Rechtsprechung
| BGH, 25.07.2003 - V ZR 387/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
VermG § 3 Abs. 4 Satz 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
VermG § 3 Abs. 4 Satz 3
Anspruch auf Herausgabe des Verfügungserlöses: Abzug von Aufwendungen des Verfügungsberechtigten zur Veräußerung nur bei Ersatzanspruch - NWB SteuerXpert START
VermG § 3 Abs. 4 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 3 Abs. 4 S. 3
Umfang des Anspruchs auf Herausgabe des Erlöses; Minderung des Erlöses durch Aufwendungen des Verfügungsberechtigten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vermögensrecht - Anspruch auf Erlösherausgabe auf Surrogat gerichtet
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- NJ 2004, 33
- WM 2004, 390
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 20.07.2007 - V ZR 85/06
Immobilien - Investiver Verkauf
Der Berechtigte soll durch § 16 Abs. 1 InVorG nicht besser oder schlechter, sondern wirtschaftlich so gestellt werden, als würde ihm das Grundstück zurückübertragen (Senat, BGHZ 142, 221, 224 f.; Urt. v. 25. Juli 2003, V ZR 387/02, WM 2004, 390, 391;… Kimme/Wegner, Offene Vermögensfragen, Stand März 2006, § 16 InVorG Rdn. 1, 20 f.;… v. Drygalski/Hecker in Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, Stand November 2004, § 16 InVorG Rdn. 27;… Rodenbach in Rodenbach/Söfker/Lochen, InVorG, Stand Dezember 1998, § 16 Rdn. 4, 13, 18).Nur so kann eine wirtschaftliche Besserstellung des Berechtigten im Falle einer investiven Veräußerung gegenüber einer Naturalrestitution verhindert werden (s. schon Senat, Urt. v. 25. Juli 2003, V ZR 387/02, WM 2004, 390, 392).
- BGH, 18.01.2007 - III ZR 104/06
Amtshaftung - Verkauf eines volkseigenen Grundstücks
Vielmehr tritt der Anspruch auf Zahlung des Verkehrswerts - ähnlich wie der auf Herausgabe des Erlöses nach § 3 Abs. 4 Satz 2 VermG (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 25. Juli 2003 - V ZR 387/02 - VIZ 2004, 31, 32) - an die Stelle der unmöglich gewordenen Rückgabe des Vermögenswertes, wobei der Berechtigte nicht besser oder schlechter, sondern wirtschaftlich so gestellt werden soll, als würde ihm der Vermögenswert zurückübertragen (vgl. BGHZ 142, 221, 224 f; BVerwG VIZ 2003, 72, 73, jeweils zu § 16 Abs. 1 Satz 3 InVorG). - BGH, 09.11.2006 - III ZR 111/05
Amtshaftung - Rechtsbehelfsmöglichkeiten des Restitutionsantragstellers
Diese Entscheidung ist durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Juli 2003 (V ZR 387/02 - VIZ 2004, 31) rechtskräftig geworden.
- BVerwG, 27.09.2006 - 3 C 37.05
Erlös; Veräußerungserlös; Verkaufserlös; Verfügungsbefugnis; Verfügungsbefugter; …
Zugleich bestanden aber hinsichtlich derselben Grundstücke vermögensrechtliche Ansprüche, für die nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG als Surrogat ebenfalls ein Erlösauskehranspruch gewährt wird (vgl. dazu etwa Beschluss vom 1. September 2004 - BVerwG 7 B 47.04 - Buchholz 428 § 3 VermG Nr. 52 m.w.N.; BGH, Urteil vom 25. Juli 2003 - V ZR 387/02 - ZOV 2003, 324). - OLG Brandenburg, 20.11.2008 - 12 U 52/08
Grundstücksrestitution im Beitrittsgebiet: Anspruch des Verfügungsberechtigten …
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der in § 3 Abs. 3 S. 4 VermG vorgesehene Kostenerstattungsanspruch des Verfügungsberechtigten nicht nur Instandsetzungsmaßnahmen nach S. 3 der Vorschrift zum Gegenstand, sondern betrifft abweichend vom Wortlaut auch alle Maßnahmen, die der Verfügungsberechtigte abweichend von dem Unterlassungsgebot des § 3 Abs. 3 S. 1 VermG vornehmen darf (vgl. BGHZ 137, 183, 187 f; BGH WM 2002, 2425, 2436; BGH VIZ 2004, 31, 33;… Wasmuth in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, § 3 VermG Rn. 254;… Redeker/Hirtschulz/Tank in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, § 3 VermG Rn. 309).Auch kann die von dem Sachverständigen O. ermittelte Wertsteigerung in Höhe von 75.000,00 EUR insoweit nicht herangezogen werden, da der Bereicherungsanspruch in einem etwa erhöhten Verkehrswert wegen § 818 Abs. 3 BGB nur seine Grenze findet (vgl. BGH VIZ 2004, 31, 33).
