gegen misshandelte Ehefrau aufgehoben // "Entschuldigender Notstand" könnte Strafe weiter mildern
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Urteil im "Haustyrannen"-Mordfall aufgehoben
- lifeandlaw.de (Pressemitteilung)
Urteil im "Haustyrannen"-Mordfall aufgehoben
Besprechungen u.ä. (2)
- Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen
(Entscheidungsanalyse, insb. für Studienzwecke)
Familientyrann-Fall
§ 211 StGB; § 35 StGB
Außergewöhnliche Umstände beim Heimtückemord; entschuldigender Notstand; Irrtum über entschuldigende Umstände; Rechtsfolgenlösung - RA ONLINE
, S. 463 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Sonstiges (3)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Haustyrannentötung und Notwehrrecht" von Prof. Dr. Thomas Hillenkamp, original erschienen in: JZ 2004, 44 - 52.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Totschlag oder Mord und Freispruch aussichtslos? - Zur Tötung von (schlafenden) Familientyrannen" von Prof. Dr. Rudolf Rengier, original erschienen in: NStZ 2004, 233 - 240.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Dogmatik und Rechtsgefühl - Tendenzen zur normativen Einschränkung des Mordtatbestands in der neueren BGH-Rechtsprechung" von RA Prof. Dr. Gunter Widmaier, original erschienen in: NJW 2003, 2788 - 2791.
Verfahrensgang
- BGH, 25.03.2003 - 1 StR 483/02
- BGH, 15.03.2004 - 1 StR 483/02
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 48, 255
- NJW 2003, 2464
- NStZ 2003, 482
- NStZ 2004, 142 (Ls.)
- StV 2003, 665
- FamRZ 2003, 1012 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 23.11.2004 - 1 StR 331/04
Heimtückemord und Rechtsfolgenlösung (BGHSt 30, 105: außergewöhnliche …
Auf die vom Großen Senat für Strafsachen im Wege verfassungskonformer Rechtsanwendung eröffnete Möglichkeit, anstatt der an sich verwirkten lebenslangen Freiheitsstrafe eine Strafe aus dem in analoger Anwendung des § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB bestimmten Strafrahmen zuzumessen, darf nicht voreilig ausgewichen werden (BGH NStZ 2003, 482; 484; NStZ 1984, 20).Auf die vom Großen Senat für Strafsachen im Wege verfassungskonformer Rechtsanwendung eröffnete Möglichkeit, anstatt der an sich verwirkten lebenslangen Freiheitsstrafe eine Strafe aus dem in analoger Anwendung des § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB bestimmten Strafrahmen zuzumessen, darf nicht voreilig ausgewichen werden (BGH NStZ 2003, 482; 484; NStZ 1984, 20).
- BGH, 10.05.2005 - 1 StR 30/05
Rechtsfolgenlösung beim Mord (BGHSt 30, 105; Heimtücke und Eifersucht; …
Auf die vom Großen Senat für Strafsachen im Wege verfassungskonformer Rechtsanwendung eröffnete Möglichkeit, anstatt der an sich verwirkten lebenslangen Freiheitsstrafe eine Strafe aus dem in analoger Anwendung des § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB bestimmten Strafrahmen zuzumessen, darf nicht voreilig ausgewichen werden (BGH NStZ 2005, 154; NStZ 2003, 482; 484).Auf die vom Großen Senat für Strafsachen im Wege verfassungskonformer Rechtsanwendung eröffnete Möglichkeit, anstatt der an sich verwirkten lebenslangen Freiheitsstrafe eine Strafe aus dem in analoger Anwendung des § 49 Abs. 1 Nr. 1 StGB bestimmten Strafrahmen zuzumessen, darf nicht voreilig ausgewichen werden (BGH NStZ 2005, 154; NStZ 2003, 482; 484; NStZ 1984, 20).
- OLG Düsseldorf, 25.10.2005 - 5 Ss 63/05
Riskanter Flugsicherheitstest
Die aufgedeckten Sicherheitsmängel mögen auch eine gegenwärtige Dauergefahr (vgl. BGHSt 48, 255, 258 f = BGHR StGB § 35 Abs. 1 Gefahr, gegenwärtige 3, zu den inhaltsgleichen Merkmalen des § 35 Abs. 1 Satz 1 StGB) für die Sicherheit des Lufttransports gewesen sein.Ob diese Gefahr nicht anders als durch Taten abwendbar (vgl. BGHSt 48, 255, 260 f = BGHR StGB § 35 Abs. 1 Gefahr, abwendbare 2) war, die einen Straftatbestand erfüllten, ist unklar, kann aber offen bleiben.
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