Rechtsprechung
   BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01   

Volltextveröffentlichungen (12)

mehr
  • IWW
  • rws-verlag.de

    Unbegrenzte Haftung des Frachtführers für Verlust der Ware bei Fehlen durchgängiger Ein- und Ausgangskontrollen

  • Institut für Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht

    Bewusst leichtfertiges Verhalten des Frachtführers bei Nichtdurchführung von ausreichenden Ausgangskontrollen

  • NWB SteuerXpert START

    HGB § 435

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Spediteur/Frachtführer - Haftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines Spediteurs/Frachtführers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Speditionsrecht - Was bedeutet Leichtfertigkeit in § 435 HGB

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unbegrenzte Haftung des Frachtführers für Verlust der Ware bei Fehlen durchgängiger Ein- und Ausgangskontrollen

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Unbegrenzte Haftung des Frachtführers für Verlust der Ware infolge Leichtfertigkeit bei Fehlen von Ein- und Ausgangskontrollen

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 158, 322
  • NJW 2004, 2445
  • ZIP 2004, 1711
  • MDR 2004, 1068
  • NZV 2004, 454 (Ls.)
  • VersR 2004, 1335



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)  

  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 120/02  

    Mitverschulden des Versenders bei unterlassener Wertangabe

    Aus diesem Grund ist regelmäßig von einem grob fahrlässigen Verschulden auszugehen, wenn der Spediteur den schadensanfälligen Umschlag ohne ausreichende Ein- und Ausgangskontrollen organisiert (vgl. BGHZ 149, 337, 347 f.; BGH, Urt. v. 25.3.2004 - I ZR 205/01, TranspR 2004, 309, 311 [insoweit in BGHZ 158, 322 nicht abgedruckt], jeweils m.w.N.).

    (1) Die in § 435 HGB für den Wegfall der Haftungsbegrenzungen bei nicht vorsätzlichem Verhalten geforderte Leichtfertigkeit setzt einen besonders schweren Pflichtverstoß voraus, bei dem sich der Frachtführer oder seine "Leute" in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen der Vertragspartner hinwegsetzen (BGHZ 158, 322, 328 m.w.N.; BGH TranspR 2004, 399, 401).

    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGHZ 158, 322, 328 f.; BGH TranspR 2004, 399, 401).

    (2) Wie der Senat bereits entschieden hat, ist bei einer Betriebsorganisation des Spediteurs/Frachtführers, die Ein- und Ausgangskontrollen beim Umschlag von Transportgütern nicht durchgängig vorsieht, im Regelfall der Vorwurf eines leichtfertigen Verhaltens gerechtfertigt, weil es sich hierbei um elementare Vorkehrungen gegen den Verlust von Ware handelt (vgl. BGHZ 158, 322, 330 f.; BGH TranspR 2004, 399, 401).

    Dementsprechend hat, wer Schnittstellenkontrollen unterläßt, obwohl er weiß oder wissen mußte, daß es darauf entscheidend ankommt, das Bewußtsein, es werde mit Wahrscheinlichkeit ein Schaden an dem anvertrauten Gut entstehen, ohne daß dabei das Verhältnis der Schadensfälle zur Anzahl der umgeschlagenen Sendungen von Bedeutung ist (vgl. BGHZ 158, 322, 333 f.; BGH TranspR 2004, 399, 401, jeweils m.w.N.).

    Die Haftung wegen qualifizierten Verschuldens beruht auf dem Vorwurf unzureichender Kontrolle der Schnittstellen und der daraus folgenden Vermutung, daß die Ware in diesem besonders gefährdeten Bereich verlorengegangen ist (vgl. BGHZ 149, 337, 345 f.; BGH TranspR 2003, 317, 318; TranspR 2004, 309, 312 [insoweit in BGHZ 158, 322 nicht abgedruckt]; TranspR 2004, 399, 401).

  • BGH, 14.06.2006 - I ZR 75/03  

    AGB - Wie muss im Internet auf AGB hingewiesen werden?

    Das begründet den Vorwurf leichtfertigen Verhaltens i.S. des § 435 HGB (BGHZ 158, 322, 327 ff.; BGH, Urt. v. 17.6.2004 - I ZR 263/01, TranspR 2004, 399, 401; Urt. v. 3.2.2005 - I ZR 276/02, TranspR 2005, 208, 209).
  • BGH, 21.03.2007 - I ZR 166/04  

    Schadenrecht - Verkehrsunfall durch Einnicken am Steuer

    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (BGHZ 158, 322, 328 f.; BGH, Urt. v. 17.6.2004 - I ZR 263/01, TranspR 2004, 399, 401 = VersR 2006, 570; Urt. v. 11.11.2004 - I ZR 120/02, TranspR 2006, 161, 164).

    Der Schluss auf das Bewusstsein der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts kann ferner auch im Rahmen typischer Geschehensabläufe naheliegen (BGHZ 158, 322, 329 m.w.N.).

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht