Rechtsprechung
| BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 26a StPO; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 338 Nr. 3 StPO
Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs (fehlende Begründung; völlig ungeeignete Begründung; Entscheidung in eigener Sache; Verspätung; Austausch des Zurückweisungsgrundes durch das Revisionsgericht; Verschleppungsabsicht; Missbrauch); gesetzlicher Richter (faires Verfahren). - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 17.06.2005 - 21 StK 49/04
- BGH, 25.04.2006 - 3 StR 429/05
- BVerfG, 02.08.2006 - 2 BvR 1518/06
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ 2006, 644
- StV 2007, 118
- JR 2006, 382
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 10.06.2008 - 5 StR 24/08
Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig (unverzügliche Anbringung; …
Welche Zeitspanne dafür einzuräumen ist, ist eine Frage der jeweiligen Umstände des Einzelfalls (st. Rspr.; BGHR StPO § 25 Abs. 2 Unverzüglich 5 m.w.N.).Welche Zeitspanne dafür einzuräumen ist, ist eine Frage der jeweiligen Umstände des Einzelfalls (st. Rspr.; BGHR StPO § 25 Abs. 2 Unverzüglich 5 m.w.N.).
Denn das Revisionsgericht ist im Rahmen des § 338 Nr. 3 StPO nicht gehindert, auf einen nach dem Revisionsvorbringen ersichtlich vorliegenden anderen Verwerfungsgrund aus § 26a Abs. 1 StPO abzustellen, weil in einem solchen Fall die Anwendung des § 26a Abs. 1 StPO dem Angeklagten den gesetzlichen Richter nicht entziehen kann (BVerfG - Kammer - NStZ-RR 2006, 379, 380; BGHR StPO § 25 Abs. 2 Unverzüglich 5; § 26a Unzulässigkeit 16).
- BGH, 13.07.2006 - 5 StR 154/06
Gesetzlicher Richter (Ablehnungsverfahren; Richter in eigener Sache; Besorgnis …
Dies begründet nach der Rechtsprechung des Senats den absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 3 StPO ( BGHSt 50, 216; vgl. auch BGH NStZ 2006, 51 m. Anm. Meyer-Goßner; BVerfG - Kammer - StraFo 2006, 232, 236; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05).Zudem kann im Einzelfall Anlass zur Prüfung bestehen, ob das Ablehnungsgesuch nicht aus einem anderen der in § 26a Abs. 1 StPO genannten Gründe als unzulässig zurückzuweisen war (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05; vgl. auch BVerfG - Kammer - StraFo 2006, 232, 236).
- BGH, 29.08.2006 - 1 StR 371/06
Mitteilung der Angriffsrichtung bei einer Verfahrensrüge
Willkür liegt vor, wenn der abgelehnte Richter sein eigenes Verhalten wertend beurteilt, sich gleichsam zum "Richter in eigener Sache" macht (BVerfG NJW 2005, 3410, 3412; StraFo 2006, 232, 235; Beschluss vom 2. August 2006 - 2 BvR 1518/06 - Umdr. S. 5;… BGHSt aaO 219; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05 - Umdr. S. 4; Beschluss vom 13. Juli 2006 - 5 StR 154/06 - Umdr. S. 7 f.), oder ein Verstoß von vergleichbarem Gewicht gegeben ist.Demgegenüber gibt es auch Fallgestaltungen, in denen sich ein Verfassungsverstoß nicht feststellen lässt, vielmehr die §§ 26a, 27 StPO "nur" schlicht fehlerhaft angewendet wurden (BVerfG StraFo 2006, 232, 236; vgl. ferner BGH StV 2005, 587, 588; Beschluss vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05 - Umdr. S. 6).
