Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2003 - 4 StR 316/03   

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 21 StGB; § 20 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung der strafrechtlich relevanten verminderten Schuldfähigkeit; Einsichtsfähigkeit: tatsächliches Fehlen der Einsicht; depressive / wahnhafte Elemente, die der Persönlichkeitsstörung anhaften können, ohne zugleich eine krankhafte seelische Störung zu begründen; seelische Abartigkeit).

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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Zeitschriftenfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 38



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BGH, 15.02.2008 - 2 StR 22/08  

    Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit);

    In der Regel darf der Tatrichter ebenso wenig offenlassen, ob die Einsichts- oder die Steuerungsfähigkeit des Täters vermindert war (vgl. BGHSt 40, 357 f.; BGH NStZ-RR 2004, 38 f.; NStZ-RR 2003, 232; Fischer StGB § 20 StGB Rdn. 44 m.w.N.).

    Denn die Schuld des Täters wird nicht gemindert, wenn er trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unrecht tatsächlich eingesehen hat (BGHSt 34, 22, 25 ff.; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 1; BGH NJW 1995, 1229; NStZ-RR 2004, 38).

  • BGH, 22.11.2006 - 2 StR 430/06  

    Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Unrechtseinsicht im konkreten

    Fehlt dagegen bei der Tat die Unrechtseinsicht infolge generell verminderter Einsichtsfähigkeit, so ist für § 21 StGB nur Raum, wenn dies dem Täter vorzuwerfen ist; ohne Schuld handelt der Täter unter diesen Umständen nur dann, wenn ihm das Fehlen der Unrechtseinsicht nicht vorzuwerfen ist (vgl. u. a. BGH, Beschl. vom 25. September 2003 - 4 StR 316/03 m.w.N.; Senatsbeschluss vom 21. April 2005 - 2 StR 124/05).
  • BGH, 13.02.2009 - 2 StR 509/08  

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich indes erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (st. Rspr.; vgl. u. a. BGH NStZ-RR 2004, 38; 2007, 73, jeweils m.w.N.).
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  • BGH, 17.10.2007 - 2 StR 462/07  

    Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit).

    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich indes erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (st. Rspr.; vgl. u. a. BGH NStZ-RR 2004, 38; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2006 - 5 StR 8/06 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 19.02.2008 - 5 StR 599/07  

    Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Es darf nicht offen bleiben, ob die psychische Störung die Einsichtsoder die Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten vermindert oder aufgehoben hat (BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1 und Gefährlichkeit 5; BGH NStZ-RR 2003, 232; 2004, 38 f.).
  • BGH, 10.06.2008 - 3 StR 188/08  

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (hinreichende Feststellungen;

    Schon dies darf jedoch grundsätzlich nicht offen bleiben (BGH NStZ 1999, 128; NStZ-RR 2004, 38).
  • BGH, 21.02.2006 - 5 StR 8/06  

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (tatsächliche verminderte

    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich jedoch erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (BGHSt 21, 27, 28 f.; 34, 22, 25 ff.; BGHR StGB § 21 StGB Einsichtsfähigkeit 2, 3, 4, 5, 6; BGH NStZ-RR 2004, 38).
  • BGH, 08.01.2004 - 4 StR 539/03  

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Eine eingehende Auseinandersetzung mit dieser Frage drängte sich hier zumal deshalb auf, weil die Taten, soweit sie sich gegen die Nebenklägerin und deren jetzigen Ehemann richteten, sich auch normal-psychologisch aus Enttäuschung des Angeklagten über die gescheiterte Liebesbeziehung zu der Nebenklägerin erklären lassen (vgl. zur Schuldfähigkeitsbeurteilung in solchen Fällen vgl. BGH NStZ 1998, 296 m. Anm. Winckler/Foerster; Senatsbeschluß vom 25. September 2003 - 4 StR 316/03).
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