Rechtsprechung
| BGH, 25.04.1991 - I ZR 283/89 |
Testfotos
§ 1 UWG, Fotografieren beim Testkauf ist wettbewerbswidrig, kein "übliches Käuferverhalten"
Volltextveröffentlichungen (5)
- Rechtsanwälte Peter
Testfotos
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Unzulässiges Fotografieren durch Testpersonen in den Geschäftsräumen eines Kaufmanns
- werbung-schenken.de
Testfotos
UWG § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1
Testfotos; Zulässigkeit ungenehmigten Fotografierens - Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
"Testfotos"
Wettbewerbswidrigkeit von Testfotos
Kurzfassungen/Presse
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Ungenehmigtes Fotografieren durch Testpersonen in den Geschäftsräumen eines Kaufmanns zu Zwecken des Wettbewerbs ist wettbewerbswidrig
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1991, 1412
- NJW-RR 1991, 1512
- MDR 1991, 1155
- GRUR 1991, 843
- BB 1991, 1955
- DB 1992, 86
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 25.01.2007 - I ZR 133/04
Testfotos III
a) In der Rechtsprechung des Senats zu § 1 UWG a.F. ist das ungenehmigte, der Dokumentation eines angeblichen oder wirklichen Wettbewerbsverstoßes dienende Fotografieren durch Testpersonen innerhalb der Geschäftsräume eines Kaufmanns als wettbewerbswidrig angesehen worden (BGH, Urt. v. 25.4.1991 - I ZR 283/89, GRUR 1991, 843 - Testfotos I;… Urt. v. 23.5.1996 - I ZR 122/94, WRP 1996, 1099 = NJW-RR 1997, 104 - Testfotos II;… vgl. ferner Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 4 UWG Rdn. 10.163;… Ohly in Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl., § 4 Rdn. 10/21;… Omsels in Harte/Henning, UWG, § 4 Nr. 10 Rdn. 48).Zur Begründung des generellen Verbots des Fotografierens in Geschäftsräumen eines Mitbewerbers zu Testzwecken hat der Senat ausgeführt, das Fotografieren innerhalb der Geschäftsräume eines Kaufmanns könne nicht zu dem üblichen Verhalten von Käufern gerechnet werden, denen der Kaufmann durch Eröffnung seines Geschäfts für den allgemeinen Verkehr grundsätzlich Zutritt zu seinem Ladenlokal gewähre (BGH GRUR 1991, 843, 844 - Testfotos I).
Dies lasse Auseinandersetzungen über deren Vorgehen befürchten (BGH GRUR 1991, 843, 844 - Testfotos I).
Entscheidend sei allein, dass die genannten nachteiligen Folgen generell mit dem Fotografieren in Geschäftsräumen verbunden sein könnten (BGH GRUR 1991, 843, 844 - Testfotos I; WRP 1996, 1099, 1101 - Testfotos II).
Den Beweis für den Wettbewerbsverstoß, den der Mitbewerber mit den Fotoaufnahmen festzuhalten suche, könne er wie auch sonst in Testkauffällen durch eine Beobachtungsperson führen, die insbesondere durch Gedächtnisnotizen den beobachteten Sachverhalt im Einzelnen festhalten könne (BGH GRUR 1991, 843, 844 - Testfotos I).
- BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08
Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und …
Das schließt es aber nicht aus, dass er von seinem Hausrecht gegenüber solchen Kunden Gebrauch macht, die hierzu, insbesondere durch Störungen des Betriebsablaufs, Anlass geben (vgl. BGH 3. November 1993 - VIII ZR 106/93 - zu II 1 der Gründe, NJW 1994, 188; 25. April 1991 - I ZR 283/89 - zu II 1 der Gründe, MDR 1991, 1155). - BGH, 03.11.1993 - VIII ZR 106/93
Kontrolle von Kunden mitgeführter Taschen an der Kasse eines Einzelhandelsmarktes
Er gestattet somit generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall allen Kunden den Zutritt, die sich im Rahmen "üblichen Käuferverhaltens" bewegen (BGH, Urteile vom 25. April 1991 - I ZR 283/89 - Testfotos = MDR 1991, 1155 m.w.Nachw. und vom 13. Juli 1979 - I ZR 138/77 - Hausverbot II = NJW 1980, 700 unter I 2).Das schließt es aber nicht aus, daß er von seinem Hausrecht gegenüber solchen Kunden Gebrauch macht, die hierzu, insbesondere durch Störungen des Betriebsablaufs, Anlaß geben (BGH, Urteil vom 25. April 1991 aaO), oder daß er die generelle Erlaubnis zum Betreten seiner Geschäftsräume von bestimmten Bedingungen abhängig machen und denjenigen, der diese Bedingungen nicht erfüllen will, vom Zutritt ausschließen kann (…Rudolphi in SK-StGB, 2. Aufl., § 123 Rdnr. 27;… Schönke/Schröder/Lenckner, StGB, 24. Aufl., § 123 Rdnr. 23).
