Rechtsprechung
| BGH, 25.09.2007 - 5 StR 116/01; 5 StR 475/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 36 Abs. 1 lit. b Satz 3 WÜK; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 349 Abs. 2 und 4 StPO; § 136 Abs. 1 StPO
Belehrung eines Festgenommenen mit fremder Staatsangehörigkeit gemäß Art. 36 Abs. 1 lit. b Satz 3 des Wiener Konsularrechtsübereinkommens (konsularischer Beistand; Beweisverwertungsverbot; Kompensation durch Anrechnungslösung; Widerspruchslösung und spezifischer Widerspruch; Recht auf ein faires Verfahren und Recht auf Verfahrensbeschleunigung: rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen durch BGH und BVerfG; Rechtskreistheorie; ausländerspezifische Hilflosigkeit); Entscheidung im Beschlussverfahren. - lexetius.com
WÜK Art. 36
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- strafrecht-online.de
Art. 36 Abs. 1 lit. b S. 3 WÜK; § 136 Abs. 1 StPO; § 257 StPO
Belehrung eines Festgenommenen mit fremder Staatsangehörigkeit über das Recht zur Benachrichtigung seiner konsularischen Vertretung - Beweisverwertungsverbot bei unterlassener Belehrung über das Recht auf konsularischen Beistand - Erforderlichkeit eines spezifischen Widerspruchs gegen die Verwertung einer fehlerhaften Belehrung - Kompensation des Verfahrensverstoßes durch Geltung eines zahlenmäßig bestimmten Teils der verhängten Freiheitsstrafe als vollstreckt (Vollstreckungslösung) - NWB SteuerXpert START
WÜK Art. 36
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WÜK Art. 36
Belehrung über Recht auf Benachrichtigung der konsularischen Vertretung - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Besprechungen u.ä. (2)
- beck-blog (Kurzanmerkung)
Belehrung eines Festgenommenen mit fremder Staatsangehörigkeit
- HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Abschaffung des Revisionsrechts durch die Beweisverbotslehre - Demonstriert am Beispiel des Falles Wilson Fernandes (RA Dr. Gerhard Strate; HRRS 2/2008, S. 76)
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BGH vom 25.9.2007, Az.: 5 Str 116/01, 5 StR 475/02 (Kein Beweisverbot bei fehlender Belehrung nach dem Wiener Konsularrechtsübereinkommen)" von RA Dr. Thorsten Junker, FA StrafR, original erschienen in: StRR 2008, 23 - 24.
Verfahrensgang
- LG Braunschweig, 05.07.2000 - 31 Ks 800 Js 33011/98
- BGH, 07.11.2001 - 5 StR 116/01
- LG Hamburg, 05.04.2002 - 622 Ks 26/01
- BGH, 29.01.2003 - 5 StR 475/02
- BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01
- BGH, 11.04.2007 - 5 StR 475/02
- BGH, 25.09.2007 - 5 StR 116/01; 5 StR 475/02
- BGH, 25.09.2007 - 5 StR 475/02
- BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 2485/07
- BGH, 07.06.2011 - 4 StR 643/10
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 52, 48
- NJW 2008, 307
- NStZ 2008, 168
- StV 2008, 5
- JR 2008, 293
Wird zitiert von ... (18)
- BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 2485/07
Verfassungsrechtlicher Anspruch auf ein faires Verfahren (Belehrung über das …
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. September 2007 - 5 StR 116/01 und 5 StR 475/02 - verletzt den Beschwerdeführer zu I. in seinem Grundrecht auf ein faires Verfahren (Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip).c) Die von den Beschwerdeführern gegen die Strafurteile jeweils eingelegten Revisionen blieben in beiden Verfahren ohne Erfolg (BGH, Beschluss vom 7. November 2001 - 5 StR 116/01 -, NStZ 2002, S. 168; BGH, Beschluss vom 29. Januar 2003 - 5 StR 475/02 - vgl. zu den ersten Revisionsverfahren bereits BVerfGK 9, 174 ).
