Rechtsprechung
| BGH, 25.07.2000 - 1 StR 162/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 263 Abs. 1 StGB; § 13 Abs. 1 StGB; § 36 Abs. 1 BauGB
Betrug; Garantenpflicht (bei vertraglichen Pflichtverletzungen); Objektive Zurechnung; Kausalität; Unrecht des Unterlassensdelikts; Erkennbarkeit der Täuschung; Täuschung durch aktives Tun, Vorspiegeln falscher Tatsachen; Gemeindliches Einvernehmen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Alpmann Schmidt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betrug durch Unterlassen beim Verkauf eines Grundstücks als Bauland
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Strafrecht - Garantenpflicht bei Verkauf eines Grundstücks als Bauland
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2000, 3013
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00
Immobilien - Schadensersatz bei unwahren Angaben im Kaufvertrag
Denn für die Frage der Irrtumserregung ist der Umstand, daß der Getäuschte bei hinreichend sorgfältiger Prüfung die Täuschung hätte erkennen können, unerheblich (BGHSt 34, 199, 201; BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00 - NJW 2000, 3013, 3014). - BGH, 12.01.2010 - 1 StR 272/09
Strafrecht - Einsturz der Eissporthalle Bad Reichenhall
Die Gleichstellung des Unterlassens mit dem aktiven Tun setzt deshalb voraus, dass der Täter als Garant für die Abwendung des Erfolgs einzustehen hat (BGH, Urt. vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00 - [BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 16] m.w.N.).Eine strafrechtlich relevante Hinweis- und Aufklärungspflicht im Rahmen vertraglicher Beziehungen setzt deshalb voraus, dass besondere Umstände - wie etwa ein besonderes Vertrauensverhältnis, eine ständige Geschäftsverbindung, überlegenes Fachwissen oder generell Situationen, in denen der eine darauf angewiesen ist, dass ihm der andere die für seine Entschließung maßgebenden Umstände offenbart - vorliegen (vgl. BGH, Urt. vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00 - [BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 16]; Beschl. vom 22. März 1988 - 1 StR 106/88;… Urt. vom 15. Juni 1954 - 1 StR 526/53 - [BGHSt 6, 198, 199];… Cramer/Perron in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 263 Rdn. 22 f.).
- BGH, 10.07.2012 - VI ZR 341/10
Haftet Vorstand/GF Dritten für Vermögensschäden?
Der Täter muss rechtlich verpflichtet sein, den deliktischen Erfolg abzuwenden, also eine Garantenstellung innehaben (BGH, Urteile vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00, NJW 2000, 3013, 3014 mwN;… vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, NJW 2010, 1087 Rn. 57).Vielmehr hängt die Entscheidung von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab; dabei bedarf es einer Abwägung der Interessenlage und der Bestimmung des konkreten Verantwortungsbereichs der Beteiligten (vgl. BGH, Urteile vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00, aaO;… vom 12. Januar 2010 - 1 StR 272/09, aaO Rn. 57 f.;… vom 17. Juli 2009 - 5 StR 394/08, BGHSt 54, 44 Rn. 23 ff.;… Stree/Bosch in Schönke/ Schröder, StGB, 28. Aufl., § 13 Rn. 14).
- OLG Stuttgart, 13.02.2003 - 1 Ws 15/03
Betrug: Täuschung durch Verwendung eines Formularvertrags; Garantenstellung auf …
Die Umstände, die die Garantenstellung begründen, sind ungeschriebene Tatbestandsmerkmale der unechten Unterlassungsdelikte ( BGH NJW 2000, 3013; BGHSt 16, 158;… Tröndle/Fischer StGB, 51. Auflage, § 13 Rdn. 5).Dabei bedarf es einer Abwägung der Interessenlage und des Verantwortungsbereichs der Beteiligten (BGH NJW 2000, 3013).
Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt eine strafrechtlich relevante Aufklärungspflicht in allgemeinen Vertragsverhältnissen mit gegenseitigen Leistungspflichten - wie vorliegend - voraus, dass besondere Umstände, etwa ein besonderes Vertrauensverhältnis oder auf gegenseitigem Vertrauen beruhende Verbindungen vorliegen (BGHSt 46, 196; 39, 392; BGH NJW 2000, 3013; BGH wistra 1988, 262).