- BGH, 17.12.2009 - 3 StR 367/09
Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit (unverzügliche Anbringung; …
Dem Fehlen einer Begründung wird - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NJW 2005, 3410, 3412; 2006, 3129) - der Fall gleichgestellt, dass die Begründung aus zwingenden rechtlichen Gründen zur Rechtfertigung eines Ablehnungsgesuchs völlig ungeeignet ist (BGH NStZ 1999, 311; 2006, 644, 645 m. w. N.).Bei der Prüfung, ob die für eine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit vorgebrachte Begründung in dem genannten Sinne völlig ungeeignet ist, muss wegen des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) allerdings ein strenger Maßstab angelegt werden (BGH NJW 2005, 3434, 3435; NStZ 2006, 644, 645 m. w. N.).
- BGH, 07.09.2006 - 3 StR 277/06
Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Zeitpunkt; letztes Wort); …
Ein solches Gesuch ist nach § 25 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO "unverzüglich" anzubringen, wobei an diesen Begriff im Interesse einer zügigen Durchführung des Verfahrens ein strenger Maßstab anzulegen ist, was insbesondere für die Prozesssituation am Ende eines Verfahrens gilt (BGH, Beschl. vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05; die Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss ist nicht zur Entscheidung angenommen worden: BVerfG, Beschl. vom 2. August 2006 - 2 BvR 1518/06). - BVerfG, 02.08.2006 - 2 BvR 1518/06
Verfassungsgerichtliche Überprüfung der Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs als …
gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05 -,. - OLG München, 22.11.2006 - 4St RR 182/06
Rechtswidrige Verwerfung des Ablehnungsgesuchs wegen Besorgnis der Befangenheit …
Im Interesse einer zügigen Durchführung des Verfahrens muss ein strenger Maßstab angelegt werden (BGH wistra 2006, 349/350).Andererseits ist dem Angeklagten aber stets eine angemessene Überlegungsfrist und die ausreichende Möglichkeit einzuräumen, sich mit seinem Verteidiger zu beraten (BGH wistra 2006, 349/350;… Meyer-Goßner a.a.O. § 25 Rn. 8 m.w.N.).
- BGH, 27.07.2006 - 5 StR 249/06
Besorgnis der Befangenheit (absoluter Revisionsgrund bei Willkür; zu unrecht …
Insoweit ist das Revisionsgericht im Rahmen des § 338 Nr. 3 StPO an einem "Austausch" des Verwerfungsgrundes innerhalb des § 26a Abs. 1 StPO nicht gehindert, weil in einem solchen Fall die Anwendung des § 26a Abs. 1 StPO dem Angeklagten den gesetzlichen Richter nicht entziehen kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. Juli 2006 - 5 StR 154/06 Rdn. 18; BGH, Beschluss vom 25. April 2006 - 3 StR 429/05 Rdn. 13). - BGH, 27.08.2008 - 2 StR 261/08
Strafklageverbrauch (Zusammentreffen in einem Handlungsteil; unerlaubtes …
Gleichwohl ist auch die dem Verwerfungsbeschluss des Landgerichts offensichtlich zu Grunde liegende Auffassung, der Angeklagte hätte nach Kenntnis von dem Ablehnungsgrund vor weiteren Beweiserhebungen eine Unterbrechung der Hauptverhandlung beantragen müssen, um sich sein weiteres Vorgehen zu überlegen und sich mit seinem Verteidiger zu beraten (vgl. dazu BGHR StPO § 25 Abs. 2 Unverzüglich 5), durchaus erwägenswert und keinesfalls grob fehlerhaft. - LG Nürnberg-Fürth, 17.11.2009 - 7 Qs 89/09
Strafvereitelung: Stellung eines Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter durch den …
Wann ein Ablehnungsgesuch noch unverzüglich angebracht ist, hängt vielmehr von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab; dem Angeklagten ist stets eine Überlegungsfrist und die ausreichende Möglichkeit einzuräumen, sich mit seinem Verteidiger zu beraten, andererseits soll ein strenger Maßstab anzulegen sein (BGH NStZ 2006, 644). - OLG Rostock, 13.10.2011 - 2 Ss OWi 72/11
Ersetzung eines unzutreffenden durch einen zutreffenden Verwerfungsgrund im …