- BGH, 09.03.2012 - V ZR 115/11
Hausverbot für NPD-Vorsitzenden
Hier liegt die Annahme besonders nahe, es sei unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall jedem der Zutritt gestattet, der sich im Rahmen des üblichen Verhaltens bewegt (vgl. Senat, Urteil vom 20. Januar 2006 V ZR 134/05, NJW 2006, 1054 [Flughafenterminal] und vom 30. Oktober 2009 V ZR 253/08, NJW 2010, 534 [Fußballstadion]; BGH, Urteil vom 3. November 1993 VIII ZR 106/93, BGHZ 124, 39 [Einzelhandelsmarkt]; ebenso bereits BGH, Urteil vom 13. Juli 1979 I ZR 138/77, NJW 1980, 700 [Apotheke] und vom 25. April 1991 I ZR 283/89, NJW-RR 1991, 1512 [Getränkemarkt]). - BGH, 23.05.1996 - I ZR 122/94
Testfotos II - sonstige
b) Wie der Senat bereits in der Entscheidung "Testfotos I" zum Ausdruck gebracht hat, ist das ungenehmigte, der Dokumentation eines angeblichen oder wirklichen Wettbewerbsverstoßes dienende Fotografieren durch Testpersonen innerhalb der Geschäftsräume eines Kaufmanns mit § 1 UWG nicht zu vereinbaren (Urt. v. 25.4.1991 - I ZR 283/89, GRUR 1991, 843 f.).Wie der Senat in der Entscheidung "Testfotos I" (Urt. v. 25.4.1991, aaO S. 844) ausgeführt hat, birgt ein derartiges Verhalten einer Testperson die Gefahr einer Störung des Betriebs, die der betroffene Kaufmann nicht hinnehmen muß.
- OLG Hamburg, 18.04.2007 - 5 U 190/06
Kein virtuelles Hausrecht bei Online-Shops
Der Gewerbetreibende, der sich mit seinem Angebot an die Öffentlichkeit wendet, muss solche Maßnahmen im Rahmen des Üblichen im Interesse der Allgemeinheit und der betroffenen Mitbewerber dulden (BGH GRUR 1991, 843, 844 -Testfotos I;… Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 25. Aufl., § 4 Rn. 10.161).Testmaßnahmen können grundsätzlich dann unzulässig sein, wenn der Kontrolleur sich nicht wie ein normaler Kunde bzw. Nachfrager verhält (vgl. BGH GRUR 1991, 843, 844 -Testfotos I).
- OLG Hamm, 10.06.2008 - 4 U 37/08
Keine Behinderung eines Mitbewerbers bei automatischer Sperrung seiner IP-Adresse …
Dies gilt allerdings nur, wenn sich der Tester wie ein normaler Nachfrager verhält (BGH GRUR 1991, 843, 844 - Testfotos I). - OLG Hamm, 23.10.2007 - 4 U 99/07
Virtuelles Hausverbot durch Sperrung einer IP-Adresse
Eine unlautere Behinderung durch sie liegt aber dann vor, wenn sich der Tester nicht mehr wie ein normaler Kunde verhält, sondern dabei den Betriebsablauf stört, indem er etwa durch sein Verhalten das Personal von seiner Beschäftigung abhält, andere Kunden abschreckt oder offenkundig Testfotos anfertigt, so dass das Personal entsprechend aufmerksam wird und sich andere Kunden über den Anlass hierfür Gedanken machen (BGH GRUR 1991, 843 - Testfotos I; WRP 1996, 1099 - Testfotos II;… Piper/Ohly, a.a.O., § 4 Rn. 10/21;… Köhler, a.a.O., § 4 Rn. 10.163). - OLG Zweibrücken, 16.03.2006 - 4 U 62/05
Zur Zulässigkeit des Fotografierens in den Geschäftsräumen eines Wettbewerbers zu …
Solches Verhalten ist geeignet, in den Verkaufsräumen negatives Aufsehen zu erzeugen (BGH GRUR 1991, 843 "Testfoto I"; WRP 1996, 1099 "Testfoto II"). - OLG Koblenz, 02.05.2001 - 4 U 1417/00
Fotografieren beim Konkurrenten kann wettbewerbswidrig sein
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das ungenehmigte, der Dokumentation eines angeblichen oder wirklichen Wettbewerbsverstoßes dienende Fotografieren durch Testpersonen innerhalb der Geschäftsräume eines Kaufmanns nicht mit § 1 UWG zu vereinbaren (BGH: GRUR 91, 843 f "Testfotos I"; WRP 96, 1099 "Testfotos II"), Ein Kaufmann als Inhaber des Hausrechts verbindet mit der Öffnung seines Verkaufsgeschäfts für das Publikum nicht die Erlaubnis, innerhalb des Ladenlokals zu fotografieren. - OLG Düsseldorf, 08.10.2001 - 9 U 6/01
Bestimmtheit von Mietanpassungs- und Vertragsstrafeklauseln
- OLG München, 03.04.2003 - 29 U 5461/02
Hausverbot für Versteigerung als wettbewerbswidrige Behinderung?
- OLG Düsseldorf, 10.08.2004 - 20 U 16/04
- AG Bocholt, 08.11.2005 - 4 C 302/04
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