Rechtsprechung
| BGH, 25.10.2005 - 1 StR 324/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 66b StGB; § 66a StGB
Nachträgliche Anordnung der ursprünglich vorbehaltenen Sicherungsverwahrung (Vollzugsverhalten; Darlegungsobliegenheiten; Delikte gegen die Person und gegen das Vermögen; Berücksichtigung der Anlasstat); Sechsmonatsfrist des § 66a Abs. 2 Satz 1 StGB (Revisibilität; Beruhen; nur Zurechnung direkt im Verantwortungsbereich der Justiz liegender Verzögerungsgründe). - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Folgen des Überschreitens der Frist des § 66a Abs. 2 StGB
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- StV 2006, 63
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11
Vorbehaltene Sicherungsverwahrung (Abstandsgebot; Freiheitsgrundrecht: Freiheit …
Voraussetzung ist daher die prognostizierte Gefahr schwerwiegender Delikte gegen die Person (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 1 StR 324/05 -, juris, Rn. 6).Der begrenzten Aussagekraft des Verhaltens des Betroffenen im Strafvollzug trägt die Rechtsprechung bereits dadurch Rechnung, dass allgemein verbreitete und vollzugstypische Verhaltensweisen, wie etwa unfreundliches, aufsässiges Verhalten oder einfache Sachbeschädigungen, nicht ohne weiteres als Hinweis auf eine erhebliche Gefährlichkeit eines Verurteilten gewertet werden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 1 StR 324/05 -, juris, Rn. 6;… Beschluss vom 10. November 2006 - 1 StR 483/06 -, juris, Rn. 9; zur entsprechenden Rechtsprechung im Hinblick auf die nachträgliche Sicherungsverwahrung vgl. BGH…, Urteil vom 25. November 2005 - 2 StR 272/05 -, NJW 2006, S. 531 ;… Urteil vom 19. Januar 2006 - 4 StR 222/05 -, NJW 2006, S. 1446 ; Beschluss vom 28. August 2007 - 5 StR 267/07 -, juris;… Beschluss vom 22. Januar 2009 - 1 StR 618/08 -, juris, Rn. 15; BVerfGK 9, 108 ).
- BGH, 14.12.2006 - 3 StR 269/06
Vorbehaltene Sicherungsverwahrung (Ausschlussfrist); sinnvolle Vollzugsplanung; …
Ob in solchen Fällen die Sicherungsverwahrung ausnahmsweise angeordnet werden kann, wenn die Frist nur wenige Tage überschritten ist (vgl. BGH StV 2006, 63) und die Gründe dafür nicht im Verantwortungsbereich der Justiz liegen, braucht hier nicht entschieden zu werden. - BGH, 11.09.2007 - 3 StR 323/07
Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung (letztmöglicher Zeitpunkt; …
Im Hinblick darauf, dass das angefochtene Urteil rund sieben Monate nach dem letztmöglichen Zeitpunkt für die Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung verkündet wurde, liegt auch kein Fall einer ganz kurzfristigen (von der Justiz nicht zu verantwortenden) Überschreitung vor, für die der Senat im Hinblick auf BGH StV 2006, 63 offen gelassen hat, ob hier der Verstoß gegen § 66a Abs. 2 Satz 1 StGB ausnahmsweise unschädlich sein könnte.
- LG Hanau, 05.04.2011 - 5 KLs - 1101 Js 3494/06
§ 66a Abs 2 StGB vom 21.08.2002
Die Berücksichtigung des Verhaltens des Verurteilten im Strafvollzug soll dabei vor allem seine Entwicklung in einer Behandlung als gewichtigen Prognosefaktor erfassen wobei weitere prognoserelevante Gesichtspunkte z.B. aggressive Handlungen gegen Strafvollzugsbedienstete oder Mitgefangene, Straftaten oder subkulturelle Aktivitäten im Vollzug, Drohungen oder andere Äußerungen sein können, die auf eine Rückkehr in kriminelle Subkulturen und eine Wiederaufnahme insbesondere von Gewalt- oder Sexualkriminalität hindeuten (vgl. BTDrucks. 14/8586 S. 7 - juris; BGH, Beschluss vom 10.11.2006, Az. 1 StR 483/06 - juris; BGH, Beschluss vom 25.10.2005, Az. 1 StR 324/05 - juris).Eine bloße Neugewichtung bereits bei der Anlassentscheidung bekannter Faktoren im Rahmen der nunmehr zu treffenden Entscheidung über die Anordnung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung entspricht nicht der gesetzgeberischen Intention (vgl. BTDrucks. 14/8586 S. 7 - juris; BGH, Beschluss vom 10.11.2006, Az. 1 StR 483/06 - juris; BGH, Beschluss vom 25.10.2005, Az. 1 StR 324/05 - juris).
- LG Kiel, 29.03.2007 - II KLs 15/04
Sicherungsverwahrung bei Überschreitung der Frist nach § 66a StGB
Auch der 1. Strafsenat des BGH hat in seinem Beschluss vom 25. Oktober 2005 (1 StR 324/05; StV 2006, 63) jedenfalls die Überschreitung der Frist um wenige Tage für unschädlich gehalten, wenn der Verzögerungsgrund nicht direkt im Verantwortungsbereich der Justiz liege.
