Rechtsprechung
| BGH, 25.10.2005 - XI ZR 353/04 |
Volltextveröffentlichungen (12)
mehr- IWW
- NWB SteuerXpert START
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung einer kommunalen Gebietskörperschaft für eine 1925 begebene Golddollaranleihe
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zum Erlöschen einer US-Golddollaranleihe
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Erlöschen des Anspruchs aus einer im Jahre 1925 begebenen, in den Vereinigten Staaten von Amerika und den Niederlanden vertriebenen Golddollaranleihe
- Betriebs-Berater
Erlöschen des Anspruchs aus einer im Jahre 1925 begebenen, in den Vereinigten Staaten von Amerika und den Niederlanden vertriebenen Golddollaranleihe
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Kein Rückzahlungsanspruch aus einer 1925 begebenen und 1945 fällig gewordenen Golddollaranleihe der Stadt Dresden
Kurzfassungen/Presse (9)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Anspruch auf Rückzahlung einer 1925 emittierten Teilschuldverschreibung der damaligen Stadt Dresden wegen Zeitablaufs erloschen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rückzahlung einer Vorkriegsanleihe
- 123recht.net (Pressemeldung, 25.10.2005)
Klage wegen strittigen Anleihen aus Weimarer Zeit zurückgewiesen // Anwälte wollen Milliardensumme nun in USA einklagen
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Anspruch auf Rückzahlung einer 1925 emittierten Teilschuldverschreibung der damaligen Stadt Dresden wegen Zeitablaufs erloschen
- Verlag Dr. Otto Schmidt (Kurzinformation)
Die Stadt Dresden haftet nicht für eine 1925 begebene Golddollaranleihe
- zbb-online.com (Leitsatz)
EGBGB Art. 220 Abs. 1; BGB § 801; EinigungsV Art. 21, 22
Kein Rückzahlungsanspruch aus einer 1925 begebenen und 1945 fällig gewordenen Golddollaranleihe der Stadt Dresden - kanzlei-klumpe.de
, S. 3 (Kurzinformation)
Anspruch auf Rückzahlung einer 1925 emittierten Teilschuldverschreibung der damaligen Stadt Dresden wegen Zeitablaufs erloschen
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Anspruch auf Rückzahlung einer 1925 emittierten Teilschuldverschreibung der damaligen Stadt Dresden wegen Zeitablaufs erloschen
- nomos.de
, S. 5 (Kurzinformation)
Keine Haftung der Stadt Dresden für alte Inhaberschuldverschreibungen
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Kein Rückzahlungsanspruch des Inhabers einer Golddollaranleihe der Stadt Dresden aus dem Jahre 1925
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Die Golddollaranleihe der Stadt Dresden von 1925 vor dem BGH - das auf im Ausland platzierte Anleihen anwendbare Recht" von Prof. Dr. Robert Freitag, Maître en droit, original erschienen in: IPRax 2007, 24 - 30.
Verfahrensgang
- LG Dresden, 13.05.2003 - 5 O 683/02
- OLG Dresden, 24.09.2004 - 3 U 1049/03
- BGH, 25.10.2005 - XI ZR 353/04
- BGH, 21.12.2005 - XI ZR 353/04
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 164, 361
- ZIP 2005, 2303
- MDR 2006, 222 (Ls.)
- NJ 2006, 82
- WM 2005, 2371
- BB 2006, 148
Wird zitiert von ... (16)
- BGH, 12.12.2008 - V ZR 49/08
Immobilien - Anspruch des Eigentümers auf Löschung von Grundpfandrecht?