Mit nunmehr angegriffenem Beschluss vom 25. September 2007 ( BGHSt 52, 48) verband der Bundesgerichtshof die Revisionsverfahren ebenfalls zur gemeinsamen Entscheidung.
Ein Beruhen der Beweiswürdigung in den angefochtenen Urteilen auf den Ergebnissen der in dieser Situation erfolgten Vernehmungen könne der Senat nicht ausschließen, wenn sie auch in beiden Fällen eher fern liege (vgl. BGHSt 52, 48 ).
Die Belehrungspflicht knüpfe individuell an die fremde Staatsangehörigkeit und Festnahmesituation des unmittelbar Betroffenen an, sodass der Rechtskreis des Mitbeschuldigten von einem Verstoß gegen Art. 36 Abs. 1 Buchstabe b Satz 3 WÜK nicht berührt werde (vgl. BGHSt 52, 48 ).
In seinen knappen Ausführungen zur Frage des Beweisverwertungsverbots geht der Bundesgerichtshof nur in seinem letzten Satz kurz auf die Rechtsprechung des Internationalen Gerichtshofs ein (vgl. BGHSt 52, 48 ).
b) Allerdings erachtete es der Bundesgerichtshof für angezeigt, die "Rechtsverletzung zu kompensieren" ( BGHSt 52, 48 ): Der Verstoß gegen Art. 36 Abs. 1 Buchstabe b Satz 3 WÜK dürfe auch bei der Ablehnung eines Beweisverwertungsverbots nicht folgenlos bleiben; denn nach dem Internationalen Gerichtshof sei eine "effektive Revisibilität" sicherzustellen.
Das Maß der als vollstreckt geltenden Strafe sei für den Beschwerdeführer zu I. mit sechs Monaten zu bestimmen (s. BGHSt 52, 48 ).
Sein bloßer Verweis auf das LaGrand-Urteil vermag eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob die Feststellung, es handle sich bei Art. 36 Abs. 1 Buchstabe b Satz 3 WÜK um ein "für die Ausgestaltung der Verteidigung nicht zentrales pauschales Sonderrecht" ( BGHSt 52, 48 ), mit den Ausführungen des Internationalen Gerichthofs vereinbar ist, nicht zu ersetzen.
- BGH, 20.12.2007 - 3 StR 318/07
Belehrung über das Recht auf konsularischen Beistand (subjektives Recht des …
Zu den Folgen einer verspätet erteilten Belehrung eines ausländischen Beschuldigten über sein Recht auf Unterrichtung der konsularischen Vertretung seines Heimatstaates (in Abgrenzung zu BGHSt [1 StR 273/07 und 5 StR 116/01 und 5 StR 475/02]).Sie gilt auch für den Fall, dass dieser seinen Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland hat, und setzt keine ausländerspezifische oder situationsbedingte Hilflosigkeit voraus (BGH, Beschl. vom 25. September 2007 - 5 StR 116/01 und 5 StR 475/02, zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
Damit liegt ein "spezifizierter Widerspruch" vor, von dem nach der - seine Entscheidung nicht tragenden - Auffassung des 1. Strafsenats jedenfalls in Fällen einer nachgeholten Belehrung die zulässige Geltendmachung eines Verstoßes gegen Art. 36 Abs. 1 Buchst. b Satz 3 WÜK im Revisionsverfahren abhängig sein soll (BGH NJW 2007, 3587, 3588 f., zum Abdruck in BGHSt bestimmt; vgl. BGH, Beschl. vom 25. September 2007 - 5 StR 116/01 und 5 StR 475/02: Notwendigkeit eines spezifizierten Widerspruchs offengelassen für den Fall völligen Unterlassens der Belehrung; s. auch BVerfG NJW 2007, 499, 504).
Die Annahme eines solchen Verwertungsverbots ist völker- und verfassungsrechtlich nicht geboten und auch sonst der Sache nach nicht gerechtfertigt (ebenso BGH, Beschl. vom 25. September 2007 - 5 StR 116/01 und 5 StR 475/02).
