Rechtsprechung
   BGH, 25.04.1997 - LwZR 4/96   

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 135, 284
  • NJW 1997, 2316
  • WM 1997, 1991



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Wird zitiert von ... (15)  

  • BGH, 16.06.2000 - LwZR 18/99  

    Verjährung des Anspruchs auf Auskehr der Milchaufgabevergütung

    Der Anspruch des Verpächters auf Auskehr der sog. Milchaufgabevergütung (BGHZ 135, 284 ff) verjährt in sechs Monaten ab Rückgabe der Pachtsache ohne Rücksicht darauf, daß der Verpächter den Bescheid über die Festsetzung der Vergütung im Verwaltungsverfahren angefochten hat.

    Der Anspruch der Klägerin auf Auskehr der sog. Milchaufgabevergütung verjährt - was auch das Berufungsgericht im Ansatz nicht (mehr) bezweifelt - nach § 591 b BGB (BGHZ 135, 284, 289 ff).

    Der Anspruch auf Auskehr der Milchaufgabevergütung richtet sich gegen den Pächter und beruht darauf, daß dieser seiner Rückgabeverpflichtung unter Erhaltung der Referenzmenge nicht nachkommt, was wiederum nur von der Bestandskraft des entsprechenden Bescheids nicht aber von dessen Rechtswidrigkeit oder Rechtmäßigkeit abhängt (BGHZ 135, 284, 286 ff).

    Diese Frage mag umstritten gewesen sein (vgl. auch Senatsurt. BGHZ 135, 284, 286), hat aber nichts mit der Klagebefugnis der Klägerin gegen den Bescheid vom 4. Oktober 1991 zu tun.

  • BGH, 10.05.2006 - XII ZR 124/02  

    Gewerberaummietrecht - Doppelvermietung: Anspruch d. Erstmieters auf Mieterlös?

    Dabei werden unter "geschuldetem Gegenstand" Sachen und Rechte verstanden (BGHZ 135, 284, 287 für die Milchreferenzmenge; MünchKomm/Emmerich aaO § 281 Rdn. 4).
  • BGH, 10.05.2000 - XII ZR 149/98  

    Anwendbarkeit des § 558 BGB bei fortbestehendem Mietverhältnis

    Andererseits hat der Landwirtschaftssenat des Bundesgerichtshofs in neuerer Zeit (Urteil vom 25. April 1997 = BGHZ 135, 284 ff.) eine Verschlechterung der Pachtsache im Sinne der - mit § 558 BGB inhaltsgleichen - Vorschrift des § 591 b BGB darin gesehen, daß der Pächter die für den Hof zugeteilte Milchreferenzmenge (durch Antrag auf Zahlung einer Milchaufgabevergütung) teilweise aufgegeben hatte mit der Folge, daß bei Pachtrückgabe ein Referenzmengenübergang auf den Verpächter nicht mehr stattfinden konnte.
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  • BGH, 27.04.2001 - LwZR 10/00  

    Landwirtschaft - Zur Verbindung Rübenlieferungsrecht und vinkul. Namensaktien

    Anschließend stehen sie wieder dem Verpächter zu (vgl. Beschl. v. 29. November 1996, LwZR 10/95, BGHR BGB § 596 Abs. 1 Rübenlieferrechte 1; für die vergleichbare Problematik der Milchreferenzmenge: Senat, BGHZ 115, 162, 168; 135, 284, 287).
  • BGH, 16.06.2000 - III ZR 2/92  
    Der Anspruch der Klägerin auf Auskehr der sog. Milchaufgabevergütung verjährt -was auch das Berufungsgericht im Ansatz nicht (mehr) bezweifelt nach § 591 b BGB (BGHZ 135, 284, 289 ff).

    Der Anspruch auf Auskehr der Milchaufgabevergütung richtet sich gegen den Pächter und beruht darauf, daß dieser seiner Rückgabeverpflichtung unter Erhaltung der Referenzmenge nicht nachkommt, was wiederum nur von der Bestandskraft des entsprechenden Bescheids nicht aber von dessen Rechtswidrigkeit oder Rechtmäßigkeit abhängt (BGHZ 135, 284, 286 ff).

    Diese Frage mag umstritten gewesen sein (vgl. auch Senatsurt. BGHZ 135, 284, 286), hat aber nichts mit der Klagebefugnis der Klägerin gegen den Bescheid vom 4. Oktober 1991 zu tun.