In grundsätzlicher Übereinstimmung mit dem seither geltenden Art. 27 EGBGB war seinerzeit, auch zum Zeitpunkt der Begebung der Anleihe, in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass sich das für Verpflichtungsverträge maßgebliche Recht primär nach dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Willen der Vertragsparteien richtet (vgl. BGHZ 164, 361, 365 ;… Senat, Urt. v. 24. November 1989, V ZR 240/88, NJW-RR 1990, 248, 249;… BGH, Urt. v. 13. Juni 1996, IX ZR 172/95, NJW 1996, 2569; RGZ 103, 259, 261; 120, 70, 72; 126, 196, 200 f.; 145, 121, 122).Nach der damaligen Rechtsauffassung waren begrenzte Teilverweisungen auf ausländisches Recht möglich und zulässig (BGHZ 164, 361, 365 ; RGZ 118, 370, 372 f.; 126, 196, 206; vgl. Lochner, Darlehen und Anleihe im internationalen Privatrecht, S. 54, 102 f.).
Diese Auslegung unterliegt uneingeschränkter revisionsrechtlicher Kontrolle (vgl. BGHZ 164, 361, 365) und ist in diesem Rahmen nicht zu beanstanden.
Voraussetzung hierfür ist ferner, dass die Bonds, mit denen der Anspruch verbrieft ist, dem Aussteller nicht vor Fristablauf zur Einlösung vorgelegt werden (vgl. zum Lauf der Vorlegungsfrist im Zusammenhang mit der deutschen Teilung und Wiedervereinigung BGHZ 164, 361, 367) .
- BVerwG, 11.12.2008 - 7 C 1.08
Gemeindliche Kirchenbaulast; Vertrag; Gemeinde; Rat der Gemeinde; …
Dies hat das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil festgestellt (ebenso die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: Urteil vom 4. November 1994 - LwZR 12/93 - BGHZ 127, 285 ;Urteil vom 25. Oktober 2005 - XI ZR 353/04 - BGHZ 164, 361).Eine durchgehende Kontinuität von den Gemeinden vor Gründung der DDR zu den heute dort bestehenden Gemeinden wird durch die grundlegenden Umbrüche verhindert, die einerseits die Beseitigung selbstständiger Gebietskörperschaften und andererseits deren Neuerrichtung bewirkt haben (Bundesgerichtshof, Urteil vom 25. Oktober 2005 - XI ZR 353/04 - BGHZ 164, 361 ).
Für die Annahme einer solchen Gesamtrechtsnachfolge gibt die Kommunalverfassung nichts her (Bundesgerichtshof, Urteil vom 4. November 1994 - LwZR 12/93 - BGHZ 127, 285, ;Urteil vom 6. Mai 2004 - III ZR 248/03 - VIZ 2004, 492; Urteil vom 25. Oktober 2005 - XI ZR 353/04 - a.a.O.).
- BGH, 30.11.2005 - IV ZR 4/04
Erbrecht - Haftung der BRD für die DDR
Auch das in Sonderfällen zur Durchsetzung dringlicher öffentlichrechtlicher Ansprüche entwickelte Institut der Funktionsnachfolge kommt hier nicht in Betracht (…vgl. BGHZ aaO 304; BGH, Urteile vom 28. Juni 1995 - VIII ZR 250/94 - VIZ 1995, 599 unter II 2 f; vom 25. Oktober 2005 - XI ZR 353/04 - Rdn. 38, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).b) Allerdings ist in der Rechtsprechung zu Art. 21 EinigVtr anerkannt, dass zum Vermögen im Sinne dieser Vorschrift auch Passiva gehören, die mit dem übergegangenen Aktivvermögen in einem engen, unmittelbaren Zusammenhang stehen (BGHZ 128, 393, 399 f.; 145, 145, 148; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2005 aaO Rdn. 35).
- BGH, 07.02.2008 - III ZR 90/07
Schadensrecht - Haftung der BRD für Verbindlichkeiten der DDR?
