Rechtsprechung
   BGH, 25.04.2002 - 4 StR 152/01   

Apothekenkette

Mehrbetriebsverbot, zur strafrechtlichen Beurteilung von Strohmanngeschäften

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 27 StGB; § 156 StGB; § 24 Abs. 1 Nr. 3 GVG; § 1 Abs. 3 ApothG; § 8 Satz 2 ApothG; § 23 ApothG; § 25 Abs. 1 Nr. 1 ApothG; Art. 12 GG; Art. 43 EG; Art. 49 EG.
    Anstiftung zur falschen Versicherung an Eides Statt (Verwendung von Rechtsbegriffen als Tatsachen; Bestimmen); vorsätzliches Betreiben einer Apotheke ohne die erforderliche Erlaubnis; besondere Bedeutung des Falles (Willkür); Berufsfreiheit (Mehrbetriebsverbot des Apothekenrechts; Berufsausübungsfreiheit; enge Auslegung der Strohmann-Rechtsprechung; Vereinbarkeit mit dem Europarecht); Verbot partiarischer Verträge und Stiller Gesellschaften.

  • lexetius.com

    ApothG §§ 23, 25 Abs. 1 Nr. 1

  • openjur.de
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Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung eines Apothekers wegen Betreibens einer Apothekenkette aufgehoben

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung eines Apothekers wegen Betreibens einer Apothekenkette aufgehoben

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verurteilung eines Apothekers wegen Betreibens einer Apothekenkette aufgehoben

  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung eines Apothekers wegen Betreibenseiner Apothekenkette aufgehoben

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 47, 285
  • NJW 2002, 2724
  • NStZ 2003, 160



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OVG Sachsen, 08.06.2004 - 2 B 468/03  

    Rücknahme einer Apothekenerlaubnis nach § 4 Abs. 1 Apothekengesetzt - ApoG -;

    Nach den Feststellungen des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 24.4.2002 - 4 STR 152/01 - entwickelte Herr S. eine Geschäftsidee, die es ihm ermöglichte, zum einen die Standorte für eine spätere legale Apothekenkette zu sichern und zum anderen bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die Kette offiziell würde errichten können, bereits Gewinne aus diesen Apothekenstandorten zu ziehen.

    Der nach § 1 Abs. 2 ApoG erlaubnispflichtige selbstständige Betreiber der Apotheke ist regelmäßig derjenige, der sie im eigenen Namen führt, so dass er nach Außen das rechtliche und wirtschaftliche Risiko aus den für die Apotheke abgeschlossenen Rechtsgeschäften trägt (vgl. BGH, Urt. v. 28.4.2002, 4 STR 152/01).

    Ein möglicher Verstoß gegen § 8 Satz 2 ApoG, wovon auch der Bundesgerichtshof bei den gegebenen Vertragskonstruktionen ausgeht (Urt. v. 25.4.2002 - 4 STR 152/01), kann jedoch nicht zum Widerruf nach § 4 Abs. 2 Satz 1 ApoG führen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2010 - 2 L 245/08  

    Konkurrentenklage eines Apothekers erfolgreich

    Das Gesetz bezweckt damit zu verhindern, dass Personen, die für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung keine Verantwortung tragen, Einfluss auf die Führung von Apotheken eingeräumt wird, und will auf diese Weise sicherstellen, dass die im öffentlichen Interesse an der Erhaltung der Volksgesundheit liegende Arzneimittelversorgung, die es den "Apothekern" (§ 1 Abs. 1 ApoG ), also allen Apothekenbetreibern gemeinsam anvertraut hat, sachgerecht wahrgenommen wird (so auch VGH Bad-Württ., Beschl. v. 24.09.1993 - 9 S 1742/93 - m.w.N.; BGH Urt. v. 25.04.2002 - 4 StR 152/01 - nach [...]).
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