Der Senat geht in Übereinstimmung mit dem 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. vom 25. September 2007 - 5 StR 116/01 und 5 StR 475/02;… vgl. auch Kreß GA 2007, 296, 304 f.) davon aus, dass sich bei einem Verstoß gegen die Belehrungspflicht nach Art. 36 Abs. 1 Buchst. b Satz 3 WÜK die Rechtslage in Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich unter Berücksichtigung von Art und Gewicht des Verstoßes und der wesentlichen Belange der Urteilsfindung im Strafverfahren, anders darstellt als bei der in § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO vorgeschriebenen Belehrung über das Schweigerecht und das Verteidigerkonsultationsrecht.
Allerdings hat es der 5. Strafsenat in seinem Beschluss vom 25. September 2007 (5 StR 116/01 und 5 StR 475/02) für angezeigt erachtet, in Fällen, in denen die Belehrung nach Art. 36 Abs. 1 Buchst. b Satz 3 WÜK völlig unterblieben ist, diesem Verstoß im Wege einer Kompensation dadurch Rechnung zu tragen, dass ein Teil der gegen den Angeklagten verhängten Strafe für vollstreckt erklärt wird.
Die Auffassung des Senats weicht nicht in entscheidungserheblicher Weise von der Rechtsansicht des 5. Strafsenats ab; denn dieser hat ausdrücklich offen gelassen, ob im Falle einer alsbald nachgeholten Belehrung, wie sie hier durch den Ermittlungsrichter vorgenommen wurde, eine Kompensation nicht gänzlich entbehrlich ist (Beschl. vom 25. September 2007 - 5 StR 116/01 und 5 StR 475/02, Rdn. 30).
- OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07
Richtervorbehalt bei Blutentnahme - Kein Beweisverwertungsverbot bei nur durch …
Nicht angenommen worden ist ein Verwertungsverbot bei Unterbleiben der gebotenen Belehrung über das Recht auf konsularischen Beistand nach Art. 36 Abs. 1 lit. b) Satz 3 des Wiener Konsularrechtsübereinkommens (BVerfG NJW 2007, 499; BGH NJW 2008, 307; dahingestellt gelassen in BGH NJW 2007, 3587).
- BGH, 20.01.2010 - 2 StR 403/09
Härteausgleich durch Vollstreckungslösung bei der Verhängung lebenslanger …
Der 5. Strafsenat hat die Kompensation eines Verstoßes gegen Art. 36 Abs. 1 lit. B Satz 3 WÜK ( BGHSt 52, 48, 56 f.) im Wege des Vollstreckungsmodells bejaht.Der 5. Strafsenat hat die Kompensation eines Verstoßes gegen Art. 36 Abs. 1 lit. B Satz 3 WÜK ( BGHSt 52, 48, 56 f.) im Wege des Vollstreckungsmodells bejaht.
