Rechtsprechung
   BGH, 25.04.2007 - IV ZR 85/05   

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • IWW
  • NWB SteuerXpert START
  • RA Kotz

    Privathaftpflichtversicherung - Tierhalterhaftung ausgeschlossen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AHaftpflichtVB RBE Nr. A III 1
    Umfang des Ausschlusses der Haftpflicht für Tierhalter in der Privathaftpflichtversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsrecht - Ausschluss der Tierhalterhaftpflicht durch Versicherung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • tierschutz-urteile.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuern und Versicherungen; Pferde

  • anwaltzentrale.de (Kurzinformation)

    Bin ich eigentlich versichert?

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Privathaftpflichtversicherung haftet nicht für von Pferd verursachten Verkehrsunfall

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  • rechtplus.de (Kurzinformation)

    Privathaftpflichtversicherung haftet nicht für von Pferd verursachten Verkehrsunfall

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Privathaftpflichtversicherung haftet nicht für von Pferd verursachten Verkehrsunfall - Tierhalterhaftung - Ausschluss der Einstandspflicht der Haftpflichtversicherung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Haftpflichtversicherung - Nebeneinander von Privathaftpflicht- und Tierhalterhaftpflichtversicherung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2007, 2544
  • MDR 2007, 1016
  • VersR 2007, 939



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Wird zitiert von ... (9)  

  • OLG Saarbrücken, 21.01.2009 - 5 U 249/08  

    Unfallversicherung: Verletzung nach Trunkenheitsfahrt

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LG Münster, 21.08.2008 - 15 O 111/08  

    Anwaltshaftung - Worauf Sie achten müssen, wenn unsicher ist, welcher VR

    festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin zu 1) alle aus der fehlerhaften Prozessführung der Anwaltssozietät H bzw. H1 in dem Verfahren K gegen W AG (Az: BGH IV ZR 85/05 - OLG Hamm 20 U 109/04 - LG Münster ######) entstehenden Schaden zu ersetzen, 3.

    Die Akten BGH IV ZR 85/05 / OLG Hamm 20 U 109/04 / LG Münster ##### und OLG Hamm 27 U 123/02 / LG Münster ##### sind beigezogen worden.

    Denn der BGH hat insoweit ausgeführt, dass Sinn und Zweck der Ausschlussklausel die Abgrenzung des mit dem Halten von Tieren erhöhten Haftungsrisikos von dem einer Privatperson aus "den Gefahren des täglichen Lebens" ist (vgl. BGH, IV ZR 85/05).

  • OLG Frankfurt, 16.04.2008 - 15 U 154/07  

    Allgemeine Haftpflichtversicherung: Auslegung von Risikoausschlussklauseln im

    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf seine Interessen an (vgl. BGH NJW 2007, 2544 m.w.N.; NJW-RR 2000, 1189).

    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass die Klausel ihm dies hinreichend verdeutlicht (BGH NJW 2007, 2544 m.w.N.).

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