b) Zum Vermögen im Sinne des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV gehören zwar auch solche Passiva, die mit dem übergegangenen Aktivvermögen in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang stehen (Senat, BGHZ 128, 140, 146 f; 145, 145, 148; BGHZ 128, 394, 399 f; 133, 363, 367 f; 137, 350, 363; 164, 361, 372; 168, 134, 137; Senatsurteil vom 6. Mai 2004 - III ZR 248/03 - VIZ 2004, 492, 493 unter II. 3. a); BGH, Urteile vom 22. November 1995 aaO S. 268 unter II. 2. f) aa); vom 5. Dezember 1996 - VII ZR 21/96 - WM 1997, 792, 793 unter II. 2. c); vom 24. Januar 2001 - XII ZR 270/98 - VIZ 2001, 572, 573 unter 2.; jew. m.w.N.).Ein solcher enger und unmittelbarer Zusammenhang zwischen übergegangenem Aktivvermögen und auf ihm lastender Verbindlichkeit ist dann gegeben, wenn die Verbindlichkeit aus einem Vertrag resultierte, der sich auf den Erwerb, die Erstellung oder die Nutzung eines konkreten, einer bestimmten Verwaltungsaufgabe dienenden Vermögensgegenstandes richtete (BGHZ 164, 361, 372).
- BGH, 20.06.2006 - VI ZR 78/04
Übergang von DDR zur BRD
Das Berufungsgericht geht weiterhin im Ansatz zutreffend davon aus, dass nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung zum übergegangenen Verwaltungsvermögen grundsätzlich auch Passiva gehören, sofern sie mit dem übernommenen Aktivvermögen in einem engen unmittelbaren Zusammenhang stehen (vgl. BGHZ 128, 393, 399; 137, 145, 148; 145, 148; 164, 361; BGH, Urteil vom 6. Mai 2004 - III ZR 248/03 - VIZ 2004, 492, 493; BVerwGE 96, 231, 236).Abgesehen davon, dass der Betrieb eines Krankenhauses ohne Behandlungsverhältnisse schwerlich denkbar ist, fordert die Rechtsprechung für den erforderlichen unmittelbaren Zusammenhang lediglich, dass die Verbindlichkeit aus einem Vertrag resultiert, der sich auf den Erwerb, die Erstellung oder "die Nutzung" eines konkreten, einer bestimmten Verwaltungsaufgabe dienenden Vermögensgegenstandes richtete (vgl. BGHZ 128, 393, 399 f.; 137, 350, 363; 164, 361 ff. und BGH, Urteil vom 5. Dezember 1996 - VII ZR 21/96 - WM 1997, 792, 793).
- OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 38/06
Staatshaftungsrecht DDR; Einigungsvertrag: Anspruch eines Berufssoldaten der …
Desgleichen ist für die mit dem Beitritt der DDR aufgeworfenen Fragen des Übergangs von Vermögen und Verbindlichkeiten das in Sonderfällen zur Durchsetzung dringender, das heißt bis zur Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Regelung unaufschiebbarer öffentlichrechtlicher Ansprüche entwickelte Institut der "Funktionsnachfolge" nicht in Betracht zu ziehen (vgl. etwa BGHZ 164, 361; 128, 140, 147 f.).Nach der gefestigten Rechtsprechung gehören zum übergegangenen Verwaltungsvermögen in diesem Sinne nämlich auch Passiva, wenn und soweit sie mit dem übernommenen Aktivvermögen in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang stehen (vgl. nur BGH, NJW 2006, 3636; 3637; 2001, 679, 680; BGHZ 128, 393, 399; 164, 361 jeweils m. w. N.).
- OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 50/05
Staatshaftungsrecht DDR; Einigungsvertrag: Schadensersatz- und …
Desgleichen ist für die mit dem Beitritt der DDR aufgeworfenen Fragen des Übergangs von Vermögen und Verbindlichkeiten das in Sonderfällen zur Durchsetzung dringender, das heißt bis zur Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Regelung unaufschiebbarer öffentlichrechtlicher Ansprüche entwickelte Institut der "Funktionsnachfolge" nicht in Betracht zu ziehen (vgl. etwa BGHZ 164, 361; 128, 140, 147 f.).Nach der gefestigten Rechtsprechung gehören zum übergegangenen Verwaltungsvermögen in diesem Sinne nämlich auch Passiva, wenn und soweit sie mit dem übernommenen Aktivvermögen in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang stehen (vgl. nur BGH, NJW 2006, 3636; 3637; 2001, 679, 680; BGHZ 128, 393, 399; 164, 361 jeweils m. w. N.).
