Rechtsprechung
   BGH, 25.10.1994 - 4 StR 173/94   

Münzhändler

§§ 263, 22, 25 Abs. 2 StGB, vermeintliche Mittäterschaft, untauglicher Versuch, unmittelbares Ansetzen

Volltextveröffentlichungen (5)

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Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 40, 299
  • NJW 1995, 142
  • MDR 1995, 83
  • NStZ 1994, 534
  • NStZ 1995, 120
  • StV 1995, 128
  • JR 1995, 425



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Wird zitiert von ... (25)  

  • BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01  

    Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem

    Auf der Grundlage gemeinsamen Wollens kann dabei sogar eine bloße Mitwirkung bei der Tatvorbereitung oder eine sonstige Unterstützungshandlung ausreichen (vgl. BGHSt 40, 299, 301; BGH NStZ 1995, 120; 1999, 609).

    Auf der Grundlage gemeinsamen Wollens kann dabei sogar eine bloße Mitwirkung bei der Tatvorbereitung oder eine sonstige Unterstützungshandlung ausreichen (vgl. BGHSt 40, 299, 301; BGH NStZ 1995, 120; 1999, 609).

    Die Tatsache, daß er damit bezüglich des späteren Entziehens nur eine Vorbereitungshandlung vorgenommen hat, steht der Annahme von Mittäterschaft nicht entgegen (vgl. BGHSt 40, 299, 301).

  • BGH, 07.07.2010 - 5 StR 555/09  

    Gesetzlicher Richter (Zweierbesetzung; Dreierbesetzung; Umfang der Sache: Zahl

    Als Mittäter handelt, wer seinen eigenen Tatbeitrag so in die gemeinschaftliche Tat einfügt, dass er als Teil der Handlung des anderen Beteiligten und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung des einen Tatanteils erscheint (BGHSt 40, 299, 301).

    Als Mittäter handelt, wer seinen eigenen Tatbeitrag so in die gemeinschaftliche Tat einfügt, dass er als Teil der Handlung des anderen Beteiligten und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung des einen Tatanteils erscheint (BGHSt 40, 299, 301; Fischer, StGB 57. Aufl. § 25 Rdn. 12 ff.).

  • BGH, 06.05.2003 - 4 StR 108/03  

    Unerlaubtes Handeltreiben (weite Auslegung; Vollendung); versuchte Einfuhr von

    Nach dieser Auffassung ist jedenfalls dann eine Ausführungshandlung eines vermeintlichen Mittäters als tauglich und damit zurechenbar zu betrachten, wenn sie nach der Vorstellung des Täters zur Tatbestandserfüllung führen soll und nach natürlicher Auffassung auch zur Tatbestandserfüllung führen könnte ( BGHSt 40, 299, 302).

    Auch nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ( BGHSt 40, 299) kommt eine Zurechnung der Handlung des vermeintlichen Mittäters hier nicht in Betracht.

    Nach dieser Auffassung ist jedenfalls dann eine Ausführungshandlung eines vermeintlichen Mittäters als tauglich und damit zurechenbar zu betrachten, wenn sie nach der Vorstellung des Täters zur Tatbestandserfüllung führen soll und nach natürlicher Auffassung auch zur Tatbestandserfüllung führen könnte ( BGHSt 40, 299, 302).

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  • BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97  

    Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt

    Mittäter ist gemäß § 25 Abs. 2 StGB, wer aufgrund gemeinschaftlichen Tatentschlusses seinen Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und denjenigen des anderen als Ergänzung seines Tatanteils will ( BGHSt 37, 289, 291; 40, 299, 301).
  • BGH, 31.10.2001 - 2 StR 315/01  

    Mittäterschaft und Beihilfe (Abgrenzungskriterien, Beurteilungsspielraum des

    Für eine Tatbeteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (vgl. BGHSt 40, 299, 301; BGH NStZ 1995, 120; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 26 und Tatinteresse 2).

    Für eine Tatbeteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (vgl. BGHSt 40, 299, 301; BGH NStZ 1995, 120; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 26 und Tatinteresse 2; BGH NStZ-RR 2000, 327, 328; 2001, 148).

  • BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03  

    Strafrecht - Kein Submissionsbetrug bei verbotenen Absprachen mit Auftraggeber

    Wenn Bl. keinen vermögensschädigenden Irrtum erregen wollte, könnte ein den Mittätern zurechenbares unmittelbares Ansetzen zu einem versuchten Betrug fraglich sein (vgl. BGHSt 39, 236, 237 f.; BGHR StGB § 22 Ansetzen 3; s. aber auch die Senatsentscheidungen in BGHSt 40, 299, 301 ff. und NStZ 2004, 110 f.).
  • BGH, 14.11.2001 - 3 StR 379/01  

    Mittäterschaft beim Betrug; Beihilfe; Anstiftung (Vorsatzanforderungen);

    Für eine Tatbeteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (vgl. BGHSt 40, 299, 301; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 26 und Tatinteresse 2).

    Für eine Tatbeteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (vgl. BGHSt 40, 299, 301; BGH NStZ 1995, 120; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 26 und Tatinteresse 2; BGH NStZ-RR 2000, 327, 328; 2001, 148).

  • BGH, 14.03.2007 - 5 StR 461/06  

    Einfuhr unverzollter Zigaretten in die Europäische Gemeinschaft; gewerbsmäßiger

    Solches liegt hier freilich nahe, denn für eine Tatbeteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (BGH NStZ 1995, 120; 1999, 609).
  • BGH, 15.07.1999 - 5 StR 155/99  

    Gemeinschaftlicher, gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel; Mittäterschaft;

    Für eine Tatbeteiligung als Mittäter reicht ein auf der Grundlage gemeinsamen Wollens die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag aus, der sich auf eine Vorbereitungs- oder Unterstützungshandlung beschränken kann (BGH NStZ 1995, 120).

    Bei der Mittäterschaft treten auch alle Mittäter' einheitlich in das Versuchsstadium, sobald einer von ihnen zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt ( BGHSt 39, 236; BGH NStZ 1995, 120).

  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00  

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

    Bei der Mittäterschaft treten alle Mittäter einheitlich in das Versuchsstadium ein, sobald einer von ihnen zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt und zwar unabhängig davon, ob einzelne von ihnen ihren Tatbeitrag im Vorbereitungsstadium erbracht haben (st. Rspr., BGHSt 39, 236, 237 f; 40, 299, 301).
  • BGH, 07.11.2001 - 1 StR 455/01  

    Voraussetzungen der Mittäterschaft beim versuchten Betrug (enges Verhältnis;

  • BGH, 18.12.2002 - 2 StR 457/02  

    Mittäterschaftlicher Betäubungsmittelhandel (Einfuhr; Betäubungsmittelimitate;

  • BGH, 27.02.2004 - 2 StR 146/03  

    Urteil wegen Handeltreibens mit Heroin rechtskräftig

  • LG Düsseldorf, 13.11.2008 - 14 KLs 3/08  
  • BGH, 22.07.1999 - 4 StR 185/99  

    Erfolgsqualifiziertes Delikt; Vorsatz; Versuch; Besonders schwere Brandstiftung;

  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10  

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

  • BGH, 15.12.1998 - 4 StR 576/98  

    StGB § 315 b Abs. 1, § 315 c Abs. 1

  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 718/98  

    Verfolgungsverjährung; Versicherungsbetrug; Versicherungsmißbrauch, Lex mitior;

  • BGH, 11.04.2006 - 3 StR 59/06  

    Veruntreuende Unterschlagung; Betrug; Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe;

  • OLG Hamm, 19.10.2004 - 3 Ss 236/04  

    Steuern des Fluchtfahrzeugs bei Einbruchdiebstahl - Abgrenzung von Mittäterschaft

  • BGH, 09.01.1997 - 4 StR 656/96  

    StGB § 304, § 263

  • BGH, 27.04.2004 - 2 StR 146/03  

    Fragerecht bei Vernehmung in der Türkei; letztes Wort bei Hilfsbeweisantrag;

  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 82/11  

    Tötung von neugeborenen Tigern im Magdeburger Zoo

  • BGH, 12.02.1997 - 3 StR 467/96  

    StGB § 25

  • BayObLG, 28.03.2001 - 4St RR 29/01  

    Steuerhinterziehung - Mittäterschaft und § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

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