  • BGH, 27.04.2001 - LwZR 6/00  

    Verpachtung - Keine 6 monatige Verjährung bei vorsätzl. sittenwidr. Schädigung

    a) Die Erwirkung einer Milchaufgabevergütung durch den Pächter bedeutet rechtlich eine Verschlechterung der Pachtsache (Senat, BGHZ 135, 284, 290 f).
  • BGH, 26.04.2002 - LwZR 10/01  

    Pacht - Vorschrift zur Betriebsübergabe (Landpacht) ist dispositiv

    Zutreffend ist allerdings der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß nämlich der Pächter, der ohne die erforderliche Zustimmung des Verpächters eine Milchaufgabevergütung beantragt und (bestandskräftig) erhalten hat, diese Vergütung nach § 281 BGB a.F. an den Verpächter auskehren muß, soweit die aufgegebene Milchreferenzmenge nach Beendigung des Pachtvertrags auf diesen übergegangen wäre (Senat, BGHZ 135, 284).
  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 17.95  

    Recht der Landwirtschaft - Milchwirtschaft, Bewilligung einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgt aus § 590 (= § 583 a.F.) BGB die Zustimmungsbedürftigkeit jeder Bewirtschaftungsänderung, welche die öffentlich-rechtliche Befugnis zur abgabenfreien Milchverwertung in dem auf die Fläche entfallenden Umfang für die Zukunft beseitigt (vgl. Urteil vom 25. April 1997 - LwZR 4/96 - AgrarR 1997, 214, 215).

    Der Senat teilt die vom Bundesgerichtshof in dessen Urteil vom 25. April 1997 (a.a.O.) vertretene Ansicht, daß das aus dem Pachtrecht folgende Zustimmungserfordernis nicht dadurch eingeschränkt wird, daß die Milchaufgabevergütungsverordnung eine Einwilligung nur bei Betriebspacht vorsieht.

  • OLG Rostock, 07.03.2006 - 12 U 7/05  

    Übertragung von Zahlungsansprüchen nach Pachtende gemäß der VO (EG) 1782/2003

    Es handele sich bei den Zahlungsansprüchen um betriebsbezogene Ansprüche, deren Erwerb und Übertragung unabdingbare Voraussetzung für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der verpachteten Flächen im Sinne der Erhaltung des Verkehrswertes der landwirtschaftlichen Fläche bzw. der nachhaltigen Ertragsfähigkeit der Pachtsache sei (vgl. BGH NJW 1997, 2316 zur Rückgabe von Milchreferenzmengen; BGH NJW 2001, 2537 zur Rückgabe von betriebsbezogenen Rübenlieferrechten; OLG Celle OLGR 1994, 256).

    Somit sinke der Verkehrswert der landwirtschaftlichen Flächen (BGH NJW 1997, 2316).

  • FG Köln, 25.04.2007 - 4 K 2038/05  

    Fehlerhafte Verbuchung von Einkünften aus der Auflösung eines passiven

    Habe der Pächter einer Grünlandfläche ohne die erforderliche Zustimmung des Verpächters eine Milchaufgabevergütung beantragt und (bestandskräftig) erhalten, so müsse er diese Vergütung nach § 281 Abs. 1 BGB an den Verpächter auskehren, soweit die aufgegebene Milchreferenzmenge nach Beendigung des Pachtvertrages auf diesen übergegangen wäre (Hinweis auf BGH-Urteil vom 25.4.1997 LwZR 4/96, BGHZ 135, 284).

    Der BGH (Urteile vom 5.6.1992, LwZR 11/91, BGHZ 118, 351 und vom 25.4.1997 LwZR 4/96, BGHZ 135, 284) hat für den Fall einer erschlichenen Freisetzung eines Milchkontingents entschieden, dass dem Verpächter gegen den Pächter Schadensersatz- und Ansprüche auf Auskehrung des Milchrentenbetrags zustehen.

  • OLG Naumburg, 10.03.2011 - 2 U 100/10  

    Pflicht des Pächters einer landwirtschaftlichen Fläche zur Übertragung von

  • BGH, 25.11.2011 - LwZR 6/11  

    Pachtrecht - Ansprüche des Pächters bei Referenzmenge zur Milcherzeugung

  • OLG Celle, 15.07.2002 - 7 U 93/02  

    Landpacht: Verjährung der Ersatzansprüche des Verpächters

  • OLG Hamm, 05.07.2005 - 10 U 9/05  

    Keine außerordentliche Kündigung eines Pachtvertrages über landwirtschaftliche

  • OLG Naumburg, 30.03.2006 - 2 U 127/05  

    Kein Anspruch auf Übertragung von im Rahmen der GAP-Reform zugeteilten

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