- OVG Thüringen, 11.04.2007 - 1 KO 491/05
Rechtsnachfolge in Kirchenbaulasten; Kirchenbaulast; Rechtsnachfolge; Erlöschen; …
Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2005, XI ZR 353/04, SächsVBl. 2006, S. 209 ff.).Dem steht jedoch entgegen, dass durch § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in derr DDR (Kommunalverfassung) vom 17. Mai 1990 (…GBl. der DDR, Teil I Nr. 28 vom 25. Mai 1990, S. 255 ff.) diese als Gebietskörperschaft originär neu errichtet worden ist (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2005, XI ZR 353/04, SächsVBl. 2006, S. 209 ff.; ThürOVG…, Urteil vom 11. Juni 2001, 4 KO 52/97, LKV 2002, S. 285 - 289).
- OLG Brandenburg, 20.03.2007 - 2 U 36/06
Staatshaftungsrecht DDR; Einigungsvertrag: Anspruch eines Berufssoldaten der …
Desgleichen ist für die mit dem Beitritt der DDR aufgeworfenen Fragen des Übergangs von Vermögen und Verbindlichkeiten das in Sonderfällen zur Durchsetzung dringender, das heißt bis zur Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Regelung unaufschiebbarer öffentlich-rechtlicher Ansprüche entwickelte Institut der "Funktionsnachfolge" nicht in Betracht zu ziehen (vgl. etwa BGHZ 164, 361; 128, 140/147 f.).Nach der gefestigten Rechtsprechung gehören zum übergegangenen Verwaltungsvermögen in diesem Sinne nämlich auch Passiva, wenn und soweit sie mit dem übernommenen Aktivvermögen in einem engen und unmittelbaren Zusammenhang stehen (vgl. nur BGH, NJW 2006, 3636/3637; 2001, 679/680; BGHZ 128, 393/399; 164, 361 jeweils m.w.Nw.).
- BVerwG, 12.09.2006 - 5 B 12.06 Der von der Klägerin vertretenen These eines Handelns allein als staatliches Organ ist dabei schon deswegen nicht zu folgen, weil in der Rechtsprechung geklärt ist, dass eine Stadt im Bereich der vormaligen DDR als mit dem Recht der Selbstverwaltung ausgestattete Gebietskörperschaft nicht mit dem früheren Rat der Stadt als einer untergeordneten Staats- und Verwaltungseinheit identisch ist (s. etwa OLG Dresden, Urteil vom 28. Juli 1993 6 U 445/93 NJ 1993, 479; Urteil vom 30. Juli 2003 6 U 1/03 ; BGH, Urteil vom 4. November 1994 LwZR 12/93 BGHZ 127, 285; Urteil vom 25. Oktober 2005 XI ZR 353/04 BGHZ 164, 361; stRspr; BAG, Urteil vom 22. Februar 1996 8 AZR 1041/94 BAGE 82, 181) und nach § 102 Abs. 1 KommunalverfassungsG die bisherigen örtlichen Räte in der DDR als Staatsorgane untergegangen sind (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1995 V ZR 110/94 WM 1996, 870; Urteil vom 26. Januar 1996 V ZR 212/94 DtZ 1996, 138; Urteil vom 23. Januar 1997 VII ZR 218/95 LKV 1997, 303).
- BVerwG, 12.09.2006 - 5 B 13.06
- LG Frankfurt/Main, 27.10.2011 - 5 O 60/11
- LG Frankfurt/Main, 15.11.2011 - 5 O 45/11
§ 1 Abs 1 SchVG, § 20 Abs 3 S 4 SchVG, § 246a Abs 1 S 1 AktG
- VG Greifswald, 12.07.2012 - 3 A 1162/11
Anschlussbeiträgen
- VG Meiningen, 27.11.2006 - 1 K 596/01
Vermögenszuordnungsrecht; Zur Frage der Zuordnung ehemaligen Fiskalvermögens des …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.03.2009 - 3 O 1/09
Anspruch auf Erschließung eines Grundstücks: rechtswidrig durch einen Rat der …
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