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11
Zweite juristische Staatsprüfung; Notenverbesserung; schriftliche Prüfung; …
Die im Widerspruchsverfahren und im Klageverfahren zitierte Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 - 1 StR 162/00 -, NJW 2000, 3013 und OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Februar 2003 - 1 WS 15/03 -, NStZ 2003, 554, beide in juris) vermag seinen Ansatz ebenso wenig zu stützen wie die angegebenen Belegstellen aus einschlägigen Kommentaren (…vgl. Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl. 2007, § 263 Rn. 29, jetzt Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 263 Rn. 50;… Cramer/Perron in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 263 Rn. 18 ff.). - BFH, 30.07.2009 - V B 27/08
Revisionszulassung wegen der Frage, ob das FG zu Recht die Voraussetzungen einer …
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Frage offen gelassen und entschieden, dies erfordere jedenfalls, dass der Täter rechtlich dafür einzustehen hat, dass der missbilligte Erfolg nicht eintritt, weil er insoweit eine Garantenpflicht --wie im Streitfall der Kläger aufgrund der Steuererklärungspflicht-- hat (vgl. BGH-Beschluss vom 17. März 2009 1 StR 479/08, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2009, 1984; BGH-Urteil vom 25. Juli 2000 1 StR 162/00, NJW 2000, 3013, m.w.N.). - BFH, 21.11.2000 - VII R 8/00
Steuerhinterziehung gem. § 370 AO
Denn jedenfalls würde die Begehung einer oder die Teilnahme an einer Steuerhinterziehung in der in § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 geregelten Form durch Unterlassen gemäß § 13 StGB voraussetzen, dass der Täter rechtlich dafür einzustehen hat, dass der missbilligte Erfolg nicht eintritt (vgl. BGH-Urteil vom 25. Juli 2000 1 StR 162/00, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2000, 3013;… Kohlmann, a.a.O., § 370 Rdnr. 13.4). - BGH, 09.05.2012 - IV ZR 19/11
Verfahrensrecht - Zurückweisung einer Revision
Vielmehr setzt die Gleichstellung des Unterlassens mit aktivem Handeln weiter voraus, dass der Täter als "Garant" für die Abwendung des strafbewehrten Erfolgs einzustehen hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juli 2000 1 StR 162/00, wistra 2000, 419 unter II 1). - OLG Celle, 09.02.2010 - 32 Ss 205/09
Betrug durch Unterlassen: Garantenpflicht eines Arbeitsnehmers zur Aufklärung …
Die Annahme einer Garanten- und Aufklärungspflicht kommt nach der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung nur in Betracht, wenn durch das Vertragsverhältnis zwischen den Beteiligten ein besonderes Vertrauensverhältnis mit besonderen Umständen im zwischenmenschlichen Bereich vermittelt wird (vgl. BGH NJW 2000, 3013, 3014; BGHSt 39, 392, 401; 46, 196, 202; wistra 1988, 262, 263; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.09.2002, 2 Ws 178/02, juris). - OLG Hamm, 08.02.2006 - 13 U 165/05
Besonderes persönliches Vertrauen - Schadensersatz nach § 280 BGB - …
Da nach § 13 Abs. 1 StGB das Unterlassen von der Wertung her dem aktiven Tun entsprechen muss, sind an das die Aufklärungspflicht begründende Vertrauensverhältnis erhöhte Anforderungen zu stellen (…Cramer, a.a.O., Rn. 19; grundlegend für die neuere Rechtsprechung des BGH in Strafsachen BGHZ 39, 392, 398 f; vgl. auch BGH NJW 2000, 3013). - OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 2 Ws 178/02
Betrug: Begehen durch Unterlassen der Aufklärung über für andere erbrachte …
- OLG Bamberg, 08.03.2012 - 3 Ws 4/12
Betrug durch Unterlassen, Verletzung vertraglicher Aufklärungspflichten; …
