Rechtsprechung
| BGH, 25.07.1995 - 1 StR 238/95 U |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73
Kurzfassungen/Presse (2)
Zeitschriftenfundstellen
- StV 1995, 642
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 25.01.1996 - 5 StR 402/95
Techno-Bande - BtMG, allgemeiner Bandenbegriff, minder schwerer Fall
Das entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und gilt auch für die durch das Gesetz zur Bekämpfung des illegalen Rauschgifthandels und anderer Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität vom 15. Juli 1992 (BGBl. I 1302) - OrgKG - verschärfte Qualifikation nach § 30a BtMG (…BGHR BtMG § 30a Konkurrenzen 1; BGH StV 1995, 642 ; vgl. auch BGHSt 39, 216, 220).Aus den Motiven des Gesetzgebers läßt sich hingegen nicht unmittelbar eine Einengung des Tatbestandes herleiten (vgl. BGH StV 1995, 642 ; BGH, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 1 StR 462/95 -).
- BGH, 14.03.2000 - 4 StR 284/99
Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unter …
Es erscheint widersinnig, etwa ein Ehepaar (BGH bei Dallinger MDR 1967, 369), eine nichteheliche Lebensgemeinschaft (BGH StV 1995, 642 f.) oder eine Zweier-Wohngemeinschaft (…vgl. BGHR BtMG § 30 a Bande 9; s. auch BGH NJW 1998, 2913 f.) als "Bande" anzusehen. - BGH, 17.10.1995 - 1 StR 462/95
BtMG § 30a
Dafür ist kennzeichnend, daß sich ein Bandentäter im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt (vgl. BGHSt 38, 26, 31;… BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 3; BGH, Urteile vom 25. Juli 1995 - 1 StR 238/95 sowie 349/95;… Körner, BtMG 4. Aufl. § 30 Rdn. 13).Die in diesem Zusammenhang angesprochenen Gesichtspunkte, aus denen sich die besondere Gefährlichkeit einer Bandentat ergibt (wie sorgfältige Planung und Vorbereitung, zweckmäßige Arbeitsteilung, genaue Buchführung, gemeinsame Kasse, umfassende Absicherung, gegenseitige Kontrolle und gegenseitiger Schutz sowie ständiger Anreiz zur Fortsetzung des strafbaren Tuns), kommen zwar als Indizien für bandenmäßiges Handeln in Betracht, stellen aber keine Voraussetzungen für die Anwendung des Strafgesetzes dar (vgl. BGH, Urt. vom 25. Juli 1995 - 1 StR 238/95).
- BGH, 19.05.1998 - 1 StR 154/98
StGB § 244 Abs. 1 Nr. 3, § 244a Abs. 1
Außer Frage steht, daß von einer Bande unter Umständen auch dann gesprochen werden kann, wenn sich lediglich zwei Personen zu wiederholter Tatbegehung verbunden haben (vgl. BGHSt 23, 239; 38, 26), wie auch das Bestehen einer ehelichen, nichtehelichen oder sonstigen Lebensgemeinschaft die Annahme einer solchen Verbindung nicht ausschließt (vgl. BGH StV 1995, 642, 643;… NStZ 1998, 255, 256 m. Anm. Körner aaO S. 256 f.). - BGH, 27.06.2000 - 1 ARs 6/00
Anfrage; Bandendiebstahl; Bandenmäßige Begehung; Auslegung des …