- BGH, 08.12.2009 - 5 StR 433/09
Härteausgleich; lebenslange Freiheitsstrafe; Mindestverbüßungsdauer; …
Ferner ist die Möglichkeit einer Anrechung einer im Einzelnen zu bestimmenden Zeit eines Freiheitsentzuges zum Ausgleich von erlittenem Verfahrensunrecht auf die Mindestverbüßungsdauer in den Fällen rechtsstaatwidriger Verfahrensverzögerung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK (BGHSt - GS - 52, 124, 136) und eines Verstoßes gegen Art. 36 Abs. 1 lit. b Satz 3 WÜK ( BGHSt 52, 48, 56 f.) anerkannt. - OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss 53/09
Blutentnahme - Beweisverwertungsverbot setzt voraus, dass Widerspruch …
Erforderlich ist vielmehr eine spezifizierte Begründung des Widerspruchs, in der zumindest in groben Zügen die Gesichtspunkte anzugeben sind, unter denen der Angeklagte das Beweismittel für unverwertbar hält (BGH, NJW 2007, 3587, 3589; NJW 2008, 307, 308;… KK-Diemer, 6. Aufl., § 136 StPO Randnummern 17 a und 28; Senat, Beschluss vom 26.02.2009 - 3 Ss 7/09 OLG Hamm). - BGH, 28.05.2009 - 5 StR 184/09
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Härteausgleich; besondere Schwere der …
Ein - in Modifizierung früherer Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 1999, 579, 581) - grundsätzlich denkbarer Härteausgleich im Wege der Vollstreckungslösung bei der lebenslangen Freiheitsstrafe (…vgl. BGHSt [GS] 52, 124, 136, Rdn. 31; 52, 48, 56 f., Rdn. 27 ff.;… BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 15;… siehe auch BGHR StGB § 57a Abs. 1 Schuldschwere 26) im Blick auf die erledigte und daher nicht nach § 55 StGB einbeziehungsfähige spätere Bestrafung des Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung kam vorliegend nicht in Betracht. - OLG Jena, 25.11.2008 - 1 Ss 230/08
Unzulässigkeit der Blutentnahme ohne richterliche Anordung und zur Nichtannahme …
Nicht angenommen worden ist ein Verwertungsverbot bei Unterbleiben der gebotenen Belehrung über das Recht auf konsularischen Beistand nach Art. 36 Abs. 1 lit. b) Satz 3 des Wiener Konsularrechtsübereinkommens (BVerfG NJW 2007, 499 ; BGH NJW 2008, 307 ; dahingestellt gelassen in BGH NJW 2007, 3587 ). - BGH, 23.07.2008 - 5 StR 293/08
Härteausgleich im Wege der Vollstreckungslösung bei lebenslanger Freiheitsstrafe …
Ein - in Modifizierung früherer Rechtsprechung (vgl. BGH NStZ 1999, 579, 581) - grundsätzlich erwägenswerter Härteausgleich im Wege der Vollstreckungslösung bei der lebenslangen Freiheitsstrafe (vgl. BGH - GS - NJW 2008, 860, 863, zum Abdruck in BGHSt 52, 124 bestimmt; BGHSt 52, 48, 56 f.) im Blick auf erledigte und daher nicht nach § 55 StGB einbeziehungsfähige spätere Bestrafungen des Angeklagten kam nicht in Betracht. - BGH, 07.06.2011 - 4 StR 643/10
Rechtsfolgen der mangelnden Belehrung über die konsularischen Rechte (Beruhen; …
Nach einer ersten Verwerfung der Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet durch Beschluss des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 29. Januar 2003 - 5 StR 475/02 - und der Aufhebung dieses Beschlusses sowie Zurückverweisung der Sache durch das Bundesverfassungsgericht mit Kammerbeschluss vom 19. September 2006 (2 BvR 2115/01 u.a., NJW 2007, 499) wegen Verletzung des Beschwerdeführers in seinem Recht auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs die Revision mit Beschluss vom 25. September 2007 (veröffentlicht in BGHSt 52, 48) erneut verworfen, allerdings mit der Maßgabe, dass von der verhängten Freiheitsstrafe sechs Monate als vollstreckt gelten. - BGH, 06.12.2007 - 5 StR 478/07
Berücksichtigung einer Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung auf die …
- BGH, 15.10.2009 - 2 StR 256/09
Keine Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung durch Aufhebung infolge …
- OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2 81/07
Darstellungsanforderungen an die Verfahrensrüge einer Blutentnahme durch einen …
- BGH, 27.08.2008 - 2 StR 263/08
Unbegründete Revision (Beruhen).
- OLG Frankfurt, 26.08.2010 - 3 Ss 147/10
Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt: …
- BGH, 31.05.2011 - 3 StR 97/11
Kompensationslösung (keine Anwendung auf andere Verfahrensmängel); Relativierung …
- OLG Hamburg, 04.02.2008 - 2-81/07 (REV) - 1 Ss 226/07
Verstoß gegen den Richtervorbehalt und Verwertungsverbot
- LG Duisburg, 30.08.2010 - 35 Ks 132 Js 154/09
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