- OLG Brandenburg, 18.10.2012 - 5 U 162/09 Ob die spezielleren Vorschriften des VermG andere Anspruchsgrundlagen für die Erstattung von Aufwendungen verdrängen, ist höchstrichterlich, soweit ersichtlich, noch nicht entschieden (vgl. BGH ZOV 2003, 324, juris Rdnr. 14).
- OLG Brandenburg, 14.12.2010 - 2 U 46/08
Zulässigkeit eines Grundurteils über einen Freistellungsanspruch; Haftung des …
Alt. BGB in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2003, V ZR 387/02, Rdnr. 14; zitiert nach juris;… Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Stand Mai 2010, § 3 Rdnr. 354). - FG Niedersachsen, 10.11.2004 - 3 K 355/01
Bestimmter Sachverhalt i.S.v. § 174 AO 1977 - Erlass eines …
Als Ausgleich für den Rückübertragungsanspruch, der infolge der Verfügung über das Eigentum nicht mehr geltend gemacht werden kann, weist § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG dem Berechtigten das von dem Verfügungsberechtigten hierbei rechtsgeschäftlich Erzielte sogar zu (BGH-Urteil vom 25. Juli 2003 V ZR 387/02, WM 2004, 390). - VG Cottbus, 20.06.2007 - 1 K 1599/04
In Zusammenhang mit dem Bau der Talsperre Spremberg enteignete Grundstücke
Das nunmehrige Verpflichtungsbegehren der Kläger, eine Erlösauskehrverpflichtung der Beigeladenen dem Grunde nach festzustellen, soweit diese wirksam über das Eigentum an den aus dem geteilten Grundstück 90/3 der Flur 2 hervorgegangenen Grundstücken verfügt hat, § 3 Abs. 4 Satz 2 und 3 des Vermögensgesetzes (VermG), mag zwar auch als eine privilegierte Klageänderung § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 264 Nr. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) - die Voraussetzungen des § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 264 Nr. 3 ZPO liegen bereits deshalb nicht vor, weil die Beigeladene bereits vor Klageerhebung wirksam über das Eigentum an den Grundstücken verfügt hatte - unterfallen, es ist gegenüber dem Begehren auf Rückübertragung der Grundstücke jedoch zugleich ein nach derzeitigem Sachstand jedenfalls qualitatives Minus, und zwar bereits deshalb, weil über die Höhe des Veräußerungserlöses nicht im Verwaltungsrechtsweg, sondern durch die Gerichte der Zivilgerichtsbarkeit zu befinden ist (BGH, Beschl. v. 8. Mai 2002 - V ZB 32/01 -, BGHZ 151, 24 und NJW 2002, 2246;… VG Berlin, Urt. v. 13. August 2004 - 31 A 383.01 -, zit. nach juris) und der Anspruch nach § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG (lediglich) auf das vom Verfügungsberechtigten rechtsgeschäftlich erzielte Surrogat gerichtet und begrenzt ist, auch, wenn dieses den Verkehrswert des Grundstückes unterschreitet; einen Anspruch auf Zahlung des Verkehrswertes gewährt diese Bestimmung im Unterschied etwa zu § 16 Abs. 1 Satz 3 des Investitionsvorranggesetzes nicht (vgl. etwa BGH, Urt. v. 25. Juli 2003 - V ZR 387/02 -, ZOV 2003, 324). - VG Cottbus, 16.04.2009 - 1 K 829/02
Rückübertragungsanspruch - Anspruch auf Auskehr des Veräußerungserlöses
Der Schuldner des Erlösherausgabeanspruches hat dem Berechtigten alles, was er durch die Veräußerung des restitutionsbelasteten Vermögenswertes erlangt hat, herauszugeben, wobei unerheblich ist, ob der erzielte Erlös dem damaligen Verkehrswert des Vermögenswertes entsprach (BGH, Urteil vom 25. Juli 2003 - V ZR 387/02 - VIZ 2004, 31); war der Veräußerungserlös höher als der Verkehrswert, so steht dem Berechtigten ein Anspruch auf Herausgabe des gesamten höheren Erlöses zu; war der Erlös dagegen geringer als der damalige Verkehrswert des Vermögenswertes, so bleibt der Berechtigte mit seinem Anspruch auf diesen Erlös beschränkt, weil er lediglich einen Anspruch auf eine Herausgabe des infolge der Veräußerung tatsächlich durch den Verfügungsberechtigten Erlangten hat (…Redeker etc, a. a. O., § 3 VermG Rn. 353) und eine dem § 6 Abs. 6a Satz 4 VermG vergleichbare Regelung im Rahmen der Singularrestitution nicht existiert.
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