Er hat sich dabei am Wortsinn des Begriffs der Bande, an einer Abgrenzung zur kriminellen Vereinigung und vornehmlich an den Materialien zu Gesetzesvorhaben orientiert, die belegen, daß der Gesetzgeber bei Novellierungen in den letzten Jahren von einer gefestigten Rechtsprechung zum Bandenbegriff ausgegangen ist (vgl. nur BGHSt 38, 26; siehe weiter u.a.: BGH StV 1995, 642 [tragend]; NStZ 1996, 443; 1998, 255, jeweils zur sogenannten BtM-Bande; BGH StV 1995, 586 zur Diebesbande; BGH, Beschl. vom 12. Januar 2000 - 1 StR 603/99 - zur Bandenhehlerei). - BGH, 26.10.2000 - 4 StR 284/99
Vorlage; Grundsätzliche Bedeutung; (Schwerer) Bandendiebstahl; Bandenmäßige …
Es erscheint abwegig, etwa ein Ehepaar (BGH bei Dallinger MDR 1967, 369), eine nichteheliche Lebensgemeinschaft (BGH StV 1995, 642 f.) oder eine Zweier-Wohngemeinschaft (…vgl. BGHR BtMG § 30 a Bande 9; s. auch BGH NJW 1998, 2913 f.) als "Bande" anzusehen. - BGH, 23.07.1998 - 4 StR 238/98
BtMG § 30, § 30 a; StGB § 73 a, § 73 c
Hierbei können insbesondere gewichtige Indikatoren sein: das Eingebundensein in einer bandenmäßigen Organisation, eine "geschäftsmäßige Auftragsverwaltung", eine genaue gemeinsame Buchführung, die arbeitsteilige und gleichberechtigte Abwicklung von Aquisition, Vermittlungstätigkeit und Forderungseinziehung, gegenseitige Kontrolle und Schutz, das Vorliegen einer gemeinsamen Kasse oder die Beteiligung an den gemeinsam erwirtschafteten Gewinnen und Verlusten (BGH NStZ-RR 1997, 375, 376; vgl. auch BGHSt 38, 26, 30 f.; BGH StV 1995, 642 ; NStZ 1996, 443 ;… BGHR BtMG § 30 a Abs. 1 Bandenhandel 1; § 30 a Bande 8). - BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96
BtMG § 30a, § 29, § 29a, § 30
Die Annahme einer Bande i.S.v. § 30 Abs. 1 Nr. 1 und § 30 a Abs. 1 BtMG hat eine bestimmte Struktur, wie sie die besondere Gefährlichkeit einer Rauschgifthändlerbande kennzeichnet, nicht zur Voraussetzung (vgl. BGH StV 1995, 642 f.). - BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96
BtMG § 30a
a) Dafür genügt, daß sich zwei Personen mit dem Willen zusammenschließen, künftig für eine gewisse Dauer selbständige, im einzelnen noch ungewisse Straftaten der gesetzlich umschriebenen Art zu begehen, wenn die Verbindung zur mehrfachen Tatbegehung auf einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Abrede beruht und sich der einzelne Bandentäter danach über bloße mittäterschaftliche Begehungsweise hinaus im übergeordneten Interesse der bandenmäßigen Verbindung betätigt (BGHSt 38, 26, 30 f.; BGH StV 1995, 642 ; BGH NStZ 1996, 443 ; 1996, 339 jeweils m.w.Nachw.; BGH, Urteil vom 9. Oktober 1996 - 3 StR 220/96). - BGH, 29.09.1998 - 4 StR 481/98
BtMG § 30, § 30a
Hierbei können insbesondere gewichtige Indikatoren sein: das Eingebundensein in einer bandenmäßigen Organisation, eine "geschäftsmäßige Auftragsverwaltung", eine genaue gemeinsame Buchführung, die arbeitsteilige und gleichberechtigte Abwicklung von Aquisition, Vermittlungstätigkeit und Forderungseinziehung, gegenseitige Kontrolle und Schutz, das Vorliegen einer gemeinsamen Kasse oder die Beteiligung an den gemeinsam erwirtschafteten Gewinnen und Verlusten (BGH NStZ-RR 1997, 375, 376; vgl. auch BGHSt 38, 26, 30 f.; BGH StV 1995, 642; NStZ 1996, 443;… BGHR BtMG § 30 a Abs. 1 Bandenhandel 1; § 30 a Bande 8). - BGH, 27.06.2000 - 4 StR 284/99
Für Blogger: